17. März 2023

Ampel-Wahlrecht höhlt Basisdemokratie aus

100 Prozent der Wahlkreis-Stimmen können wertlos werden

Stimmzettel zur Bundestagswahl
(Symbolbild) - Mika Baumeister/unsplash.com

Bei der heutigen Abstimmung im Bundestag habe ich die von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Wahlrechtsänderung abgelehnt.

 

Sonntag gewählt, Montag abgesägt! So ist das Wahlrecht, das die Ampel sich gezimmert hat. Die fundamentalste Veränderung des Wahlrechts seit Bestehen der Bundesrepublik wurde von der Regierungsmehrheit einseitig durch den Bundestag gedrückt. Das edelste demokratische Prinzip wird damit auf den Kopf gestellt: Das Volk wählt seine Abgeordneten, Mandate werden nicht irgendwie “zugeteilt”. Die Rechte der Wählerinnen und Wähler werden damit eklatant beschnitten, die Basisdemokratie wird ausgehöhlt. Viele Bürgerinnen und Bürger befassen sich in ihrem Wahlkreis mit dem Bewerberfeld, gehen zu Podien, vergleichen Positionen und treffen dann eine Entscheidung. Und dann kann es sein, dass die oder der vom Volk Gewählte gar nicht in den Bundestag kommt! 100 Prozent der Erststimmen im Wahlkreis sind dann wertlos. Der Wahlkreis ist dann entweder gar nicht in Berlin vertreten oder zufällig von jemand anderem von einer Parteiliste.

 

Das stößt die Wählerinnen und Wähler vor den Kopf: Wenn sie feststellen, dass ihre Wahl ignoriert wird, werden sie sich bei der nächsten Wahl drei Mal überlegen, ob die Mühe überhaupt Sinn macht. Eine Wahl veranstalten und dann den Gewinner ausbooten, das ist schlicht undemokratisch!

 

Auf der Zielgerade auf ihr Wahlrecht oben drauf gesattelt hat die Ampel noch die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Das könnte bewirken, dass die CSU in Bayern bis zu 46 Wahlkreise gewinnt, aber trotzdem keiner der Gewählten in den Bundestag kommt. Die Linke wäre auf dieser Grundlage nicht im aktuellen Bundestag. Es spricht sehr viel dafür, dass dieser Vorstoß der Ampel nicht nur parteipolitisch motiviert, sondern auch offenkundig verfassungswidrig ist.

 

Alternativen hätte es gegeben, als Union haben wir sie vorgelegt, für einen Kompromiss über die Grenzen von Regierung und Opposition hinweg waren wir gesprächsbereit. Noch in dieser Woche haben wir der Ampel Offenheit für weitere Gespräche signalisiert. Doch anstelle eines wie auch immer gearteten Kompromissangebots wurde dann noch die Abschaffung der Grundmandatsklausel draufgesattelt. Die Ampel hat damit die Tür bewusst zugeschlagen und ihr Wahlrecht dann knallhart in wenigen Tagen mit ihrer Mehrheit durchgedrückt.

 

Das Ziel einer Verkleinerung des Bundestags teilen wir. Früher und konsequenter hätte das von allen verfolgt werden müssen. In dieser Wahlperiode haben wir als Union allerdings einen weitgehenden Vorschlag vorgelegt, um die Verkleinerung mit einer Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise zu erreichen. Dabei waren wir bereit, erheblich über die in der letzten Wahlperiode schon beschlossene Wahlkreis-Reduzierung hinaus zu gehen - obwohl auch das im Hinblick auf die Bürgernähe in den Wahlkreisen kein einfacher Schritt ist.

 

 

Denselben Weg wollten FDP und Grüne noch in der letzten Wahlperiode gehen. Jetzt aber hat die Ampel sich früh und einseitig auf ihr völlig neues Modell festgelegt und war von vorneherein nicht bereit, über andere Wege zu sprechen. Die Ampel hat stattdessen bewusst die Konfrontation gesucht und ein neues Wahlrecht geschaffen, das nicht gemeinsame Grundlage für den demokratischen Wettbewerb ist, sondern ein von der Mehrheit gegen die Minderheit durchgesetztes Regelwerk: Ausschließlich die Opposition wird benachteiligt und da besonders die Union. Das ist unfair und unredlich. 

 

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Pressemitteilung Wahlrecht
Pressemitteilung Andreas Jung "Ampel-Wahlrecht höhlt Basisdemokratie aus"
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22. Februar 2023

Ein Jahr Krieg in der Ukraine

Gemeinsame Presseerklärung der drei Konstanzer Bundestagsabgeordneten

Zum 24. Februar 2023, ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, geben die drei Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis Konstanz, Lina Seitzl (SPD), Ann-Veruschka Jurisch (FDP) und Andreas Jung (CDU) folgende gemeinsame Presseerklärung ab:

 

“Wir drei Konstanzer Bundestagsabgeordneten verurteilen Russlands völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf das Schärfste. Putins Russland hat vor einem Jahr die Ukraine überfallen. Russland kann den Krieg jederzeit beenden und muss das auch tun! Es ist uns sehr wichtig, diese Verantwortlichkeit klar und deutlich zu benennen. Unsere volle Solidarität gilt der Ukraine, die ein freies und souveränes Land ist. Deutschland unterstützt die Ukraine daher weiter nach Kräften in ihrem Abwehrkampf gegen Russland. 

 

Hinter den Menschen in der Ukraine und hinter Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, liegt ein Jahr des Leids und der Ungewissheit. Wir fühlen mit den Menschen, die in diesem grausamen Krieg Russlands ihre Angehörigen verloren haben. Wir sehen ihren Schmerz und stehen fest an ihrer Seite. 

 

Unsere Gedanken sind auch bei denjenigen, die wegen Russlands Krieg auf der Flucht sind.

 

Im Landkreis Konstanz sind seit letztem Februar viele Geflüchtete aus der Ukraine angekommen. Wir wünschen ihnen, dass sie sich weiterhin gut bei uns einleben und sich gut aufgenommen fühlen.

 

 

Unser großer Dank gilt allen Menschen im Landkreis Konstanz, die sich im vergangenen Jahr für die bei uns ankommenden, geflüchteten Menschen ehrenamtlich engagiert haben, die ihnen Wohnraum zur Verfügung gestellt und ihnen beim Ankommen geholfen haben. Wir danken auch allen Beteiligten in unseren Kommunen, die mit großem persönlichem Einsatz an der Bewältigung vieler organisatorischer Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Fluchtgeschehen in den letzten zwölf Monaten mitgewirkt haben. Bund, Länder und Kommunen müssen eine geordnete Ankunft, angemessene Unterbringung und gute Aufnahme der geflüchteten Menschen ermöglichen.”

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Ein Jahr Krieg in der Ukraine
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1. Februar 2023

Explodierte Kosten bei Öl und Pellets

Im Rahmen der Diskussion um Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer auch eine Unterstützung der Haushalte und Betriebe gefordert, die beispielsweise mit Pellets und Öl heizen - und ebenfalls mit hohen Preissteigerungen konfrontiert sind. Bei den Hilfen für Unternehmen hat die Ampelkoalition jetzt im Haushaltsausschuss des Bundestages eine Rolle rückwärts gemacht, für Privathaushalte ist derzeit eine Umsetzung noch nicht in Sicht. Das habe ich gegenüber der "Augsburger Allgemeinen" kritisiert. Der Artikel ist unter https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/energiekrise-laender-heizen-der-regierung-beim-thema-heizoel-und-pellets-ein-id65359381.html abrufbar, anbei finden Sie meine gesamte Stellungnahme:

 

"Die Ampel reißt mutwillig Lücken in die Preishilfen und bricht damit ihre Versprechen. Die Regierung hat mit viel Getöse Unterstützung vorne ins Schaufenster gestellt, still und leise aber haben die Koalitionsfraktionen das hintenrum wieder eingesammelt. Mit diesem Wortbruch wird die Ampel nicht durchkommen, wir machen das im Bundestag zum Thema! Die eindeutige Zusage des Kanzlers und der ganzen Bundesregierung: Es gibt Unterstützung auch für Menschen und Betriebe, die von Preisexplosionen bei Öl und Pellets betroffen sind. Jetzt stellen wir fest: Von Scholz, Habeck und Lindner versprochen, von SPD, Grünen und FDP gebrochen! Denn als es konkret wurde im Haushaltsausschuss haben die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Union die erforderlichen Mittel für genau diese Hilfen blockiert: Öl und Pellets wurden aus dem Mittelstandshilfen des sogenannten „Härtefall-Fonds“ schlicht ersatzlos gestrichen. Offensichtlich macht da jeder was er will: Das Wort ihres Führungstrios scheint bei den eigenen Leuten nichts mehr zu gelten. Die Leidtragenden dabei sind Bürger und Betriebe - vor allem auf dem Land. Dort wird häufiger mit Öl oder Pellets geheizt. Ein Beispiel: Hat eine Bäckerei der Umwelt zuliebe von Gas auf nachhaltige Pellets umgestellt, ist sie jetzt gebeutelt: Wäre sie beim Gas geblieben, bekäme sie Unterstützung. Mit ihren gestiegenen Pellets-Kosten aber lässt die Ampel sie im Regen stehen - entgegen aller Beteuerungen. Der Umweltbewusste als der Dumme beim grünen Wirtschaftsminister, das kann doch nicht wahr sein!"

 

"So geht nach dem Hickhack um Gasumlage, Preisbremsen und Notlösungen das Ampel-Chaos weiter. Denn auch die längst zugesagte Hilfe bei explodierten Öl- und Pelletpreisen für Privathaushalte steht immer noch in den Sternen. Statt seine Verantwortung als Bundesminister wahr zu nehmen und mit einem Grundsatzbeschluss des Bundes den notwendigen Rahmen zu setzen, schiebt Robert Habeck nun den Ländern den schwarzen Peter zu. Das Ergebnis: Niemand weiß, wann es wo wieviel Geld gibt. Und auch bei der Industrie laufen die Preisbremsen zu gutem Teil ins Leere. Auch dort wurde Vertrauen beschädigt: Gemeinsam mit Industrie und Gewerkschaften wurden die Industriehilfen in der Gaspreiskommission entwickelt. Die Regierung erklärte: So setzen wir das jetzt um. Doch auch dort dasselbe Spiel: Statt die Empfehlung umzusetzen, wurden jede Menge zusätzliche Hürden aufgetürmt. Schon beim Beschluss im Dezember warnten wir als Union gemeinsam mit Industrie und Gewerkschaften: Für weite Teile der Industrie läuft die Preisbremse so ins Leere. Das bestätigt sich jetzt: In der Breite können oder wollen Industriebetriebe die Bremse so nicht nutzen. Gerade der Mittelstand fällt dabei oft durchs Raster. Der für unsere soziale Marktwirtschaft so wichtige industrielle Kern unseres Landes wird dadurch sehenden Auges gefährdet.

 

„Das alles kann nicht das letzte Wort sein: Die Regierung muss ihre Zusagen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Mittelstand und Industrie einhalten, es geht um Existenzen - und um den viel beschworenen Zusammenhalt in der Krise!“


27. Januar 2023

Mit dem C zur Klimaneutralität

14 Punkte einer christdemokratischen Klimapolitik von Andreas Jung MdB und Dr. Thomas Gebhart MdB

1) Der Klimaschutz und der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind für uns Christdemokraten wegen unserer Werteorientierung ethische Pflicht und Herzensanliegen. Nach unserem Selbstverständnis als christdemokratische Union müssen wir alles tun, um unseren Kindern die Welt ein Stück besser zu hinterlassen, als wir sie vorgefunden haben. Unbedingte Voraussetzung dafür ist die Bewahrung von Umwelt und Natur.

 

2) Die Erderwärmung ist eine globale Bedrohung. Die Weltgemeinschaft kann ihr nur gemeinsam begegnen. Als Industrieland hat Deutschland eine große Verantwortung. Unser Beitrag zum Pariser Abkommen ist Klimaneutralität 2045.

 

3) Der Beitrag darf nicht durch eine Deindustrialisierung Deutschlands erfolgen – dieser Weg würde in Deutschland zu Verwerfungen führen, keine Nachahmer finden und der globale Klimaschutz würde dadurch beschädigt. Der Beitrag besteht vielmehr darin, dass wir zeigen: Wohlstand und starke Wirtschaft einerseits sowie Klimaschutz andererseits können in Einklang gebracht werden. Es gilt, entlang der Grundsätze der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft Ludwig Erhards „Wohlstand für Alle“ mit dem Weg zur Klimaneutralität zusammenzubringen.

 

4) Der Schlüssel dazu liegt in technologischen Innovationen. Sowohl vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise als auch angesichts der globalen Klimakrise ist es Gebot der Stunde, zusammen mit Wissenschaft und Wirtschaft einen nationalen, noch besser einen europäischen Pakt für technologische Innovationen für den Klimaschutz zu schließen. Forschung und Entwicklung für Klimainnovationen muss intensiviert und mit Offenheit für alle Technologien vorangetrieben werden – das gilt etwa auch für die Kernfusion und für die Kernenergie der nächsten Generation.

 

5) Unsere Strategie für die Energie der Zukunft beruht auf den Säulen Effizienz, Erneuerbare, Wasserstoff und CO2-Abscheidung. Mit einem konsistenten Gesamtkonzept muss damit der Weg zur Klimaneutralität beschleunigt werden.

 

6) Effizienz hat eine Schlüsselrolle für Klimaschutz und Energiesicherheit. Deshalb muss das Energieeffizienzgesetz zügig beschlossen werden. Dafür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, mit ehrgeizigen Standards und besserer Förderung. Eine steuerliche Superabschreibung für Klimainvestitionen muss unmittelbar umgesetzt werden. Im Gebäudebereich brauchen wir Planungssicherheit, Förderprogramme sowie bessere steuerliche Abzugsfähigkeit für energetische Sanierungsmaßnahmen.

 

7) Alle verfügbaren Formen erneuerbarer Energien müssen beschleunigt ausgebaut werden: Neben dem Ausbau von Wind und Sonne müssen auch die Potenziale von Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft ausgeschöpft werden – sowohl für die Stromerzeugung als auch für die Bereitstellung von Wärme. Speicher und Netze müssen konsequent vorangebracht werden. Die wachsende Anzahl an Elektroautos muss hierfür genutzt werden: Bidirektionales Laden ist jetzt flächendeckend auf den Weg zu bringen. Intelligente Stromnetze und Energiemanagementsysteme leisten einen weiteren Beitrag, um die Verfügbarkeit des Stromes bestmöglich in Einklang mit den Bedürfnissen von Haushalten und Industrie zu bringen.

 

8) Mit der Wasserstoffstrategie wurden in den letzten Jahren Weichen gestellt, um Klimaneutralität und Industrie zusammenzubringen. Nach dem Wegfall des russischen Gases muss sie jetzt an die neuen Herausforderungen angepasst und kraftvoll beschleunigt werden: Deutschland soll Wasserstoff-Land Nr. 1 werden. Dabei setzen wir auf Produktion im Land und internationale Partnerschaften, auf sichere Rahmenbedingungen für Investitionen und eine flächendeckende Infrastruktur. Grüner Wasserstoff bleibt mit einem aufwachsenden Anteil hin zur Vollversorgung das Ziel. Entscheidend ist jetzt aber ein schneller Hochlauf. Dieser wird möglich mit der Nutzung von blauem Wasserstoff und mit Offenheit für andere Farben, die klimaneutralen Wasserstoff garantieren. Ein flächendeckendes Wasserstoffnetz muss schneller in Deutschland aufgebaut werden. Dazu muss auch das bestehende Gasnetz genutzt und entsprechend ertüchtigt werden. Die jüngst beschlossene gesetzliche Verschiebung der Planung zur Wasserstoffnetzentwicklung um ein Jahr muss zurückgenommen werden. Sie muss stattdessen unverzüglich vorgenommen werden.

 

9) Die beschleunigte Reduktion von CO2-Emissionen muss dadurch ergänzt werden, CO2 abzuscheiden, einzulagern und als Rohstoff für neue Produkte und Anwendungen zu nutzen. Eine CO2-Kreislaufwirtschaft muss geschaffen werden. Die Bundesregierung muss den Rechtsrahmen für Nutzung und Einlagerung von CO2 schaffen.

 

10) Beim Bundesparteitag im letzten September haben wir beschlossen: Wir halten an den Grundsatzbeschlüssen zum Ausstieg aus Kohle und Kernenergie fest. Zur Bekämpfung der Energiekrise und zum Abwenden von Notlagen müssen jetzt aber befristet alle Möglichkeiten genutzt werden. Die Ampel dagegen schaltet mitten in der Krise die drei verbliebenen Kernkraftwerke ab, lässt damit CO2- freie Potenziale links liegen und ist einseitig kohlelastig. Zudem verstößt die Bundesregierung aktuell gegen das Klimaschutzgesetz, da sie der gesetzlichen Pflicht für ein Sofortprogramm nicht nachkommt. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, muss der Streit unverzüglich beendet und ein Klimaschutzprogramm mit zur Erreichung der Ziele glaubwürdigen Zusatzmaßnahmen beschlossen werden.

 

11) Beim Verkehr muss Klimaschutz zum Maßstab der Besteuerung werden. Kfz- und Dienstwagensteuer für Neuwagen müssen deshalb konsequent auf CO2 ausgerichtet werden. Es muss gelten: CO2 runter, Steuern runter – und wer viel ausstößt, zahlt mehr. So kann mit einem emissionsfreien Fahrzeug jeder seine Kfz-Steuer technologieoffen abschaffen. Auf dem Weg zur Klimaneutralität bleibt die Kfz-Steuer dann ganz auf der Strecke. Statt einer starren 1-%-Regelung für die private Nutzung müssen Dienstwagen mit einem sehr niedrigen CO2-Ausstoß unabhängig von der Antriebstechnologie weniger und mit einem sehr hohen CO2-Ausstoß mehr bezahlen. CO2-neutrale Kraftstoffe wie E-Fuels und Biokraftstoffe müssen genauso wie Ladestrom steuerfrei gestellt werden.

 

12) Zudem muss ein ambitioniertes Paket zur Stärkung der Schiene mit Planungsbeschleunigung, Zusatzinvestitionen, vollständiger Elektrifizierung und umfassender Digitalisierung auf den Weg gebracht werden. Alle wichtigen Trassen müssen nach dem Vorbild der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit mit Planungsgesetzen beschleunigt umgesetzt werden. Für einen attraktiven Nah-, Fern- und Güterverkehr muss mehr in die Schiene investiert werden - auch in grenzüberschreitende europäische Verbindungen. Mit Hochdruck und zusätzlichen Mitteln muss die vollständige Elektrifizierung der Schiene vorangebracht werden. Die Regionalisierungsmittel zur Stärkung des ÖPNV müssen über das vorgesehene Maß hinaus signifikant erhöht werden. Zur Steigerung von Kapazität und Pünktlichkeit der Schiene muss die Digitalisierung der Infrastruktur durch die digitale europäische Signaltechnik ETCS flächendeckend umgesetzt werden. Begleitend hierzu muss der Bund für die baureihen- und fahrzeughalterübergreifende Ausrüstung der Züge mit digitaler Technik sorgen und hierzu auch eine angemessen Förderung sicherstellen.

 

13) Das Zweijahresgutachten des Expertenrats für Klimafragen zeigt eindrucksvoll: Mit dem Emissionshandel werden Klimaziele verlässlich und zielgenau erreicht. Deshalb setzen wir für einen effizienten Weg zur Klimaneutralität weiter auf einen breiten Ansatz aus Förderung und

Ordnungsrecht, Steueranreizen und Emissionshandel - aber ganz besonders auf die Stärkung dieses marktwirtschaftlichen Instruments. Wir wollen den Emissionshandel international voranbringen und in der EU durch schrittweise Einbeziehung aller Sektoren als zentrales Klimainstrument stärken. Nach dem Durchbruch für einen EU-Emissionshandel für Verkehr und Wärme ab 2027 muss die Bundesregierung jetzt zeitnah ein Konzept vorlegen, um den bestehenden deutschen Brennstoffemissionshandel für diese Bereiche mit dem europäischen System einheitlich zusammen zu führen. Sie muss damit die für Investitionen notwendige Planungssicherheit schaffen und dieses effiziente Klimainstrument stärken - statt weitere Stufen auszusetzen.

 

14) Gleichzeitig muss den bereits jetzt deutlich sichtbaren Folgen der klimatischen Veränderungen mit einer Resilienzstrategie begegnet werden – etwa mit nachhaltiger Wiederaufforstung von Schadflächen sowie mit Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung und Hochwasservorsorge.

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von Andreas Jung MdB und Dr. Thomas Gebhart MdB
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5. November 2022

Online-Dialog zur Zuverlässigkeit der Post

Der Bundestagsabgeordnete Andreas Jung lädt am Donnerstag, den 10. November um 18 Uhr ein zu einem Online-Bürgerdialog zur „Zuverlässigkeit der Post”. Zu Gast wird Hansjörg Durz sein. Der Augsburger Bundestagsabgeordnete ist zuständig für Post-Fragen im Wirtschaftsausschuss und im Beirat der Bundesnetzagentur, die als Aufsichtsbehörde die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Postversorgung kontrolliert. In der Region häufen sich die Klagen über eine oft erheblich verzögerte Post-Zustellung.

 

„Das darf kein Dauerzustand werden”, erklärt der Konstanzer Bundestagsabgeordnete Andreas Jung. Deshalb soll geklärt werden, was die Politik und Bundesnetzagentur konkret zur Problemlösung beitragen können. Die Deutsche Post AG hatte in einer Antwort an Andreas Jung die Mängel mit der Personalsituation und einem hohen Corona-Krankenstand begründet, es werde intensiv daran gearbeitet, dies zu beheben. „Darauf setzen wir”, so Andreas Jung: „Eine verlässliche Post ist für Bürgerinnen, Bürger und Betriebe ein hohes Gut.”

 

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist möglich über folgenden Link:

https://us06web.zoom.us/j/83191758226?pwd=ZFN4UkJrZkp2OGJ1QkNhV0VLY1BWQT09

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Einladung Online-Dialog Post
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Pressemitteilung Online-Dialog Post
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27. Oktober 2022

Andreas Jung sagt Bäckern Unterstützung zu

Andreas Jung der Backstube mit den Singener Bäckermeistern Andreas Auer und Eric Stadelhofer.
In der Backstube mit den Singener Bäckermeistern Andreas Auer und Eric Stadelhofer.

Bei einem Gespräch in der Bäckerei Stadelhofer in Singen sagte der Bundestagsabgeordnete Andreas Jung am heutigen Donnerstag den Vertretern der Bäcker der Region seine volle Unterstützung zu. Vorausgegangen war ein Brandbrief der Betriebe, bei denen auf die Bedrohung der Betriebe durch explodierte Energiepreise aufmerksam gemacht wurde.  

 

Andreas Jung machte deutlich: „Die Bäckereien versorgen uns mit Brot und Backwaren. Die Betriebe stehen für Arbeit, Ausbildung und Wertschöpfung vor Ort. Wenn sie verschwinden, wird unsere Region ärmer. Deshalb muss jetzt schnell wirksame Unterstützung kommen – wie insgesamt für Mittelstand und Handwerk, es geht um unsere wirtschaftliche Substanz. 

 

Aus der Praxis berichteten die Bäcker, dass die Energiepreise sich in den vergangenen Monaten vervielfacht hätten. Zudem seien Mehl und andere Produkte viel teurer geworden. Alles zusammen führe zu einer existenzbedrohenden Zuspitzung bei vielen Betrieben. Sie kritisierten, dass es Energiekostenzuschüsse für die Industrie gebe, für den Mittelstand aber nicht. Die Preisbremsen kämen im Frühjahr zu spät. 

 

Andreas Jung erklärte dazu: “Wir nehmen Robert Habeck beim Wort!” Der Bundeswirtschaftsminister hatte öffentlich zugesagt, das “Energiekostendämpfungsprogramm” für Mittelstand und Handwerk zu öffnen – ausdrücklich auch für Bäckereien. Stattdessen hat die Bundesregierung nun allerdings angekündigt, das Programm insgesamt zum Jahresende einzustellen. “Das darf nicht passieren”, so Andreas Jung. Weder die erst für das Frühjahr angekündigten Preisbremsen, noch eine Einmalzahlung im Dezember werde alle Existenzfragen klären. “In akuten Notlagen muss geholfen werden.” Zudem müsse die Lücke zwischen der Einmalzahlung im Dezember und dem Greifen der Preisbremsen im Frühjahr geschlossen werden. 

 

Andreas Jung betonte weiter, es gelte auch eine Schieflage zwischen Gas und Strom einerseits und Öl und Pellets andererseits abzuwenden. Während bei Gas und Strom Preisbremsen im Frühjahr kommen sollen, ist bei Öl und Pellets bislang keine Erleichterung vorgesehen. Es gibt aber Bäckereien, die staatlich gefördert auf Pellets umgestellt haben und jetzt das Dreifache zahlen als vor der Krise. “Diese Betriebe dürften nicht im Regen stehen gelassen werden”, forderte Andreas Jung. Er erwarte von der Bundesregierung, dass sie kurzfristig mit einem Gesamtkonzept Antworten auf diese Fragen gebe. Darin müsse auch gezielte Unterstützung für Normalverdiener enthalten sein, nicht nur für Wohngeldempfänger: Alle Menschen im unteren Einkommensdrittel sollten davon profitieren. Sie seien von den Preissteigerungen hart getroffen und trotz Preisbremsen und Einmalzahlung müssten sie nach jetzigem Stand mit mehr als einer Verdopplung der Energiekosten rechnen. “Das können viele nicht schultern”, so der Bundestagsabgeordnete. 

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Pressemitteilung Bäckereien
Pressemitteilung "Andreas Jung sagt Bäckereien Unterstützung zu" vom 27. Oktober 2022.
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Bild: Jung mit Bäckern
Andreas Jung in der Backstube der Bäckerei Stadelhofer mit den Singener Bäckermeistern Andreas Auer und Eric Stadelhofer.
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18. September 2022

Energisch voran!

Für eine europäische Energie-Union

Angesichts der schweren Energie-Krise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine muss Europa enger zusammenrücken. Nur gemeinsam werden wir diese Krise meistern. Blumigen Ankündigungen müssen jetzt konkrete Taten mit dem Ziel der europäischen Souveränität auch im Energiebereich folgen. Mit Solidarität in der Krise und der Umsetzung einer europäischen Energie-Union kann Europa langfristig gestärkt aus dieser Krise hervorgehen und wichtige Schritte auf dem Weg zur Klimaneutralität vorankommen.

 

Um durch die Krise zu kommen brauchen wir jetzt Solidarität und Zusammenarbeit in Europa. Nationale Reflexe führen auf den Holzweg, nur europäische Antworten helfen. Entweder wir meistern diese Krise gemeinsam oder wir kommen unter die Räder. Auf Dauer schafft es keiner allein. Deshalb zählt europäischer Gemeinsinn jetzt auch bei Gas und Strom, bei Kohle und Öl. Bei der Corona-Krise dauerte es etwas, bis Europa in den Tritt kam. Nach anfänglichen nationalen Reflexen gab es mit der Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Beschaffung von Impfstoffen europäische Gemeinsamkeit. Die Einigung auf den Wiederaufbaufonds war schließlich ein entscheidender Schritt. 

 

Gut ist: wir haben einen europäischen Solidaritätsmechanismus mit dem Ziel, die Gasversorgung in der EU zu sichern - die “SoS-Verordnung“. Alle Länder sind damit aufgefordert sich für Notlagen zu wappnen, Wer auf Solidarität zählt, muss erst selbst einmal seine Potenziale nutzen. Aus Verantwortung für sich selbst, aber auch als Beitrag zu gemeinsamer europäischer Vorsorge. Das heißt, alle müssen zunächst ihre Hausaufgaben machen: sparen was geht, erzeugen und mobilisieren was möglich ist zur Abwendung eines Notstands. 

   

Das Problem ist: die SoS-Verordnung kann nur greifen, wenn zur Umsetzung im Notfall Solidaritätsabkommen zur Regelung der Einzelheiten zwischen den Mitgliedstaaten existieren. Davon gibt es bisher nur eine Handvoll. Wenn es hart auf hart kommt, muss Solidarität aber nicht nur proklamiert, sondern auch praktisch gelebt werden. Konkrete Solidaritätsabkommen hat Deutschland bislang lediglich mit Österreich und Dänemark. Diese stammen aus der Zeit vor der Krise und enthalten für sie folglich keine zugeschnittenen Regelungen. Mit allen anderen Partnern hat Deutschland gar keinen Solidaritätsvertrag - also auch nicht mit Frankreich, Polen oder Italien. Und EU-Mitglied hin oder her – es gilt auch für die Schweiz: wenn sie können, sollten sich Nachbarn in der Not gegenseitig helfen: die EU-Außengrenze darf nicht zur Mauer für gegenseitige Nothilfe werden. Wünschenswert wäre ein europäisches Nord-Süd-Abkommen über die Alpen hinweg mit Deutschland und Frankreich, mit Österreich und der Schweiz und mit Italien. 

 

Wir haben in dieser Krise unterschiedliche Potenziale und unterschiedliche Herausforderungen. Wir müssen sie jetzt zusammenlegen für eine gemeinsame starke Reaktion. Das zeigt das Beispiel Deutschland und Frankreich: wir haben gemeinsam den Aachener Freundschaftsvertrag. Aber wir haben auch bald sieben Monate nach Beginn des Ukraine-Kriegs noch kein Solidaritätsabkommen, keine Klausel für Energiebeistand in der Not. Da müssen wir jetzt ran. Es könnte sein, dass Frankreich im Winter ein Problem beim Strom und wir einen Engpass beim Gas bekommen. Aus den Regierungen heißt es, erste Schritte seien miteinander vereinbart worden. Das wäre gut, ohne ein Abkommen bleiben das aber unverbindliche Absichtserklärungen. 

 

Unter dem Eindruck der Krise müssen wir ebenso weitere Integrationsschritte gehen: eine Energie-Union ist überfällig. Da wird es weiter unterschiedliche Philosophien geben, wie etwa die Haltungen in Frankreich und in Deutschland zur Kernkraft – trotz unserer aktuellen Debatte zum Weiterbetrieb zur Abwendung eines Energienotstands. Entscheidend ist jetzt aber bei allen Unterschieden, dass wir sämtliche Potenziale zusammenführen: mit Ökostrom-Partnerschaften etwa, mit grenzüberschreitenden Leitungen und mit einem europäischen Wasserstoffnetz - und wir sollten wo wir auf Importe angewiesen sind als EU auch gemeinsam auftreten. Das ist allemal effektiver als wenn jeder seine eigene Strategie verfolgt und wir uns dabei noch gegenseitig Konkurrenz machen. Das alles wäre wichtiger Fortschritt, aber auch “back to the roots” - schließlich war die Montanunion für Kohle und Stahl nach dem Zweiten Weltkrieg die Geburtsstunde der Europäischen Gemeinschaft. Jetzt gilt es, wieder voran zu gehen zu einer Energie-Union. Das wäre ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Es darf nicht wieder mehr als ein halbes Jahrhundert vergehen, bis das nun endlich klappt. Es muss gehandelt werden, sofort, entschieden und nachhaltig! 

 

 

Das ist jetzt die Nagelprobe, ob den guten Worten konkrete Taten folgen. Wenn wir nicht zu neuer Gemeinsamkeit finden, dann droht den europäischen Staaten bei der Energieversorgung der Rückfall in nationale Egoismen statt Ausbilden europäischer Stärke. Sie ist aber Gebot der Stunde und Garant für die Zukunft. Deshalb Europa: energisch voran! 

Die im Magazin "L'Espresso" veröffentlichte italienische Version ist hier abrufbar: https://espresso.repubblica.it/mondo/2022/09/19/news/perche_e_necessaria_ununione_dellenergia-366350723/ 

13. September 2022

Schweizer Endlagersuche

Bild zeigt Bauarbeiter unter Tage (Symbolbild)

Meine Pressemitteilung zu den aktuellen Entwicklungen bei der Schweizer Endlagersuche mit meinen Kolleginnen Dr. Lina Seitzl und Dr. Ann-Veruschka Jurisch:

 

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), die für die Endlagerung des atomaren Abfalls in der Schweiz zuständig ist, hat ihre Endlagersuche von zuletzt drei möglichen Standorten auf den Standort Nördlich Lägern reduziert. Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis und erwarten, dass die Nagra ihre Gründe für diese Standortauswahl schnellst möglich im Rahmen eines Rahmenbewilligungsgesuchs plausibel begründet. Das maßgebliche Kriterium für die Entscheidung für ein atomares Endlager muss bestmögliche Sicherheit sein, da hier radioaktiver Abfall für die Zeitdauer von einer Millionen Jahre gelagert wird.

 

Vor diesem Hintergrund muss die Entscheidung mit umfassender Transparenz und Gründlichkeit dargelegt werden. Dabei muss auch wissenschaftlich fundiert belegt werden, dass Beeinträchtigungen der Gewässer auf deutscher Seite ausgeschlossen sind. Die benachbarten Gemeinden und Landkreise auf deutscher Seite müssen bei alldem gleichberechtigt mit einbezogen werden.

 

Die Auswahl des Standorts Nördlich Lägern hat große Auswirkungen auf die Kommunen auf deutscher Seite. Wir unterstützen deshalb die Landkreise Konstanz, Waldshut, Schwarzwald-Baar-Kreis und Lörrach in ihrer Forderung, dass die betroffenen Städte und Gemeinden auf deutschem Hoheitsgebiet im weiteren Prozess wie Infrastrukturgemeinden behandelt werden. Bei Fragen der Beteiligung, des Rechtsschutzes und der Zahlungen darf kein Unterschied zwischen der Schweiz und der deutschen Grenzregion gemacht werden.

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Pressemitteilung Endlagersuche Schweiz
2022-09-12_Pressemitteilung_Endlagersuch
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7. Juli 2022

Private Haushalte im Fall einer Gasmangellage besonders geschützt

Meine Pressemitteilung angesichts der schwierigen Situation auf dem Gasmarkt mit meinen Kolleginnen Dr. Lina Seitzl und Dr. Ann-Veruschka Jurisch:

 

„Die Versorgung der privaten Haushalte hat absolute Priorität. Auch im Falle von Versorgungsengpässen sind private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt.  Derzeit wird intensiv daran gearbeitet alternative Energiequellen zu mobilisieren und den Gasverbrauch zu senken. Dazu wurden mit den Stimmen der die Bundesregierung tragenden Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie mit den Stimmen der Union in der letzten Zeit wichtige Weichen gestellt: So wurden etwa eine gesetzliche Gasspeicherpflicht umgesetzt und Verfahren für die beschleunigte Errichtung von LNG-Terminals beschlossen. Mit zusätzlichen Gaslieferungen aus anderen Ländern als Russland, Einsparungen im Sommer und Herbst und der Drosselung der Gasverstromung gilt es so viel Gas als möglich zu speichern, um bestmöglich für den kommenden Winter vorzusorgen. Jeder Beitrag zählt: Deshalb rufen wir gemeinsam alle Verbraucherinnen und Verbraucher, von der Industrie über die öffentliche Verwaltung bis zu den privaten Haushalten, dringend dazu auf wo immer es möglich und vertretbar ist, jetzt Energie einzusparen - damit wir gemeinsam gut über den Winter kommen.“

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Pressemitteilung Gasversorgung
07.07.2022
2022-07-07 PM Jurisch Jung Seitzl Gasver
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14. Juni 2022

Abgeordnete fordern Verkehrskonzept für Gäubahnstrecke

Ein fahrender Intercity-Zug, wie er auch auf der Gäubahnstrecke im Einsatz ist
Bild: hpgruesen/pixabay (Symbolbild)

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um die Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Hauptbahnhof fordern die Bundestagsabgeordneten Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Dr. Lina Seitzl und Andreas Jung die Deutsche Bahn AG auf, ein Verkehrskonzept für die geplante Bauzeit vorzulegen:

 

"Die Deutsche Bahn AG plant im Jahr 2025 die Eröffnung des Stuttgarter Tiefbahnhofs. Bis die Gäubahn dort einfahren kann, werden noch viele weitere Jahre vergehen. In dieser Zeit muss sichergestellt sein, dass die Pendlerinnen und Pendler aus dem Süden keine unzumutbaren Verzögerungen und Reisehindernisse in Kauf nehmen müssen. Dafür muss ein tragfähiges und nutzerfreundliches Streckenkonzept für die Phase der Bauzeit kommuniziert und zur Diskussion gestellt werden. Die Praxistauglichkeit ist mit Umsetzung im Betrieb stetig zu überprüfen und notwendige Verbesserungen müssen kurzfristig vorgenommen werden. Insbesondere die Barrierefreiheit muss über den gesamten Zeitraum der Bauphase gewährleistet sein. Wo es Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Bau gibt, müssen diese konsequent genutzt werden, um die Gäubahn wieder möglichst schnell an den Stuttgarter Hauptbahnhof anzuschließen. Als internationale Eisenbahnstrecke Stuttgart-Singen-Zürich hat die Gäubahn nicht nur für die Anbindung unserer Region herausragende Bedeutung, sondern auch als überregionales Infrastrukturprojekt.“

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Pressemitteilung - Verkehrskonzept Gäubahnstrecke
2022-06-14_PM Jurisch Seitzl Jung_Verkeh
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11. April 2022

Antwort auf Offenen Brief der Konstanzer Jugendparteien

Liebe Vertreterinnen und Vertreter des jungen Konstanz,

 

ich bedanke mich für den Offenen Brief und für das, was dahinter steht: Das parteiübergreifende Engagement für Frieden und für die Menschen in der Ukraine. Das brauchen wir in diesen schweren Tagen und die Gemeinsamkeit der Demokraten in grundsätzlichen Fragen ist ein hoher Wert. Es ist Krieg mitten in Europa. Jeden Tag und jede Nacht sterben Menschen. Das kann uns nicht ruhen lassen, wir sind gemeinsam gefordert.

 

Genauso danke ich für den Aufruf zu den Mahnwachen in Konstanz, zur ersten schon zwei Tage nach Putins Angriff. Die Rede der ukrainischen Studentin vor unserem Münster geht mir seitdem nicht mehr aus dem Kopf: Die Liebe zu ihrem Land, die Sorge um ihre Familie, der Dank an die ukrainischen Soldaten, „unsere Engel, ohne die wir schon verloren wären." Und auch die dort von den überwältigend vielen Teilnehmern beklatschte Forderung nach harten Sanktionen, nach dem Ausschluss Russlands aus SWIFT und nach Waffenlieferungen.

 

Tags darauf sind wir in Berlin zur Sondersitzung des Deutschen Bundestags zusammengekommen. Wir haben in einem gemeinsamen Antrag unserer Parteien über die Grenze von Regierung und Opposition hinweg den völkerrechtswidrigen Krieg Putins aufs Schärfste verurteilt. Wir haben unsere Solidarität mit der Ukraine bekundet und unsere Unterstützung erklärt. Wir haben die Sanktionen begrüßt und weitere gefordert. Wir haben uns hinter die Entscheidung der Bundesregierung gestellt, die Ukraine „im Rahmen ihres Selbstverteidigungsrechts" zu unterstützen - also auch Waffen zu liefern. Angesichts der dramatischen Situation habe ich diesem Antrag aus ganzer Überzeugung zugestimmt.

 

Dann hat Wolodymyr Selenskyj vor dem Bundestag gesprochen. Zu uns Abgeordneten – ich war wegen Corona in Quarantäne – und zu allen Deutschen. Als demokratisch gewählter Präsident eines souveränen europäischen Staates. Zugeschaltet aus dem Krieg. Aus dem Kampf für Frieden und Freiheit, für unsere gemeinsamen Werte, für die internationale Ordnung freier Völker. Er sprach von Bomben, Raketen, Artillerie und von Zerstörung: Wohnviertel, Krankenhäuser, Schulen, Kirchen. Von Tausenden Toten, von getöteten Kindern, „mitten in Europa, bei uns, im Jahr 2022." Von einer neuen Mauer, die Europa trenne, zwischen Freiheit und Unfreiheit. Die stärker werde mit jeder Bombe und bei jeder Entscheidung, die nicht für den Frieden getroffen werde. „Die nicht von Ihnen getroffen wurde, obwohl sie helfen könnte."

 

Er sprach von Schritten zur Unterstützung „von denen manche zu spät gekommen sind." Er sprach von Sanktionen, „die vielleicht zu gering sind, um diesen Krieg zu stoppen", davon dass viele unserer Unternehmen noch in Russland geblieben seien - „im Land, das Euch und einige andere Länder einfach ausnutzt, um den Krieg zu finanzieren." Er sprach von Nord Stream 2 als „Waffe und Vorbereitung für den großen Krieg", als „Zement für die neue Mauer" und kritisierte, als Antwort darauf habe man immer bekommen „Wirtschaft, Wirtschaft, Wirtschaft." Er appellierte an unsere historische Verantwortung für die Ukraine.

 

Diese Worte des Präsidenten eines um seine Freiheit kämpfenden Volkes wiegen schwer. Sie treffen unser Herz. Sie treffen unser Gewissen. Sie fordern uns zum Handeln.

 

Danach haben wir die unerträglichen Bilder der Kriegsverbrechen in Butscha gesehen. Von Massakern an wehrlosen Zivilisten, Kindern, Frauen und Männern, Jungen und Alten. Wir lesen die Berichte über misshandelte und vergewaltigte Frauen. Wir haben die Sorge und es gibt Hinweise, dass es nicht nur dort solche Verbrechen gibt. Wir haben gesehen wie Raketen auf dem Bahnhof von Kramatorsk eingeschlagen sind und Familien mit Kindern auf der Flucht getötet haben. Wir sehen das unermessliche Leid der Menschen in Mariupol und an vielen anderen Orten in der Ukraine.

 

Diese Bilder vor Augen prüfen wir uns immer wieder, was wir noch mehr tun müssen, wo wir noch konsequenter handeln können, um die Ukraine zu unterstützen und damit dieser furchtbare Krieg aufhört.

 

Was ist unsere Antwort?

 

Frieden und Freiheit ist wichtiger als Wirtschaftswachstum. Das haben wir unmittelbar nach Putins Angriff erklärt. Ohne Frieden und Freiheit kann weder eine florierende Wirtschaft existieren noch ein glückliches Zusammenleben.

 

Was folgt daraus?

 

Die von Deutschland zugesagte Unterstützung muss kommen - ohne Abstriche, ohne Verzögerung. Darüber hinaus müssen Waffenlieferungen nicht nur fortgesetzt, sondern auch intensiviert werden. Aus Beständen der Bundeswehr und mit der zügigen Genehmigung von Exporten der deutschen Verteidigungsindustrie. Wolodymyr Selenskyj sagte im gestern in der Welt am Sonntag veröffentlichten Interview auf die Frage nach Waffenlieferungen aus Deutschland: „Aber noch spielt Deutschland keine führende Rolle in Europa, es bleibt zurückhaltend und kühl uns gegenüber. Und dennoch bewegen sich die Dinge. Daran glaube ich fest.” Das muss uns umtreiben. Und die Dinge müssen sich bewegen.

 

Die Sanktionen müssen weiter verschärft werden - etwa durch Ausweitung der Technologiesanktionen, der Banksanktionen, der Personensanktionen, durch das Einfrieren sanktionierter Vermögen und mit der Prüfung, wie es einbehalten und zur Unterstützung der Ukraine eingesetzt werden kann.

 

Die Bundesregierung hat Nord Stream 2 zwei Tage vor Kriegsbeginn gestoppt - zurecht, aber spät. Es ist der Sonderweg von Russland direkt nach Deutschland, vorbei an den europäischen Partnern, insbesondere der Ukraine. Spätestens heute ist offensichtlich: Das war kein Nebeneffekt, sondern der eigentliche Sinn. Eine Pipeline im Meer ist teurer und ökologisch riskanter als an Land - aber eben direkt. Dieser Weg wurde mit Nord Stream 1 begonnen. Im April 2005 wurde die Vereinbarung dafür in Anwesenheit des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder und von Putin formalisiert. Alle Bundesregierungen seither haben diesen Weg fortgesetzt. Er hat sich als Irrweg erwiesen. So wie sich unsere hohen russischen Importquoten bei fossiler Energie als schwere Hypothek erweisen. Es war ein schwerer Fehler, dass wir es in den letzten Jahrzehnten haben so weit kommen lassen. Das müssen wir selbstkritisch erkennen - und korrigieren.

 

Wir dürfen uns von Putins Forderung, nur noch Rubel für russisches Gas zu akzeptieren nicht erpressen lassen. Experten meinen, das wäre nur mit dem Unterlaufen der Sanktionierung der russischen Zentralbank möglich. Ich halte es für unvorstellbar, dass wir unsere eigenen Sanktionen aufweichen, damit für Gas aus Russland der Rubel nach Moskau rollt. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit.

 

Damit komme ich auch zu der Forderung im Offenen Brief: Sind wir bereit zu einem Zahlungsstopp, zu einem Energie-Embargo? Der Schluss liegt nahe, alle Einnahmequellen der russischen Regierung aus Energieexporten sofort zu kappen. Die Vorstellung, in diesem Krieg Putin mit unserem Geld zu finanzieren, ist widerwärtig. Ich teile ausdrücklich nicht die Annahme, Russland könne wegen unserer Sanktionen mit den Devisen gar nichts anfangen. Deutsche Waffenlieferungen an die Ukraine und gleichzeitig deutsches Geld für russische Energie - das beschreibt unser moralisches Dilemma.

 

Wie begegnen wir ihm?

 

Einerseits wird etwa von den Autoren der im Offenen Brief zitierten Leopoldina-Studie die Auffassung vertreten, ein sofortiges Embargo könne zwar in Deutschland zu Engpässen im nächsten Winter führen. Die Auswirkungen könnten aber begrenzt und abgefedert werden. Es sei „handhabbar". Andererseits werden bei einem sofortigen umfassenden Embargo massive Verwerfungen befürchtet. Nicht nur „Komforteinschränkungen", sondern eine „Störung des sozialen Friedens“, die unsere Stabilität insgesamt und damit auch unsere Stärke als Unterstützer der Ukraine in Frage stelle. Das ist die Auffassung der Bundesregierung und des für Wirtschaft und Energie zuständigen Ministers Robert Habeck. Er warnt vor gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Schäden „schwersten Ausmaßes“. Man muss sich diese Einschätzung nicht in jeder Konsequenz zu Eigen machen. Aber ich nehme sie jedenfalls sehr ernst. Er argumentiert nicht leichtfertig so. Gleichzeitig müssen wir aber angesichts des Leids der Menschen in der Ukraine, ihres Freiheitskampfes und unserer erklärten Solidarität, angesichts dessen, was auf dem Spiel steht auch die Bereitschaft zu Einschnitten aufbringen. Davon abgesehen: Würde Putin gewinnen, wäre das die größte Bedrohung auch unserer Perspektiven. Für den Frieden in Europa, für die Sicherheit, auch für die wirtschaftliche Entwicklung.

 

Die Frage ist also: Wie weit können wir gehen? Wie weit müssen wir gehen?

 

Mich führt das zum Eintreten für ein schrittweises Embargo gemeinsam mit den europäischen Partnern und mit der Botschaft an Putin: Wir werden russische Energie-Importe und unsere Zahlungen stoppen. Kurzfristig mit einem Embargo für Kohle und für Öl und dann mit schnellen Schritten beim Gas.

 

Der erste Schritt: Ich unterstütze das Kohle-Embargo der EU. Es muss jetzt schnell umgesetzt werden. Wir hatten im Februar in Deutschland bei der Steinkohle einen russischen Importanteil von 50 Prozent. Im April sind es noch 25 Prozent. Auch der Rest muss ersetzt werden. An den Kraftwerkstandorten und in Hafen-Lagern gibt es Vorräte für vier bis sechs Wochen. Dann muss Ersatz am Weltmarkt beschafft werden. Das ist nicht einfach, aber möglich. Es muss entschieden vorangetrieben werden, um die Abschaltung von Kraftwerken zu verhindern.

 

Der nächste Schritt: Auch die Ölimporte müssen kurzfristig mit einem Embargo der EU gestoppt werden. Das wird Putin treffen. Russland verdient am Öl deutlich mehr als an der Steinkohle     oder am Gas. In Deutschland hatten wir beim Öl 35 Prozent Importe aus Russland. Jetzt sind es noch 25 Prozent. Wir haben rechnerisch eine Erdölreserve für 200 Tage. In dieser Zeit müssen über den Weltmarkt Alternativen erschlossen werden. Auch das ist möglich, aber der Prozess ist schwierig. Denn die Gegebenheiten sind regional unterschiedlich. Im „Fortschrittsbericht Energiesicherheit" des Bundeswirtschaftsministeriums wird das beschrieben: Zu einem Drittel sind Raffinerien in Westdeutschland. Hier sei eine Substitution leichter. Zu einem Drittel läuft das Ölgeschäft über die Raffinerie Leuna in Sachsen-Anhalt. Der französische Betreiber Total hat direkt nach dem Angriff auf die Ukraine entschieden, russisches Gas zu ersetzen und hat den Bezug bereits halbiert. Und zu einem Drittel kommt Öl über Schwedt. Die Raffinerie dort steht unter dem Einfluss des russischen Ölunternehmens Rosneft - was für sich genommen Anlass zu kritischer Betrachtung und zu Konsequenzen sein muss. Hier ist das deshalb eine große Herausforderung. Sie muss entschieden angegangen werden. Kurzfristig und mit Hochdruck müssen auf allen Wegen alternative Lieferungen organisiert werden. Zudem muss geklärt werden, welche Sparmaßnahmen möglich und vertretbar sind. Als Entscheidungsgrundlage für ein Gesamtkonzept braucht es hierfür eine umfassende Analyse der Bundesregierung mit detaillierter Darstellung von Möglichkeiten, Potenzialen und Auswirkungen. In diesem Kontext muss auch dargelegt werden, welchen Beitrag zur Einsparung von Öl ein befristetes Tempolimit bringen würde.

 

Und drittens: So schnell wie möglich müssen wir auch weg vom russischen Gas. Hier hatten wir einen russischen Importanteil von über 50 Prozent, mittlerweile sind wir bei etwa 40 Prozent. Beim Gas ist es am schwierigsten. Umso mehr muss mit ganzer Kraft daran gearbeitet werden. Alles für ein Ziel: Mit schnellen Schritten weg vom russischen Gas, so bald als möglich kein deutsches Geld mehr dafür an Russland.

Der Stand:

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Versorgung auch völlig ohne russische Importe bis einschließlich Herbst gesichert wäre, der kommende Winter könne dann aber sehr kritisch werden. Dann würden – wie oben beschrieben – erhebliche Schäden drohen.

Was getan werden muss:

Mit Hochdruck muss daran gearbeitet werden, dass wir auch schon über den Winter und erst recht durch die Zeit danach gut ohne russische Importe kommen könnten. Aus Vorsorge müssten wir uns auf so ein Szenario angesichts der unsicheren Lage ohnehin vorbereiten. Wir müssen es aber auch, um Importe und Zahlungen früher stoppen zu können. Je mehr wir schneller unternehmen, desto eher geht das. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums im „Fortschrittsbericht Energiesicherheit“ wären wir bis Sommer 2024 von russischem Gas unabhängig. Angesichts der unerträglichen Lage in der Ukraine müssen alle vertretbaren Potenziale genutzt werden, um das erheblich zu beschleunigen. Deshalb gilt es jetzt wichtige Weichen zu stellen - kurzfristig, erst im Herbst wäre zu spät.

Zusätzliche Kapazitäten

In enger Abstimmung mit den Energieunternehmen und mit den europäischen Partnern müssen Alternativen zu russischen Lieferungen durch zusätzliche Kapazitäten aus anderen Ländern erschlossen werden. Zudem könnten die Mengen heimischer Erdgasförderung laut einer Einschätzung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kurzfristig begrenzt erhöht werden, um 5 bis 10 Prozent.

Zusätzliche Infrastruktur

Das Nadelöhr ist die Infrastruktur: Wir brauchen ein Turbo-Verfahren für Ausbau und Anschluss von Flüssiggas-Terminals. Schon im nächsten Winter könnten schwimmende Flüssiggas-Terminals eingesetzt werden, wenn sie mit Höchstgeschwindigkeit geleast und an das Gasnetz angeschlossen werden. Das würde die Situation für den Winter deutlich verändern. Deshalb muss das mit Nachdruck verfolgt werden - und es muss von vorneherein so konzipiert sein, dass dort auch Wasserstoff angeliefert werden kann.

Zusätzliche Regelungen

Es hat sich bitter gezeigt: Deutschland besitzt beim Gas zwar große Speicherkapazitäten, verzeichnete zu Beginn diesen Winters aber historisch niedrige Füllstände. Der Grund: 20 Prozent der deutschen Speicherkapazität stand unter dem Einfluss von Gazprom und genau dort wurden die Speicher nicht befüllt. Als Reaktion darauf wurde mit Zustimmung aller Fraktionen außer der AfD ein Gesetz zur Speicherpflicht beschlossen: Vor jedem Winter müssen sie nun verpflichtend gefüllt werden. Mittlerweile hat die Bundesregierung die Bundesnetzagentur als Treuhänderin für Gazprom Germania eingesetzt.

Zusätzliche Einsparungen

Es muss geprüft und dargelegt werden, welche Einsparungen in Privathaushalten und Industrie möglich und vertretbar sind. Auch hier ist eine umfassende Analyse der Bundesregierung mit Darlegung der unterschiedlichen Möglichkeiten, ihrer Potenziale und Auswirkungen erforderlich. Auf dieser Grundlage kann dann über ein Gesamtkonzept für einen „Gassparplan“ entschieden werden. Kurzfristig kann dabei etwa eine fachgerechte Heizungsoptimierung durch optimale effiziente Einstellung einen wichtigen Beitrag leisten.

Zusätzliche Optionen

In dieser Krisensituation muss auch gefragt werden: Kann das Gas, das zur Stromerzeugung genutzt wird temporär durch andere Energieträger ersetzt werden? Das weitaus meiste Gas wird in Deutschland für private Gasheizungen, Industriewärme oder Grundstoffe etwa in der Chemie benötigt. Das kann mittel- und langfristig ersetzt werden durch eine neue Heizung, klimaneutrale Gase oder strombasierte Technologien. Aber in der Breite nicht schon für den nächsten Winter. Ein kleinerer Anteil des Gases wird aber in Gaskraftwerken verstromt oder zur Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt. Wenn es darum geht, schnellstmöglich Zahlungen an Russland zu stoppen und Abschaltungen abzuwenden, dann können aber auch schon „nur“ fünf Prozent sehr bedeutend sein.

Deshalb müssen Abwägungen noch einmal unter Einbeziehung der gegenwärtigen Krisensituation neu vorgenommen werden. Auf Basis eines Bekenntnisses zu den Grundsatzbeschlüssen zum Ausstieg aus der Kohlekraft und aus der Kernenergie muss gefragt werden: Was könnte ein modifizierter Stilllegungspfad bei der Kohle beitragen? Und welchen Beitrag könnten die drei verbliebenen Kernkraftwerke leisten, wenn sie nicht wie vorgesehen zum Jahresende mitten im Winter abgeschaltet würden? Was sind die jeweiligen Möglichkeiten, Risiken, Auswirkungen - auch auf den CO2-Ausstoß? Das muss umfassend, aber zeitnah, abgewogen werden, um darauf basierend die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Überhaupt diese Frage zu stellen fällt mir sehr schwer und ich hätte das vor dem 24. Februar nicht für möglich gehalten. Denn ich bin von den Zielen hinter den jeweiligen Ausstiegsentscheidungen nach wie vor überzeugt: Die Bekämpfung des Klimawandels und Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 einerseits. Die Minimierung eines radioaktiven Restrisikos andererseits. Es geht deshalb nicht darum, diese Entscheidungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Aber in dieser Notsituation und angesichts unseres moralischen Dilemmas mit dem dringenden Handlungsdruck, die Energie-Zahlungen an Russland zu stoppen dürfen Umwege auf dem Weg zu diesen Zielen nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.


Jede unserer Parteien ist dabei gefragt. Die Forderung, es dürfe „keine Denkverbote" geben, ist keine Einbahnstraße. Sie darf sich nicht nur an die jeweils anderen richten. Wenn jeder diese Bereitschaft mitbringt, dann sollte es möglich sein, dass unsere Parteien in der Krise zusammenrücken und nach den Beschlüssen der Sondersitzung und zum Gasspeichergesetz auch weitere breit getragene Entscheidungen über die Grenzen von Regierung und Opposition hinweg möglich werden. Auch zusätzliche Schritte zu dem im Offenen Brief angemahnten sozialen Ausgleich sind notwendig. Hier kann und muss noch mehr getan werden.

 

Und in großer Klarheit: Die Erneuerbaren Energien müssen wie auch im Offenen Brief gefordert, massiv ausgebaut werden. Genauso müssen wir etwa die Energieeffizienz voranbringen und die Wasserstoff-Strategie konsequent umsetzen. Angesichts der aktuellen Situation erst recht und noch schneller. So kommen Energiesicherheit und Klimaschutz zusammen - und das ist notwendig, denn wir müssen auch weiterhin die Klimakrise beherzt bekämpfen. Gemeinsam.

 

Und eine solche Gemeinsamkeit wünsche ich mir schließlich auch bei einem weiteren von Wolodymyr Selenskyj angesprochenen wunden Punkt: Bei der europäischen Perspektive der Ukraine. Das Zögern bei einem Beitritt zur Europäischen Union, das seien Steine für die neue Mauer, sagte er in seiner Rede vor dem Bundestag. Wir müssen sie aus dem Weg räumen. Die Ukraine muss den Kandidatenstatus für einen Beitritt bekommen. Sie kämpft heute für europäische Werte und sollte deshalb morgen die Möglichkeit bekommen, Teil der Europäischen Gemeinschaft zu sein.

 

Wer wollte den Ukrainern sagen, wenn Ihr hoffentlich diesen Krieg gewinnt, Euer Land gegen Putin verteidigt und ganz egal, wie sich dann eine souveräne und demokratische Ukraine entwickelt, Ihr werdet trotzdem vor der Tür unserer Union außen vor bleiben – getrennt von einer unsichtbaren Mauer wie sie Wolodymyr Selenskyj beschreibt?

 

Ich bin 1990 auch deshalb der Jungen Union beigetreten, weil ich neben friedlicher Revolution und Deutscher Einheit auch fasziniert war vom europäischen Gedanken, der durch den Fall des Eisernen Vorhangs schien unbegrenzt gelebt werden zu können. Diese Hoffnung darf nicht sterben.

 

Mit nochmals großem Respekt für Euer und Ihr fortlaufendes Engagement, mit immer mehr Unterstützern. Das ist beeindruckend – und diese Solidaritätsbekundung überall im Land findet weit über unsere Grenzen hinaus Beachtung. Im schon erwähnten Interview erklärte Wolodymyr Selenskyj gestern mit Blick auf die deutsche Bevölkerung: „Ich habe die Deutschen doch gesehen, wie sie auf die Plätze geströmt sind, um uns zu unterstützen…. Dafür bin ich sehr dankbar.”

 

Mit herzlichen Grüßen

 

 

 

 

Andreas Jung

 

 

P.S.

Wenn ich von „unseren Parteien" schreibe, dann meine ich die Mutterparteien der unterzeichnenden Jugendorganisationen - wissend, dass auch „Volt" mit unterschrieben hat. Ich bitte um Verständnis, dass ich der Einfachheit halber so formuliert habe und begrüße ausdrücklich, dass mit der Beteiligung auch von „Volt" diese noch breitere Basis die Initiative trägt.

 

 

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Offener Brief der Konstanzer Jugendparteien
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Antwort von Andreas Jung
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17. März 2022

Für eine sichere, bezahlbare und souveräne Energieversorgung

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands unter Führung von Präsident Putin auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. Auch in der Energiepolitik müssen alle Handlungsoptionen zur sicheren Energieversorgung und zur Reduzierung von einseitigen Abhängigkeiten insbesondere von Russland auf den Tisch. Eine sichere und verlässliche Energieversorgung ist eine Frage nationaler und europäischer Sicherheit und Souveränität.

 

Hierzu haben wir am 17. März 2022 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Diesen finden Sie anbei. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat hierzu ebenfalls einen Faktencheck bereitgestellt: https://www.cducsu.de/spezial/sichere-bezahlbare-und-souveraene-energieversorgung

 

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Antrag "Für eine sichere, bezahlbare und souveräne Energieversorgung"
Antrag der CDU/CSU, eingebracht am 17. März 2022
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18. Februar 2022

Explosion der Energiepreise bekämpfen

Die Energiepreise sind in diesem Winter um bis zu 40 Prozent gestiegen - im Vergleich zu anderen Güterkategorien war hier der Preisanstieg am stärksten. Diese hohen Kosten treffen besonders Haushalte mit geringen Einkommen, aber auch die breite Mittelschicht sowie die Unternehmen und Kommunen in Deutschland sehr stark. Insbesondere energieintensive Wirtschaftszweige sind massiv von den hohen Energiepreise betroffen, die sich auf Produktion, Beschäftigung und das Preisniveau auswirken. Die Wettbewerbsfähigkeit dieser Industrien gerät zunehmend stärker unter Druck.

Aufgrund der gestiegenen Preise an den Energiemärkten mussten zum Jahreswechsel 2022 die Kundinnen und Kunden zahlreicher Anbieter deutliche Preiserhöhungen hinnehmen. Zahlreiche Anbieter haben aufgrund ihres kurzfristigen Geschäftsmodells Insolvenz angemeldet oder abrupt die Versorgung von hunderttausenden Haushalten gekündigt. So wurde deutlich, dass es zum einen an der Solidität und Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle einiger Anbieter sowie einer effektiven Kontrolle durch die Bundesnetzagentur mangelt. Den Schaden tragen nun die Endkunden, die in erheblich teurere Grundversorgungstarife fallen und die Grundversorger, die kurzfristig die zahlreichen Kundinnen und Kunden aufnehmen und zu erhöhten Einkaufspreisen versorgen müssen. Gerade die langfristigen Entwicklungen im Energiesektor erfordern, dass die Politik die Kosten im Blick behält und in extremen Situationen eingreift. Energie, Mobilität und Wohnen müssen für alle bezahlbar sein. Die Bundesregierung muss sowohl dauerhafte als auch vorübergehende Maßnahmen ergreifen, um die Kostenexplosion bei den Energiepreisen abzufedern.

Mit einem Antrag im Bundestag haben wir deshalb Maßnahmen sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen gefordert:

  • Die Abschaffung der EEG-Umlage bereits spätestens zur Mitte dieses Jahres.
  • Eine massive Absenkung der Stromsteuer.

 Privatleute wollen wir unterstützen durch:

  • Eine Absenkung der Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.
  • Energiesteuerentlastungen für den bei Benzin/Diesel beigemischten Biokraftstoff.
  • Die Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent.
  • Die Anpassung des Einkommensteuer-Tarifs an die unerwartet hohe Inflation.
  • Die Gewährung des Heizkostenzuschusses auch für Kinderzuschlagsempfänger, die kein Wohngeld erhalten.

Die deutsche Wirtschaft wollen wir folgendermaßen stützen:

  • Verlängerung von Stromsteuererstattungen für energieintensive Industrien.
  • Schnellere und bessere Absetzbarkeit von Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz.
  • Neue Instrumente für energieintensive Branchen, beispielsweise einen Industriestrompreis, eine Strompreiskompensation und die Teilnahme an Carbon Contracts for Difference (CCfD)-Programmen.
  • Umsetzung von Zuschüssen zu den Übertragungsnetzentgelten ab 2023 und Schaffung des Förderrahmens für die Gewährung von Zuschüssen für die stromkostenintensive Industrie laut Kohleausstiegsgesetz.
  • Niedrigere Zugangsschwellen und höhere Kompensationsgrade beim Carbon-Leakage-Schutz.
  • Beschleunigter Ausbau und weitere Förderung klimafreundlicher Technologien auf einem hohen Niveau, um Stück für Stück Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erreichen.

# Video der Rede von Andreas Jung


29. September 2021

Danke für das Vertrauen

Zurück unter der Kuppel: Herzlichen Dank für das Vertrauen bei der Wahl zum Direktmandat im Wahlkreis Konstanz. Ich weiß das sehr zu schätzen und ich werde alles dafür tun, um es mit meiner Arbeit in den nächsten vier Jahren zu rechtfertigen.

Mit herzlichem Gruß aus Berlin,
Andreas Jung

20. August 2021


Stellungnahme zur Situation in Afghanistan

Ich bin tief betroffen von den schockierenden Ereignissen in Afghanistan. Es ist eine humanitäre Tragödie, dass es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, dem Land zu dauerhafter Stabilität zu verhelfen und dass der Rückzug zudem nicht so vorbereitet wurde, dass deutsche Staatsbürger, afghanische Ortskräfte und weitere besonders Schutzbedürftige rechtzeitig in Sicherheit gebracht wurden. Die Evakuierung dieser Menschen hat in diesen dramatischen Stunden höchste Priorität. Die Bundesregierung muss alles in ihrer Macht stehende tun, um akute Hilfe zu leisten. Wir müssen insbesondere auch all jenen zügig Schutz gewähren, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschen- und Frauenrechte eingesetzt haben und nun deswegen in unmittelbarer Gefahr sind. Darüber hinaus müssen mittel- und langfristig die richtigen Schlüsse aus Fehlern und Fehleinschätzungen der Vergangenheit gezogen werden. Dafür braucht es eine gründliche und umfassende Aufarbeitung. 

 

Zum aktuellen Stand:

In enger internationaler Zusammenarbeit ist es am Montag gelungen, mit Spezialkräften und Flugzeugen der Bundeswehr eine Luftbrücke zur Durchführung einer militärischen Evakuierungsoption einzurichten. Sie muss weiter intensiv genutzt werden, damit möglichst viele Flüge von Kabul in sichere Staaten gehen können, um so schnell wie möglich möglichst viele Menschen zu evakuieren. Zusätzlich zu den bislang schon gut 1.800 in Deutschland eingetroffenen Ortskräften einschließlich der Kernfamilien ist es in den vergangenen Tagen über die Luftbrücke gelungen, etwa 1.600 Menschen aus Afghanistan auszufliegen und in Sicherheit zu bringen. 

Angesichts der unübersichtlichen Situation vor Ort sowie der instabilen Sicherheitslage muss sofort und pragmatisch Hilfe geleistet werden - ohne aufwändige Verfahren: Visa können deshalb unmittelbar bei der Einreise nach Deutschland erteilt werden.

Voraussetzung für die Durchführbarkeit der Luftbrücke ist die Gewährleistung einer stabilen Sicherheitslage sowie die Erreichbarkeit des Flughafens Kabul. Die bestmögliche und langfristige Sicherung des Flughafens liegt daher in unser aller Interesse. Diese wird gegenwärtig hauptsächlich durch die USA, zusätzlich aber auch durch Spezialkräfte der Bundeswehr garantiert. Die Bundeskanzlerin hat zugesichert, dass in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern politisch alles hierfür getan wird -  auch in Verhandlungen mit den Taliban. 

Ebenfalls muss nun unverzüglich Vorsorge getroffen werden, um eine weitere humanitäre Katastrophe zu verhindern. Die Bundeskanzlerin hat bereits zugesagt, dass Deutschland in enger Abstimmung mit dem UNHCR die Nachbarländer Afghanistans gezielt unterstützen will, um afghanischen Flüchtlingen dort eine sichere und würdige Aufnahme bieten zu können. Es müssen auch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die aufnehmenden Staaten sowie internationale Strukturen wie etwa das Welthungerhilfeprogramm zu einer schnellen und auskömmlichen Hilfe zu befähigen. Mit einer ersten Soforthilfe hat die Bundesregierung hierfür 100 Millionen Euro freigegeben. Dazu braucht es unbedingt ein europäisch und transatlantisch abgestimmtes Vorgehen. Gemeinsam mit der französischen Regierung hat die Bundesregierung die Initiative für eine Koordinierung innerhalb der Europäischen Union ergriffen.

 

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie wir die im Land verbleibenden Menschen humanitär unterstützen können, ohne dass die Taliban davon profitieren. Wir stehen hier vor einer großen Herausforderung, die uns noch auf lange Zeit beschäftigen wird.

 

In Gedanken sind wir bei den Menschen in Afghanistan und bei den Soldatinnen und Soldaten in ihrem schwierigen und gefährlichen Einsatz. 

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Stellungnahme Afghanistan
20. August 2021
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20. August 2021

Stellungnahme zum Ausbau der Gäubahn und zum Bahnhof Singen

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Stellungnahme zum Gäubahn-Ausbau und zum Bahnhof Singen
20. August 2021
Stellungnahme zum Gäubahn-Ausbau und Bah
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20. August 2021

Stellungnahme Endlagersuche

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Stellungnahme Endlagersuche
20. August 2021
Stellungnahme zur Endlagersuche.pdf
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30. Juli 2021

Neue Corona-Einreiseverordnung - Ausnahmen für die Grenzregionen bleiben bestehen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

um die Corona-Pandemie und insbesondere auch die weitere Verbreitung der Delta-Variante auch in Zeiten erhöhter Reiseaktivität weiter zu bekämpfen, hat die Bundesregierung heute eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Ziel dabei ist, eine Eintragung zusätzlicher Infektionen aus dem Ausland zu vermeiden und die Infektionszahlen weiterhin gering zu halten, während durch steigende Impfquoten ein hohes Schutzniveau innerhalb unseres Landes aufgebaut wird. 

 

Über die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung, die am Sonntag, den 1. August 2021 in Kraft tritt, möchte ich Sie nachfolgend informieren. Den gesamten Text mitsamt Begründung finden Sie anbei.

Vorweg: Mein Kollege Felix Schreiner aus dem Wahlkreis Waldshut und ich haben uns gemeinsam gegenüber der Bundesregierung mit Erfolg dafür eingesetzt, dass bei der Neuregelung von vorneherein die Situation der Grenzregionen berücksichtigt wird. Das Zusammenleben in einer Grenzregion ist etwas anderes als eine Urlaubsreise. Deshalb gibt es Ausnahmen für Familien und Pendler und die “24-Stunden-Regel” für den Grenzverkehr gilt fort. Diese Regelungen haben wir im vergangenen Jahr aufgrund der engen Verflochtenheit der Grenzregionen mit dem jeweiligen Nachbarland etabliert. Sie sind die Antwort daraus, dass das Grenzüberschreitende hier mehr Regel als Ausnahme ist. Entscheidend ist weiterhin die Umsetzung abgestimmten Corona-Strategien über die Grenze hinweg. 

 

Generell: Statt wir bisher drei, werden fortan nur noch zwei Arten von Risikogebieten im Ausland unterschieden, die vom Auswärtigen Amt, dem Bundesinnen- und dem Bundesgesundheitsministerium ausgewiesen und in einer Liste vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht werden:

1)     Gebiete mit einer besonders hohen Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (mehrfaches der mittleren 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner in Deutschland, insbesondere aber eine 7-Tagesinzidenz deutlich über 100) oder in denen andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, insbesondere aufgrund der dort beobachteten Ausbreitungsgeschwindigkeit oder aufgrund nicht ausreichend vorhandener oder verlässlicher epidemiologischer Daten (Hochrisikogebiete)

 

2)     Gebiete, in denen in Deutschland noch nicht verbreitete Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 mit besorgniserregenden Eigenschaften auftreten, bei denen relevante Anhaltspunkte dafür vorliegen oder in Bezug auf die noch Ungewissheit besteht, dass bestimmte in der EU zugelassene Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen oder sie andere ähnlich schwerwiegende besorgniserregender Eigenschaften aufweist, insbesondere weil sie schwerere Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Mortalität verursacht  (Virusvarianten-Gebiete)

 

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, unterliegen grundsätzlich der Anmelde- (www.einreiseanmeldung.deund Absonderungspflicht (Quarantäne von 10 Tagen bei Einreise aus Hochrisikogebieten und 14 Tagen bei Einreise aus Virusvariantengebieten, vorzeitige Beendigung durch Vorlage eines Genesenen-, Impf- oder Testnachweises bei Einreise aus Hochrisikogebieten möglich).

 

Grundsätzlich unterliegen zudem alle Einreisenden (egal ob aus nicht eingestuften Staaten oder Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebieten) der Nachweispflicht, d.h. dass alle Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis verfügen. Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend.

 

In Fortführung der bisherigen Ausnahmeregelungen zur Wahrung des “kleinen Grenzverkehrs” sind auch jetzt wieder Ausnahmen für Grenzregionen vorgesehen: 

 

So gelten die Anmelde- und die Absonderungspflicht nicht für Grenzgänger und Grenzpendler. Zudem sind Personen im Rahmen der sogenannten 24 Stunden-Regelung und bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden in Deutschland oder in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgrund eines Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts, einreisen, ausgenommen (die hier bisher geltende Anmeldepflicht entfällt also).

Generell von der Nachweispflicht ausgenommen ist Transportpersonal (nicht bei Einreise aus Virusvariantengebieten). Zudem sind Grenzgänger und Grenzpendler sowie Personen die im Rahmen der 24 Stunden-Regelung einreisen, von der Nachweispflicht ausgenommen. Reisen Grenzgänger und Grenzpendler sowie Personen im Rahmen der 24 Stunden-Regelung jedoch aus einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet ein und verfügen über keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis, so ist ein Testnachweis zweimal pro Woche zu übermitteln.

 

Da weder die Schweiz noch Frankreich momentan als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft sind, bleiben die bestehenden Regelungen für unsere Grenzregionen größtenteils erhalten. Weder die Schweiz noch Frankreich sind derzeit als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft. In der Schweiz sind die Inzidenzen derzeit so niedrig, dass sich die Frage nach einer solchen Einstufung aktuell auch nicht stellt. 

Sollte sich dies ändern, werde ich wieder informieren.

 

Mit herzlichen Grüßen

 

 

Andreas Jung

 

 

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PM Jung/Schreiner zur Einreiseverordnung
Pressemitteilung vom 30. Juli 2021
2021_07_30 Jung_Schreiner - Einreisevero
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7. Juni 2021

Gemeinsame Erinnerungsprojekte für eine starke deutsch-französische Freundschaft!

Deutsch-Französischer Ministerrat greift Initiative der DFPV mit zwei konkreten Projekten auf 

Am Montag, den 31. Mai 2021, kamen die Bundesregierung und die französische Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron zum 22. Deutsch-Französischen Ministerrat als Videokonferenz zusammen. Dabei wurde unter anderem eine Bilanz der bisherigen Umsetzung der prioritären Projekte des Vertrags von Aachen gezogen, zudem wurden neue Kooperationsprojekte hinzugefügt. Neben der „Deutsch-Französischen Erklärung von Berlin“ wurde so auch eine Erklärung zur Umsetzung des Vertrags von Aachen verabschiedet.

Christophe Arend und Andreas Jung begrüßen als Vorsitzende des Vorstands der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung insbesondere, dass die beiden Regierungen auch zwei Anregungen aus der DFPV aufgegriffen haben. Der Vorstand der DFPV hatte sich für die Schaffung würdevoller Gedenkorte für die im Ersten Weltkrieg im Winterbergtunnel gefallenen Soldaten und für die bei der Minenräumung in Elsass nach dem Zweiten Weltkrieg umgekommenen Kriegsgefangenen eingesetzt. Beim Ministerrat haben sich beide Regierungen nun darauf verständigt, am Winterbergtunnel eine Gedenkstätte zu schaffen. Zu den deutschen Kriegsgefangenen, die nach dem Zweiten Weltkrieg bei der Minenräumung ums Leben kamen, soll als Grundlage für weitere Überlegungen eine deutsch-französische Studie durchgeführt werden.  

„Heute sind unsere Länder durch eine enge und einzigartige Freundschaft verbunden, doch ist es unsere gemeinsame Pflicht, die Perioden unserer Geschichte, in denen dies nicht der Fall war, aufzuarbeiten und daran zu erinnern. Den Frieden haben wir jetzt seit 75 Jahren. Heute sind die andauernden Anstrengungen, die zur Aufrechterhaltung eines nachhaltigen Friedens notwendig sind nur noch wenigen richtig bewusst, weil nur wenige Bürger den Krieg noch selbst erlebt haben. In Zeiten von innereuropäischer Spaltung und Konflikten ist es daher besonders wichtig, uns unsere Geschichte vor Augen zu führen, um uns des Wertes dieses Friedens wieder stärker bewusst zu werden“, unterstreicht Christophe Arend. Auch Andreas Jung zeigte sich erfreut: Wir begrüßen, dass die beiden Regierungen unsere Initiative aufgegriffen haben. Viele junge Menschen haben in beiden Weltkriegen ihr Leben gelassen. Es ist unser Auftrag heute, Lehren aus dieser Vergangenheit zu ziehen, unsere Freundschaft immer wieder zu stärken und gemeinsam für Frieden und Freiheit in Europa einzutreten. Bei der Umsetzung der beiden nun vereinbarten Vorhaben sollte eine umfassende historische Aufarbeitung erfolgen, zum Beispiel durch deutsch-französische Historikerkommissionen.“

 

Hintergrund: Im Winterbergtunnel im französischen Département Aisne wurden während des Ersten Weltkrieges mehr als 250 deutsche Soldaten lebend begraben. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben deutsche Kriegsgefangene bei den gefährlichen Minenräumungsarbeiten im Elsass ihr Leben verloren. 

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Gemeinsame Pressemitteilung
7. Juni 2021
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29. Mai 2021

Erklärung zum Tode von Henrik Enderlein

„Mit Henrik Enderlein verlieren wir einen leidenschaftlichen Förderer der deutsch-französischen Freundschaft und einen überzeugten Europäer. Als Wissenschaftler erforschte er den europäischen Einigungsprozess und als konstruktiv-kritischer Kopf mit Weitblick setze er sich mit Vehemenz für die Weiterentwicklung der europäischen Idee ein und prägte grenzüberschreitend politische Debatten.

Vielfältig vernetzt in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft war Henrik Enderlein ein herausragender Brückenbauer zwischen unseren Ländern mit dem Anspruch so den Motor für Europa zu stärken. Als Vertreter der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung sind wir ihm zutiefst dankbar für sein Wirken und es ist uns Auftrag für die Zukunft: Auf Basis unserer gefestigten Freundschaft sind wir als Deutsche und Franzosen aufgerufen, Europa gemeinsam weiterzuentwickeln. Sein viel zu früher Tod hinterlässt eine große Lücke. Unser Beileid und unsere Anteilnahme gelten seiner Familie und den Angehörigen.“

 

Christophe Arend und Andreas Jung

 

Ko-Vorsitzende des Vorstands der DFPV

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Gemeinsame Erklärung
29. Mai 2021
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19. Mai 2021

Mit Innovationen aus der Krise: Deutschland und Frankreich als Schrittmacher im Prozess der europäischen Innovationsunion

Minister stellen sich Befragung in DFPV zur deutsch-französische Zusammenarbeit in den Bereichen KI und disruptive Innovationen

Unter Vorsitz der Vorstandsvorsitzenden Christophe Arend und Andreas Jung kam die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) am Mittwoch, 19. Mai 2021, zu einer Sondersitzung zusammen. Dabei stellten sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, und der französische Staatssekretär für Digitalisierung und elektronische Kommunikation, Cédric O, den Fragen der je 50 Abgeordneten aus dem Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale zur deutsch-französischen Zusammenarbeit im Bereich der Künstlichen Intelligenz und Sprunginnovationen. Die DFPV hatte mit einem Beschluss in ihrer Sitzung vom 22. Januar 2021 zahlreiche konkrete Vorschläge vorgelegt, um die Zusammenarbeit in diesem Bereich zwischen Deutschland und Frankreich und auf europäischer Ebene auszubauen. Ziel müsse sein, Europa durch eine bessere Vernetzung der Forschungsstrukturen, gezielte Förderungen und ein möglichst eng abgestimmtes Vorgehen der EU-Mitgliedsstaaten „global in die erste Liga zu führen“, heißt es in dem Beschluss. Die EU solle zu einer „Innovationsunion“ weiterentwickelt werden.

Bei der Eröffnung der Sitzung erinnerten Christophe Arend und Andreas Jung daran, dass künstliche Intelligenz und disruptive Innovationen eine wichtige Rolle für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft spielen, und zwar auf allen Ebenen. Europa müsse daher bei der Erforschung und Entwicklung von disruptiven Innovationen und künstlicher Intelligenz international führend sein. Der deutsch-französische Motor solle dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.

"Künstliche Intelligenz und innovative Technologien werden ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der aktuellen Krise spielen. Ich denke dabei insbesondere an die grenzüberschreitende Verwendung des geplanten EU-Impfzertifikats in unseren Grenzregionen.“, sagt Christophe Arend. 

„Konkret fordern wir von unseren beiden Regierungen die Schaffung einer digitalen grenzüberschreitenden Region als europäisches Leuchtturmprojekt. Dazu gehört auch die Einrichtung eines deutsch-französischen Zentrums für künstliche Intelligenz. Darüber hinaus müssen auch Hochschul- und Wissenschaftseinrichtungen noch besser vernetzt werden und in der EU ein dynamisches Innovations-Ökosystem geschaffen werden.", so Andreas Jung.

Karliczek und O bekräftigen in ihren Ausführungen den festen Willen, die Kooperation zwischen Frankreich und Deutschland im Bereich der Zukunftstechnologien zu intensivieren: "Diskussionen, wie wir sie heute führen, sind unerlässlich. Wir müssen einen deutsch-französischen Dialog zwischen Industriellen aufbauen, um die Fähigkeit der EU, die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, zu beschleunigen und auszubauen. ", so Cédric O.

„Europa muss technologisch souverän sein. Deutschland und Frankreich werden daher die europäische Innovationsunion gemeinsam vorantreiben“, unterstrich Anja Karliczek.

Die Anhörung bot der DFPV die Gelegenheit, die beiden zuständigen Minister zu einem von der Versammlung verabschiedeten Beschluss zu befragen und so ihre Kontrollfunktion gegenüber den beiden Regierungen auszuüben. "Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die von der DFPV verabschiedeten Beschlüsse von unseren beiden Regierungen aufgegriffen werden. Das zeigt auch, dass sich die DFPV als parlamentarische Kontrollinstanz etabliert hat " resümierten die Ko-Vorsitzenden des Vorstands Andreas Jung und Christophe Arend.

 

Hintergrund:

 

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) wurde mit dem deutsch-französische Parlamentsabkommen zwischen dem Deutschem Bundestag und Assemblée nationale im März 2019 ins Leben gerufen. Der DFPV gehören je 50 Mitglieder aus allen Fraktionen beider Parlamente an. Sie tagt mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich unter Leitung der Parlamentspräsidenten. Die Vorsitzenden des Vorstands sind Andreas Jung (CDU/CSU) und Christophe Arend (LREM). 

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Mit Innovationen aus der Krise: Deutschland und Frankreich als Schrittmacher im Prozess der europäischen Innovationsunion
19. Mai 2021
2021_05_19 PM Sondersitzung DFPV KI.pdf
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17. Mai 2021

Für ein würdevolles Gedenken am Winterbergtunnel

Gemeinsame Stellungnahme von Andreas Jung und Christophe Arend

Deutschland und Frankreich verbindet heute eine enge und einzigartige Freundschaft. Das war aber nicht immer so, sondern ist aus der durch Charles de Gaulle und Konrad Adenauer nach dem Zweiten Weltkrieg initiierten Versöhnung erwachsen. Zuvor entzweiten Gegensätze und Konflikte unsere beiden Länder und prägten eine wechsel- und leidvolle Geschichte. Blutigen und grausamen Kriegen fielen tausende Menschen zum Opfer. Diese Vergangenheit umfassend aufzuarbeiten, würdevoll der Toten zu gedenken und Lehren aus ihrem Schicksal zu ziehen, ist unsere gemeinsame Aufgabe als Deutsche, Franzosen und Europäer. Die Geschehnisse rund um den Winterbergtunnel im Jahre 1917 sollten daher gemeinsam im Rahmen eines deutsch-französischen Projekts mit Unterstützung der beiden Regierungen aufgearbeitet werden. Mehr als 100 Jahre nach dem Ersten Weltkrieg sollte nun auch ein Ort für ein gemeinsames Gedenken geschaffen werden.

28. Februar 2021

Gemeinsame Stellungnahme

Nach der Verschärfung der Einreisebestimmungen durch die  französische Regierung und der Einstufung des Département Moselle durch die deutsche Bundesregierung erklären die beiden Co-Vorsitzenden der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, Christophe Arend und Andreas Jung:

 

“Entscheidend ist jetzt eine überzeugende grenzüberschreitende Strategie mit engster Abstimmung. Mit entschiedenen Maßnahmen auf beiden Seiten der Grenze und mit gemeinsamer Konsequenz muss die Ausbreitung der Mutationen wirksam verhindert werden.

 

Der Schlüssel für konsequenten Gesundheitsschutz und Durchlässigkeit der Grenze ist dabei eine umfassende gemeinsame Teststrategie. Dazu müssen überall im deutsch-französischen Grenzgebiet kurzfristig gemeinsame Testzentren nach Vorbild der Einrichtung des Eurodistrikts Saar-Moselle aufgebaut werden. Zudem muss es eine enge Koordinierung leicht zugänglicher dezentraler Testmöglichkeiten geben. Die Anforderungen an die Tests müssen auf beiden Seiten einheitlich sein.

 

 

Der mit dem Aachener Vertrag ins Leben gerufene Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit muss morgen in einer Sondersitzung vor dem Inkrafttreten neuer Regelungen am Dienstag alle Fragen umfassend erörtern. Mit Vertretern von Regierungen und Parlamenten beraten dort die nationale Ebene, die Region Grand-Est und die Départements, die drei Grenz-Bundesländer sowie die Eurodistrikte gemeinsam. Die mit dem Aachener Vertrag vereinbarte Zusammenarbeit in unserer verflochtenen Grenzregion muss sich gerade jetzt in der Krise bewähren. Nur gemeinsam werden wir Corona erfolgreich bekämpfen.” 

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Gemeinsame Stellungnahme mit Christophe Arend
28. Februar 2021
2021_02_28 Stellungnahme AJ & CA Moselle
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24. Februar 2021

Gemeinsam gegen Corona:   Grenzüberschreitende Strategie statt harte Grenzschließung!

Erklärung von Mitgliedern des Vorstands der Deutsch-Französischen

 

Parlamentarischen Versammlung

 

 Christophe Arend (LREM), Andreas Jung (CDU),

Natalia Pouzyreff (LREM), Ursula Groden-Kranich, Markus Uhl (CDU), Dr. Nils Schmid, Angelika Glöckner (SPD), Patrick Hetzel (LR), Michael Georg Link (FDP), Dr. Franziska Brantner (Grüne), Frédéric Petit (MoDem), Cécile Untermaier (Socliastes et apparentés), Antoine Herth (Agir ens), Jean-Michel Clément (LT)

Pacta sunt servanda! Im Aachener Vertrag bekennen sich Deutschland und Frankreich zur Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für eng verflochtene Grenzregionen. Das muss gerade auch jetzt in der Krise gelten. Zur gemeinsamen konsequenten Bekämpfung der Corona-Pandemie fordern wir als Mitglieder des Vorstands der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) deshalb für die deutsch-französische Grenzregion eine gemeinsame Strategie statt einseitiger nationaler Entscheidungen für verschärfte Grenzmaßnahmen. Wir müssen gemeinsam entschieden handeln um eine Situation wie im Frühjahr 2020 zu vermeiden.

Im Aachener Vertrag wird auch der Anspruch normiert, dass deutsch-französische Zusammenarbeit immer auch Impulse für ganz Europa geben muss. Deshalb fordern wir mit Blick auf den Europäischen Rat am 25. und 26. Februar 2021 europäische Konsequenz im Kampf gegen Corona.

 

Auf die Herausforderungen der Pandemie brauchen wir auch bei Mobilitätsbeschränkungen eine europäische Antwort mit grenzüberschreitenden Strategien. Erforderlich sind deshalb europäisch abgestimmte konsequente Regelungen zur Bekämpfung des Virus und zur Eingrenzung der Mutationen, bei denen für Beschränkungen der Mobilität die regionale Situation Ausschlag gebend ist. Zur erfolgreichen Bekämpfung des Virus brauchen wir mehr europäische Schlagkraft statt neuer nationaler Schlagbäume.

 

Zusammenleben in Grenzregionen ist etwas grundlegend anderes als Reisen in Europa. Deshalb braucht es für die Grenzregionen zielgerichtete Konzepte und Maßnahmen. Seit dem Beginn der Pandemie setzt sich die DFPV mit Nachdruck ein für eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen Corona so etwa in einer Anhörung der beiden Innenminister Horst Seehofer und Christophe Castaner am 28. Mai 2020 und der beiden Gesundheitsminister Jens Spahn und Olivier Véran am 21. September 2020. Damit kann die Pandemie besser bekämpft werden als mit harten Grenzschließungen. Das gilt auch jetzt: Mit entschiedenen Maßnahmen auf beiden Seiten und mit gemeinsamer Konsequenz muss die Ausbreitung der Mutation wirksam verhindert werden. Gleichzeitig muss die Pandemie auf beiden Seiten der Grenze konsequent bekämpft und eine weitere Verbreitung von Mutanten muss vermieden werden. In der deutsch-französischen Grenzregion müssen bestmöglicher Gesundheitsschutz und größtmögliche Durchlässigkeit der Grenze kombiniert werden. Die Verflochtenheit ist dabei so eng, dass sie nicht nur auf Pendelverkehr reduziert werden kann. Familien und Lebenspartner etwa leben in Grenzregionen auf zwei Seiten der Grenze, aber trotzdem miteinander.

 

Eine gemeinsame Strategie muss in enger Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Regierungen und Parlamenten in Berlin und Paris, der drei Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie der Region Grand-Est und Vertretern der kommunalen Ebene und unter enger Einbeziehung des aufgrund mit dem Aachener Vertag einberufenen Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit umgesetzt werden. Vorbild hierfür kann die hochrangige Arbeitsgruppe sein, die Vorschläge zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Kampf gegen die Pandemie und zur Koordinierung gemeinsamer Maßnahmen erarbeiten soll.

 

Deshalb fordern wir eine 5-Punkte-Strategie für eine gemeinsame Corona-Bekämpfung in der deutsch-französischen Grenzregion:

 

1.  Eine gemeinsame Teststrategie mit der gegenseitigen Anerkennung von Schnelltests und dem Aufbau gemeinsamer Testzentren überall in der deutsch-französischen Grenzregion nach dem Vorbild der Zusammenarbeit im Eurodistrict Saar-Moselle. So kann Grenzverkehr pandemiegerecht aufrechterhalten werden.

 

2.    Grenzübergänge dürfen nicht geschlossen werden. Kontrollen sollten bei Bedarf nicht an den Grenzen erfolgen, sondern als Stichproben im rückwärtigen Raum durch die deutsch-französische Einsatzeinheit (DFEE) und binationale Teams der Polizei.

 

3. Die jeweiligen pandemiebedingten Einreisebeschränkungen, insbesondere Test- und Quarantänepflichten und die zugelassenen Tests müssen eng abgestimmt und gemeinsam kommuniziert werden. Eine ständige intensive Kommunikation und Abstimmung muss auch im Hinblick auf die jeweils geltenden Corona-Regeln  erfolgen, um Verlagerungen zu vermeiden.

 

4.     Die Datengrundlagen im Hinblick auf Inzidenzen, positive Testergebnisse und Sequenzierungen auf beiden Seiten der Grenze müssen unmittelbar vergleichbar und regelmäßiger kommuniziert werden, um mehr Aussagekraft zu erlangen.  Pilotprojekte für engste Abstimmung in Gesundheitsfragen auch mit weiteren Nachbarländern sollen das Netzwerk EPI Rhin der Oberrheinkonferenz als trinationale Verbindungsstelle und die Großregion als quadrinationale Institution werden.

 

 

5.    Die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung muss auch durch die Verknüpfung der nationalen Corona-Warn-Apps im Rahmen des europäischen Gateway weiter verbessert werden und bei den Gesundheitsämtern müssen bestehende Sprachbarrieren durch die Einbeziehung zweisprachiger Personen soweit wie möglich beseitigt werden. 

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Gemeinsam gegen Corona: Grenzüberschreitende Strategie statt harte Grenzschließung!
24. Februar 2021
2020_02_24 Ensemble dans la lutte contre
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22. Januar 2021

5. Sitzung der DFPV

Keine Grenzschließungen und Verbesserung der Zusammenarbeit in der Pandemiebekämpfung und bei KI

Am 22. Januar 2021 ist die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung zu ihrer fünften Sitzung im Rahmen einer Videokonferenz zusammengekommen. Eröffnet wurde die Sitzung von den beiden Parlamentspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) und Richard Ferrand (LaREM). Unter dem Vorsitz der Vorstandsvorsitzenden der DFPV, Andreas Jung (CDU/CSU) und Christophe Arend (LaREM) sprachen sich die jeweils 50 deutschen und französischen Abgeordneten zur Bekämpfung von Corona mit großer Mehrheit für europäisch abgestimmte Regelungen aus. Mit konkreten Vorschlägen, wie etwa der Verknüpfung der nationalen Corona-Warn-Apps im europäischen Kontext, fordern sie deutliche Verbesserungen in der deutsch-französischen und europäischen Zusammenarbeit. “Wir brauchen gemeinsame Strategien und europäische Konsequenz statt harter Grenzschließungen. Der Alltag ist grenzüberschreitend, deshalb müssen das auch die Maßnahmen sein. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern braucht es strikte Maßnahmen. Entscheidend müssen dabei aber die Inzidenzen sein und nicht die Grenzen”, forderte Andreas Jung. Zudem plädieren die Abgeordneten dafür, dass schon jetzt die Weichen für nachhaltiges Wachstum in Europa auf dem Weg aus der Krise gestellt werden. So sollen gemeinsame Projekte mit europäischem Mehrwert, wie etwa der Ausbau der Bahnverbindung Berlin-Paris umgesetzt werden.

 

Für eine Befragung zur deutsch-französischen Zusammenarbeit in der Verkehrspolitik stand den Abgeordneten Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Rede und Antwort. Der Minister betonte, der Ausbau europäischer Verkehrsverbindungen stehe besonders im Fokus. Bei ihrer Sitzung im September 2020 hatten sich die Mitglieder der DFPV mit großer Mehrheit für eine bessere Verbindung zwischen den beiden Hauptstädten ausgesprochen. „Es handelt sich um ein europäisches Leuchtturmprojekt der nachhaltigen Mobilität, das die Menschen in unseren Länder noch enger zusammenbringen wird“, so Christophe Arend. Im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft in der EU wurde der Vorschlag aufgegriffen : Ende September regte Minister Scheuer mit seinen europäischen Amtskollegen den Trans Europe Express 2.0 an. Mit der Umsetzung habe man schon im Dezember begonnen. „Gerade im europäischen Jahr der Schiene 2021 wollen wir hier weitere Fortschritte machen,“ so Scheuer. Besonders wichtig sei ihm auch der Ausbau der grenzüberschreitenden Mobilität. Scheuer kündigte an, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Wiederaufbau der Bahnverbindung Freiburg-Colmar bis zum nächsten Jahr vorliegen sollen.

 

Schließlich verabschiedeten die Abgeordneten noch den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Digitale Innovationen und Künstliche Intelligenz“. In dem Bericht werden konkrete deutsch-französische Impulse für eine europäische Innovationsunion gefordert. So sollen die Zusammenarbeit in den Bereichen KI und Sprunginnovationen ausgebaut und beispielsweise digitale grenzüberschreitende Regionen als europäischer Leuchtturm geschaffen werden.

 

Die beiden Vorsitzenden zogen nach der Sitzung Bilanz: “Dass wir uns am deutsch-französischen Tag gegen Grenzschließungen aussprechen und gemeinsam konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Pandemiebekämpfung vorlegen, ist ein starkes Signal. Die Regierungen müssen diese nun aufgreifen. Als Europäer werden wir Corona nur gemeinsam bekämpfen!“ 

 

Hintergrund: Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) wurde mit dem deutsch-französische Parlamentsabkommen zwischen dem Deutschem Bundestag und Assemblée nationale im März 2019 ins Leben gerufen. Der DFPV gehören je 50 Mitglieder aus allen Fraktionen beider Parlamente an. Sie tagt mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich unter Leitung der Parlamentspräsidenten. Die Vorsitzenden des Vorstands sind Andreas Jung (CDU/CSU) und Christophe Arend (LREM).

 

 

8. Dezember 2020

Deutsch-Französische Versammlung fordert Ausbau der Bahnverbindung Berlin-Paris

Andreas Jung und Christophe Arend: “Es muss mehr PS auf die Schiene!”

Im September hat die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) mit großer Mehrheit den Ausbau einer Schnellverbindung Berlin-Paris gefordert. Die beiden Vorstandsvorsitzenden Andreas Jung (CDU/CSU) und Christophe Arend (LREM) erklären nun:  “Ein Nachtzug ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt muss auch beim Ausbau der Strecke Berlin-Paris mehr PS auf die Schiene. Das muss eines der vereinbarten deutsch-französischen Projekte im Wiederaufbaufonds werden!”

 

Am Rande der EU-Verkehrsministerkonferenz war die Etablierung einer Nachtzugverbindung zwischen den beiden Hauptstädten bis 2023 angekündigt worden. Mit ihrer weiter gehenden Forderung verweisen Andreas Jung und Christophe Arend auf eine Vereinbarung der deutschen und der französischen Regierung aus dem Jahr 1992. Im Vertrag von La Rochelle vereinbarten die Regierungen Deutschlands und Frankreichs schon damals den schnellstmöglichen Ausbau einer Direktverbindung zwischen den beiden Hauptstädten als Hochgeschwindigkeitstrasse mit einer maximalen Fahrtzeit von sechs ein halb Stunden. Der Ausbau grenzüberschreitender Verkehrsprojekte wurde ebenfalls in die nicht abschließende Liste der prioritären Projekte des Aachener Vertrags aufgenommen. Im August hatten Bundeskanzlerin Merkel und Staatspräsident Macron angekündigt, dass auch gemeinsame deutsch-französische Projekte mit Mitteln aus dem europäischen Wiederaufbaufonds finanziert werden sollen.

 

“Eine Schnellverbindung Berlin-Paris als Alternative zum Flugzeug bringt Konjunktur und Klimaschutz voran”, erklären Andreas Jung und Christophe Arend. Sie appellieren gemeinsam: „Den Worten müssen jetzt endlich Taten folgen! Die Verbindung Berlin-Paris ist ein europäisches Leuchtturmprojekt der nachhaltigen Mobilität und bringt die Menschen in unseren Ländern noch näher zusammen!”

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Bahnverbindung Berlin-Paris: "Es muss mehr PS auf die Schiene!"
8.11.20
2020_12_08 PM AJ+CA Bahn Berlin-Paris.pd
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18. November 2020

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes will ich Ihnen gerne meine Haltung darstellen und begründen, warum ich dem entsprechenden Gesetzesentwurf zustimmt habe.

 

Rund neun Monate sind vergangen, seitdem in Deutschland erstmals eine Corona-Infektion festgestellt wurde. Seither haben sich bundesweit über 830.000 Menschen mit dem Virus infiziert. Die Krankheitsverläufe sind dabei vielfältig. Sie variieren von symptomlosen Verläufen bis hin zu schwerem Lungenversagen und Tod. Unklar ist zudem, welche Langzeitschäden nach einer Infektion bestehen können. Fest steht aber, dass Corona sehr ansteckend ist und für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben kann. Deshalb gilt es, die Ausbreitung der Pandemie konsequent zu bekämpfen, die Gesundheit dadurch zu schützen und eine unkontrollierte Situation mit einer Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

 

Am 25. März 2020 stellte der Deutsche Bundestag erstmals eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Mit diesem Beschluss wurde die Ausbreitung des Corona-Virus als Pandemie eingestuft. Zudem wurde seitens des Parlaments die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Regierungen auf Bundes- und Landesebene bei der Bekämpfung von Corona konsequent, effektiv und flexibel reagieren können. Angesichts der Dauer, der Reichweite und der Intensität der Schutzmaßnahmen sollen sie nun mit den vorgelegten Änderungen präzisiert werden. Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Regierung werden also gerade nicht ausgeweitet, sondern konkreter bestimmt.

Zum Zwecke der Präzisierung enthält der Gesetzesentwurf einen - nicht abschließenden - Katalog von 17 spezifischen und konkreten staatlichen Maßnahmen, die von der Exekutive während der Corona-Krise zum Schutz vor einer Ausbreitung des Virus zur Anwendung gebracht werden können. Hierzu zählen etwa Pflichten zum Tragen einer Maske, die Anwendung von Hygienekonzepten, die Untersagung oder Beschränkung von Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen oder Sperrstunden und Schließungen von Gaststätten. Der Gesetzesentwurf gibt nicht vor, welche Maßnahme wo genau die richtige ist. Denn dazu ist das Infektionsgeschehen in den Ländern und Regionen innerhalb Deutschlands zu unterschiedlich.

 

Für besonders grundrechtssensible Bereiche wie etwa Versammlungen und Gottesdienste sieht das Gesetz klare zusätzliche Grenzen vor. Verbote dürfen nur erlassen werden, wenn eine wirksame Eindämmung der Coronavirus-Infektionen trotz aller anderen Schutzmaßnahmen erheblich gefährdet wäre. In Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen muss selbst in diesem Fall immer ein Mindestmaß an sozialen Kontakten gewährleistet bleiben.

 

Schließlich ist bei den zu treffenden Schutzmaßnahmen durch die Bundesländer entscheidend, wie intensiv sich die Pandemie an einem Ort ausbreitet. Orientierung bieten dabei die sogenannten „Inzidenzwerte“ mit den Schwellen von unter 35, bis 50 und über 50 neuer Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Diese Schwellen stellen ein Frühwarnsystem dar, um den Schutz von Leib und Leben und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems weiterhin gewährleisten zu können. Um die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich zu begrenzen und auch transparent zu machen, sind die Rechtsverordnungen der Länder zudem künftig grundsätzlich befristet, wenn sie über vier Wochen hinaus gelten sollen, müssen sie verlängert und begründet werden.

 

Die Voraussetzung für das Ausrufen einer epidemischen Lage ist in der bisherigen Rechtslage in § 5 Abs.1 Infektionsschutzgesetz geregelt. Demnach ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages erforderlich, weitere Anforderungen bestehen nach dem Gesetzeswortlaut bislang nicht. Auch hier sorgt der neue Gesetzesentwurf für mehr Rechtsklarheit, indem Kriterien formuliert werden, unter denen der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Das ist dann der Fall, wenn die Weltgesundheitsorganisation eine solche Notlage ausruft und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit nach Deutschland droht oder wenn sich eine bedrohliche übertragbare Krankheit in Deutschland dynamisch auszubreiten droht oder ausbreitet. Beides lag allerdings vor, als wir am 25. März 2020 das Vorliegen der epidemischen Lage im Bundestag beschlossen haben.

 

Genauso wichtig wie die Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite ist deren Aufhebung. Der Deutsche Bundestag kann ohne rechtliche Bindung jederzeit einen solchen Beschluss fassen. Ohne neuen Beschluss endet die epidemische Lage „automatisch“ am 31. März 2021. Corona-Verordnungen werden also nicht zum Dauerzustand. Sie sind die aktuelle und befristete Antwort, um in ernster Lage die Gesundheit der Menschen in Deutschland zu schützen. Wir setzen darauf, dass mit den aktuellen Maßnahmen, der baldigen Verfügbarkeit eines Impfstoffes und gezielten Schnelltests Schritt für Schritt wieder mehr Normalität möglich wird.

 

Die momentane Situation ist für uns alle nicht einfach. Es gibt für eine derartige Pandemie kein fertiges Drehbuch und keinen „Masterplan“, dem man einfach folgen könnte. In sehr kurzer Zeit müssen fast alle Bereiche unserer Gesellschaft in den Blick genommen und gute Antworten entwickelt werden. Niemand geht mit diesen Fragen leichtfertig um. Eingriffe in unsere Grundrechte müssen dabei gerechtfertigt werden und sie müssen immer verhältnismäßig sein. Das erfordert bei jeder Regelung eine sensible Abwägung. Es ist Ausdruck der grundrechtlich verbürgten Meinungsfreiheit, dass man dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann - genauso wie es Ausdruck unseres Rechtsstaats ist, dass alle Regelungen gerichtlich überprüft werden. Manche Maßnahmen wurden dabei in den letzten Monaten von den Gerichten aufgehoben, die überwiegende Zahl aber nicht.

 

Hinweisen will ich zudem noch darauf, dass nach einer intensiven Debatte des Gesetzesentwurfs in der Öffentlichkeit und im Parlament und aufgrund der Erkenntnisse der Anhörung hierzu noch wichtige Konkretisierungen und Verbesserungen vorgenommen wurden.

 

Auch in Zeiten der Pandemie brauchen wir eine intensive gesellschaftliche und parlamentarische Debatte. Diese findet auch statt und es wird um Argumente gerungen. Neben inhaltlicher Kritik wurden aber teilweise leider auch bewusst gänzlich falsche Behauptungen in Umlauf gebracht. Deshalb übersende ich Ihnen anbei eine Übersicht mit Antworten auf häufige Fragen, die mich und viele meiner Kolleginnen und Kollegen im Zusammenhang mit dem aktuellen Gesetzesentwurf erreicht haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Andreas Jung

 

 

Fragen und Antworten zum „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

 

Behauptung: „Falls der Bundestag diesem Gesetz zustimmt, gibt er seine Mitsprachemöglichkeiten und die der Landtage dauerhaft auf.“

 

Richtig ist: Der Bundestag kann die Befugnisse, die er durch ein Gesetz der Bundesregierung und den Landesregierungen eröffnet, jederzeit zurückholen. Das ist selbstverständlich auch beim 3. Bevölkerungsschutzgesetz der Fall. Außerdem kommen die Befugnisse nach § 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) nur zum Tragen, solange eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ vorliegt. Der Bundestag hat am 25. März 2020 über das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen und wird diese Feststellung am 18. November 2020 neuerlich bekräftigen. Genauso beschließt der Bundestag auch das Ende dieser epidemischen Lage, wenn diese nicht mehr besteht. Es besteht keine Pflicht des Bundestags, die epidemische Lage beizubehalten. Der Bundestag bleibt in seiner Entscheidung frei.

Daneben kann der Bundestag jederzeit die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes wieder ändern und etwa die Befugnisse zum Erlass von Rechtsverordnungen wieder einschränken. Rechtstechnisch wird es als „Ermächtigung“ bezeichnet, wenn ein Gesetzgeber – Bundestag oder Landtag – der ausführenden Gewalt – Bundesregierung, Landesregierung, Verwaltung – den Erlass einer Rechtsverordnung gestattet. Mit einer Ermächtigung im Sinne einer dauerhaften Übertragung von Befugnissen hat dies nichts zu tun, weil eine Ermächtigung zur Rechtsverordnung jederzeit rückgängig gemacht werden kann.

Zudem sind die Befugnisse zum Erlass von Rechtsverordnungen zeitlich befristet. Verordnungen des Bundes treten mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021. Verordnungen der Länder gelten grundsätzlich vier Wochen. Sie können verlängert werden, falls dies aufgrund des Infektionsgeschehens notwendig ist.

 

Behauptung: „Der Bundestag könnte wegen jedes Schnupfens eine epidemische Lage nationaler Tragweite anordnen.“

 

Richtig ist: Eine epidemische Lage nationaler Tragweite kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine bedrohliche übertragbare Krankheit handelt. Ein schlichter Schnupfen kommt hierfür selbstverständlich nicht in Betracht. Das Coronavirus ist grundsätzlich leicht von Mensch zu Mensch übertragbar. Zwar verläuft die Erkrankung bei der überwiegenden Zahl der Fälle mild. Die Wahrscheinlichkeit für schwere und tödliche Krankheitsverläufe nimmt aber mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu. Das individuelle Risiko kann jedoch anhand der epidemiologischen/statistischen Daten nicht abgeleitet werden. So kann es auch ohne bekannte Vorerkrankungen und bei jungen Menschen zu schweren bis hin zu lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen kommen. Langzeitfolgen, auch nach leichten Verläufen, sind derzeit noch nicht abschätzbar. Gerade weil wir noch immer nicht viel über dieses neuartige Virus wissen, muss der Gesetzgeber alles für den Schutz der Bevölkerung tun. Nach wie vor gibt es keine zugelassenen Impfstoffe und die Therapie schwerer Krankheitsverläufe ist komplex und langwierig. Unser vorrangiges Ziel ist es, Leben und Gesundheit zu schützen und eine übermäßige Belastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Das ist selbstverständlich bei einem Schnupfen nicht der Fall.

 

Behauptung: „Die Bundesregierung soll durch den aktuellen Gesetzesentwurf in die Lage versetzt werden, die Grundrechte der Bürger längerfristig oder sogar dauerhaft umfassend und nachhaltig zu beschneiden.“ „Der Bundestag will die Grundrechte der Bürger aushebeln.“

 

Richtig ist: Grundrechte sind nicht unbeschränkt gewährleistet, sie enden dort, wo die Grundrechte anderer beginnen, und müssen in einen sorgsamen Ausgleich gebracht werden. Das ist schon immer so, aber kommt in der aktuellen Krise besonders deutlich zum Tragen. An diesen Grundsätzen ändert sich auch mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz nichts.

Der Bundestag beschließt im 3. Bevölkerungsschutzgesetz einen neuen § 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dieser definiert Schutzmaßnahmen speziell für die Situation der Corona-Pandemie und bestimmt Abstufungen je nach sog. „Inzidenzwerten“ pro 100.000 Einwohner, nach denen bestimmte Schweregrade von Schutzmaßnahmen in Betracht kommen (unter 35, bis 50, über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen). Für besonders grundrechtssensible Bereiche wie Versammlungen, Religionsausübung oder Besuche etwa in Seniorenheimen sieht der Paragraph klare zusätzliche Grenzen vor. Sie dürfen nur angewendet werden, wenn eine wirksame Eindämmung der Coronavirus-Infektionen trotz aller anderen Schutzmaßnahmen erheblich gefährdet wäre. In dem neuen § 28a IfSG ist auch festgelegt, dass die Maßnahmen in Seniorenheimen nicht zur vollständigen Isolation der Menschen führen dürfen. Wenn die Verwaltung Schutzmaßnahmen per Rechtsverordnung ermöglicht, müssen solche Rechtsverordnungen begründet und auf maximal vier Wochen befristet werden. Im Übrigen müssen die angeordneten Maßnahmen ihrerseits verhältnismäßig sein; das heißt, es muss geprüft und entschieden werden, ob diese Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Es muss abgewogen werden zwischen den Grundrechten auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger einerseits, zu dessen Schutz der Staat verpflichtet ist, und den Freiheitsrechten – etwa auf Versammlung, auf Freizügigkeit, auf freie Religionsausübung – andererseits, zu deren Wahrung der Staat ebenfalls verpflichtet ist. Diese schwierige Abwägung muss selbstverständlich sorgsam vorgenommen werden.

 

Behauptung: „Es wird bewusst nicht offiziell über erfolgversprechende Maßnahmen wie Vitamin-D-Behandlungen informiert“

 

Richtig ist: Es wird derzeit weltweit eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien durchgeführt, die Präventions- und Therapieansätze zu SARS-CoV-2 / Coronavirus untersuchen. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind bislang keine Studien bekannt, die belegen, dass die Einnahme von Vitamin D-Präparaten vor einer Infektion mit diesem Virus bzw. der Auslösung der Erkrankung schützt. Erwiesen ist inzwischen hingegen, dass der Hauptübertragungsweg über die Luft – über Aerosole – in geschlossenen Räumen erfolgt. Hierauf basieren die Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Verbote größerer Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen oder Abstandsgebote. Andere medikamentöse oder sonstige Maßnahmen sind derzeit noch nicht gesichert genug, als dass sie in eine offizielle Empfehlung münden könnten. Selbstverständlich bleibt es Ihnen selbst aber unbenommen, die offiziellen Empfehlungen mit eigenen Schutzmaßnahmen zu ergänzen. Hier kann selbstverständlich beispielsweise auch an die Senkung der Virenlast über Mund-/Rachenspülungen oder eine gesunde Vitamin-D- Versorgung gedacht werden. Das bleibt allerdings Ihrer persönlichen Situation und Ihrer persönlichen Einschätzung vorbehalten.

 

Behauptung: „Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz führt eine Impfpflicht ein.“ „§ 20 Abs. 6 IfSG führt schon längst eine Impfpflicht ein.“ „Die Steuerung der Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland stellt eine indirekte Impfpflicht dar. Ebenso wird indirekt ein Immunitätsausweis verpflichtend vorgeschrieben.“ „Bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung ermächtigt, Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen anzuordnen.“

 

Richtig ist: Die Bundesregierung und auch wir als Unionsfraktion wollen keine Impfpflicht. Davon war und ist keine Rede. Es wird auch mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz keine Impfpflicht geben. Das Gesetz schafft lediglich die Voraussetzungen, damit der Impfstoff, wenn er verfügbar ist, all denjenigen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, die sich impfen lassen möchten. Zu diesem Zweck erarbeitet die Bundesregierung auch ein Impfkonzept, das Leitlinien erstellt, in welcher Priorität sich diejenigen impfen lassen können, die sich impfen lassen möchten. Denn es muss realistischerweise damit gerechnet werden, dass nicht sofort genügend Impfstoff für alle bereitgestellt werden kann. Dabei sind wir zuversichtlich, dass wir das Ziel einer ausreichend hohen Impfquote freiwillig erreichen. Dafür erkennen wir schon heute eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Da das Zulassungsverfahren in Deutschland sehr streng ist, müssen in der Regel auch keine Nebenwirkungen befürchtet werden.


4. November 2020

Solidarisch im Kampf gegen Angriffe auf unsere europäische Wertegemeinschaft: Gemeinsam gegen Terror und Hass

 

Wir Deutsche und Franzosen stehen in Anteilnahme und Solidarität an der Seite unserer europäischen Freunde. Die Terroranschläge von Paris, Dresden, Nizza, Lyon und letztens in Wien erfüllen uns mit Entsetzen. Wir sind in Gedanken bei den Angehörigen der Toten der abscheulichen Attacken: wir sprechen den Familien der Opfer unser aufrichtiges Beileid aus und wünschen den Verletzten eine rasche Genesung. Wir danken auch den Sicherheitskräften, die der Gefahr gegenübertreten. Dem islamistischen Extremismus, der hier seine hässliche Fratze zeigt, treten wir als Europäer in aller Entschlossenheit entgegen.

 

Angegriffen wurden auch unsere europäischen Ideale und Werte. Als Europäer müssen wir gerade in solchen Zeiten eng zusammenstehen und mehr denn je unsere gemeinsamen Überzeugungen verteidigen, um Hass und Extremismus keine Chance zu geben. Wir treten jedem Versuch der Spaltung entgegen und werden unsere offene, liberale und pluralistische Gesellschaft und unsere europäischen Werte verteidigen. 

 

Aufs Schärfste verurteilen wir jede Form von religiös verbrämter politischer Hetze, die ein Klima des Hasses schafft und Gewalt und Gewaltverharmlosung befördert. Wer mit vermeintlich religiöser Begründung zu Gewalt aufruft oder sie rechtfertigt, hat in unserer Gesellschaft und in unserer Wertegemeinschaft keinen Platz.

 

Hass und Extremismus, in welcher Form auch immer, erfordern eine entschlossene gemeinsame Antwort. Der Kampf gegen Terrorismus kann nicht im Alleingang gemeistert werden: Um unsere Bürger zu schützen, fordern wir dabei mehr Europa.

 

Den Kampf gegen Fanatismus, Terrorismus und Extremismus müssen wir deswegen auf europäischer Ebene gemeinsam führen. Der Schengen Rahmen und die vermehrte Interoperabilität der Informationssysteme auf dem Gebiet der Justiz, Freiheit und Sicherheit spielen hierbei eine wichtige Rolle. Seit den Attentaten von 2015 hat die europäische Union sich vermehrt für die Interoperabilität der Informationssysteme eingesetzt, um den Schutz an europäischen Innen- und Außengrenzen gegen Terrorismus und Kriminalität zu verbessern. Bis Ende 2023 müssen dazu sieben Verordnungen in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um wichtige Maßnahmen im Kampf gegen den Terror, die direkt in den Mitgliedsstaaten greifen. Frankreich und Deutschland müssen gemeinsam mit den europäischen Partnern die Umsetzung konsequent vorantreiben und aufs Engste zusammenarbeiten. So müssen gesamteuropäisch auch Netzwerke ausgeleuchtet und Unterstützer identifiziert werden.

 

Als Europäer verteidigen wir unsere freiheitliche Grundordnung. Unsere europäische Union basiert auf gemeinsamen Überzeugungen, die wir Seite an Seite verteidigen. Im Kern geht es um unsere Art zu leben.

 

Unsere Demokratie ist stärker als der Fanatismus. Unsere Werte sind stärker als die Gewalt. Unsere Freiheit ist stärker als der Hass.

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Solidarisch im Kampf gegen Angriffe auf unsere europäische Wertegemeinschaft: Gemeinsam gegen Terror und Hass
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31. Oktober 2020

Antwort auf den Offenen Brief von Andreas Otto zum Thema "Cum-Ex"

(Versanddatum: 23. Oktober 2020)

Sehr geehrter Herr Otto,

zu Ihrem mit Ihrer Mail vom 21. Oktober 2020 übersandten „Offenen Brief“ nehme ich gerne Stellung, anbei sende ich Ihnen zu der von Ihnen thematisierten Abstimmung und der ihr vorher gehenden Beratung zudem einige Unterlagen.


Vorneweg und ausdrücklich: Mit ausgeprägter krimineller Energie wurde mit Cum-Ex-Geschäften durch vorsätzlich veranlasste mehrfache Erstattung nur einmal abgeführter Kapitalertragssteuer ein hoher Milliardenschaden verursacht. Diese Steuerhinterziehung muss konsequent verfolgt und zu Unrecht erworbenes Vermögen muss eingezogen werden. Beides ist essenziell, um das Vertrauen in Recht und Gerechtigkeit zu erhalten.


Alles Erforderliche muss dabei unternommen werden, um zum einen hinterzogene Steuern zurück zu fordern und zum anderen zum Jahresende drohende Verjährung abzuwenden. Es bedarf einer rechtssicheren gesetzgeberischen Lösung, die beides erreicht.

 

Dafür unterstütze ich die dahin gehende Bundesrats-Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Oktober 2020 (BR-Drs. 590/20, vgl. Anlage 1) und trete dafür ein, dass auf dieser Grundlage mit dem Jahressteuergesetz 2020 die gesetzliche Umsetzung der beiden Sachverhalte rechtzeitig in diesem Jahr erfolgt. Mit meiner Fraktion dränge ich darauf, dass zeitnah ein solcher Entwurf in die Beratungen zum Jahressteuergesetz in den Bundestag eingebracht wird.

 

In den Debatten zu dem von Ihnen im Offenen Brief angesprochenen Antrag der Fraktion DIE LINKE haben die Redner meiner Fraktion in der Plenardebatte und zuvor im Finanzausschuss genau das deutlich gemacht und darauf hingewiesen,

                                

  • dass der im Sommer diesen Jahres neu geschaffene § 375a Abgabenordnung - der mit einer breiten Mehrheit des Bundestags im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes verabschiedet wurde - leider lediglich Abhilfe für die bis zum 1. Juli 2020 noch nicht steuerrechtlich verjährten Fälle schafft - und deshalb unzureichend ist: Auch dort wo zu diesem Zeitpunkt die steuerrechtliche Verjährung eingetreten war, muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um zu Unrecht erworbenes Vermögen zurück zu holen. Gegenüber dem in dem Antrag konkret vorgeschlagenen Weg der Aufhebung von Artikel 97 § 34 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung bestehen dabei Bedenken im Hinblick auf eine rechtssichere Umsetzung dieses Ziels (vgl. Ausschussprotokoll, Anlage 2).
  • sowie dass zur Abwendung der zum Jahresende drohenden Verjährung strafrechtlicher Verfolgung für diese Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung die Verfolgungsverjährung verlängert werden muss - und dass der in Ihrem „Offenen Brief“ angesprochene Gesetzentwurf diesen Punkt gar nicht enthält (vgl. Plenarrede Fritz Güntzler, Anlage 3b).

 

 Die Debatte hat insgesamt gezeigt, dass es fraktionsübergreifend den breiten Willen gibt, die Durchsetzung der Abschöpfung zu ermöglichen und Verjährung zu verhindern - und dass dabei angesichts der komplexen Materie um den besten Weg zur rechtssicheren Umsetzung gerungen wird. Ich setze darauf, dass diese Beratungen nun gut vorankommen und dass wir dann im Bundestag ein breit getragenes Gesetz verabschieden können.

                              

Mit freundlichen Grüßen

                                

Andreas Jung

 

                              

Anlagen

                              

  1. Gesetzesantrag NRW im Bundesrat -TOP 45
    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/994/tagesordnung-994.html

  2. Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 18. September 2020
    „Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, man habe sich gewünscht, die Vorlagen wären zugunsten einer weiteren und differenzierten Beratung zurückgestellt worden. Bei den vorliegenden Fragen müsse mit großem Sachverstand vorgegangen werden.

    Bei der Befassung mit der Thematik im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes habe die Fraktion der CDU/CSU darum gebeten, auch die Frage der Ausdehnung der absoluten Verjährung auf das 2,5-fache in § 376 AO aus dem Gesetzesvorhaben herauszunehmen und gesondert zu behandeln, um der Frage nachzugehen, ob mit der Regelung jeder, der illegale Cum/Ex-Geschäfte gemacht habe, dadurch erfasst werde. Dies sei das Ziel aller Beteiligten: Alle Gelder, die mit Cum/Ex-Geschäften unredlich erworben worden seien, müssten auch nach Ablauf der steuerrechtlichen Verjährung im Rahmen der absoluten Verjährung noch eingezogen werden können. Damals sei darauf gedrängt worden, die Regelung im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes umgehend vorzunehmen. Bei der Korrektur der Regelung zeige das Bundesministerium der Finanzen heute nicht die gleiche Eile.

    Wenn man die Thematik damals aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz herausgenommen und mit den zuständigen Strafgerichtskammern sowie den Vertretern der Rechtsberufe diskutiert hätte, wäre der jetzt in Rede stehende Punkt noch einmal zur Sprache gekommen. Nun sei die missliche Situation eingetreten, dass die Abschöpfung von rechtswidrig erlangten Taterträgen im Steuerbereich für Fälle ab Inkraft- treten des Gesetzes zum 1. Juli 2020 möglich sei, davor aber das Rückwirkungsverbot für steuerlich verjährte Fälle gelte.

    Dem ursprünglichen Willen, alle Cum/Ex-Gelder zurück zu erhalten, würde die jetzige Rechtslage nicht ausreichend Rechnung tragen. Bei der im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vorgenommenen Regelung sei schlampig gearbeitet worden, hier bestehe Korrekturbedarf. Die Fraktion der CDU/CSU verlange dringend eine Lösung, um auch die steuerlich verjährten Gelder einziehen zu können. Dies müsse zeitnah geschehen. Es gehe in Einzelfällen um größere Beträge, die zum 1. Juli 2020 bereits verjährt gewesen seien.

    Zu den vorliegenden Gesetzentwürfen: Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. fordere, Artikel 97 § 34 EGAO aufzuheben. Dieser Vorschlag sei vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips problematisch. Eine Lö- sung müsse umfassender erfolgen. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle auf eine strafrechtliche Einziehung und die damit verbundene 30-jährige Verjährungsfrist ab. Dieser Vorschlag sei nicht zielgenau. Man müsse weiterhin zwischen der steuerrechtlichen und der absoluten Verjährung unterscheiden. Man benötige eine passgenauere Regelung. Es sei nicht klar, ob die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte Regelung in allen notwendigen Facetten anwendbar sein würde.

    Aus fachlicher Sicht lehne die Fraktion der CDU/CSU die vorliegenden Gesetzentwürfe daher ab. Die Fraktion der CDU/CSU strebe eine Regelung an, die tatsächlich alle steuerrechtlich verjährten, schweren und kriminellen Fälle – dazu gehörten Cum/Ex-Gestaltungen – erfasse und die Möglichkeit zur Einziehung der damit verbundenen Gelder ermögliche.“ (Berichterstatter Sebastian Brehm)

  3. Plenardebatte 9. Oktober 2020
    a) Rede Sebastian Brehm CDU/CSU 
    https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7476757#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDc2NzU3&mod=mediathek
     b) Rede Fritz Güntzler CDU/CSU
    https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7476764#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDc2NzY0&mod=mediathek

 


26. Oktober 2020

Erklärung zum Tode von Thomas Oppermann MdB

 

 

Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) trauert um Thomas Oppermann. Im Alter von 66 Jahren ist Thomas Oppermann am Sonntagabend  überraschend verstorben. Die Nachricht seines Todes erfüllt uns mit tiefer Trauer. Wir verlieren einen geschätzten Kollegen, der Bundestag einen herausragenden Vizepräsidenten und die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung ein engagiertes Mitglied. 

Von ihrer Gründung an im März 2019 bis Februar 2020 war Thomas Oppermann Mitglied des Vorstands der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung. Auch danach hat er sich als Mitglied der Versammlung beispielhaft bei der Gestaltung der deutsch-französischen Freundschaft eingebracht. 

In den 40 Jahren seines politischen Wirkens war Thomas Oppermann unter anderem Minister für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen, Parlamentarischer Geschäftsführer und Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion sowie bis zuletzt Vizepräsident des Deutschen Bundestages. Thomas Oppermann war ein streitbarer Demokrat und ein überzeugter Europäer. 

 

Wir sind bestürzt und fassungslos über den viel zu frühen Tod unseres Kollegen Thomas Oppermann. Unser herzliches Beileid und unsere tiefe Anteilnahme im Namen der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung gelten seiner Familie und seinen Angehörigen. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

 

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Erklärung zum Tode von Thomas Oppermann MdB
26. 10.20
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17. Oktober 2020

Gemeinsam gegen Corona – Keine Grenzschließung und Ausnahmen für die Grenzregion

Die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Jung und Felix Schreiner beziehen Stellung zu den aktuellen Corona-Entwicklungen und fordern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie weiter zu vertiefen: “Die Regeln müssen die Lebenswirklichkeit in Grenzregionen, wie unserer, berücksichtigen und deshalb brauchen wir gemeinsame Strategien”, betonen die beiden Abgeordneten. Das sei eine Lehre aus dem Frühjahr dieses Jahres.

 

„Unser Einsatz der letzten Wochen und Monate hat sich gelohnt. Mit Nachdruck haben wir immer wieder gewarnt: Auch wenn die Infektionszahlen wieder steigen, dürfen die Schlagbäume nicht wieder runter gehen. Nicht Grenzschließungen sind die Antwort auf Corona, sondern grenzüberschreitende Abstimmung und gemeinsame Vorsicht! Die jetzt ergriffenen Maßnahmen zeigen: Wir sind viel weiter als im Frühjahr und es wurden wichtige Lehren gezogen, um konsequenten Gesundheitsschutz mit den Besonderheiten einer Grenzregion in Einklang zu bringen“, erklären die Wahlkreisangeordneten Andreas Jung (Konstanz) und Felix Schreiner (Waldshut).

 

So stellt sich die aktuelle Situation dar:

 

In diesen Tagen hat die Bundesregierung weitere Schweizer Kantone als Risikogebiete eingeordnet. Genf und Waadt waren das bereits seit September. Jetzt kommen Zürich, Zug, Uri, Schwyz, Nidwalden, Jura, Fribourg und Neuchâtel dazu. Das heißt: Kantone in unserer Nähe wie etwa Zürich werden Risikogebiet, nicht aber die Grenzkantone in unserer unmittelbaren Nachbarschaft.

 

Es gibt keine Grenzschließungen: Alle Grenzübergänge bleiben offen, es werden keine Zäune hoch gezogen. Und es gibt auch keine rechtlichen Sperren: An der Grenze finden keine Corona-bedingten Zurückweisungen statt. Schweizer werden nicht an der Einreise gehindert, Deutsche nicht an der Ausreise.

 

Allerdings gilt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung des Landes Baden-Württemberg für Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen. Sie beruht auf einer Muster-Verordnung, auf die sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten am Mittwoch dieser Woche geeinigt haben und die die hierfür zuständigen Bundesländer umsetzen.In Baden-Württemberg ist sie in der Nacht zu heute in Kraft getreten.

 

Grundsätzlich muss demnach auch 14 Tage in Quarantäne, wer aus einem schweizerischen Risikogebiet einreist – unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Testergebnis beendet werden.

Von dieser allgemeinen Quarantäne-Regelung gab es schon bislang wichtige Ausnahmen, diese werden nun ergänzt.

 

Generell ausgenommen – unabhängig von der Aufenthaltsdauer – sind Berufs- und Bildungspendler sowie Personen, die sich zwingend und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch bedingt im Risikogebiet aufgehalten haben oder einen sonstigen triftigen Reisegrund haben. Hierzu zählen insbesondere medizinische und soziale Aspekte, wie etwa die Wahrnehmung des geteilten Sorgerechts oder der Besuch des nicht im selben Hausstand lebenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand und Pflege schutz- bedürftiger Personen. Eine Ausnahme gilt zudem für alle Personen, die sich nicht länger als 48 Stunden in dem Risikogebiet aufgehalten haben.

 

Neu in der baden-württembergischen Verordnung ist die „24- Stunden-Ausnahme“ für Grenzregionen: Wer aus einem Risikogebiet ein- reist, das in einer Grenzregion liegt und die Grenze nicht länger als 24 Stunden übertritt, muss ohne Angabe von Gründen nicht in Quarantäne und keinen Test machen. Die Anzahl dieser Aufenthalte ist nicht begrenzt. Theoretisch kann auf dieser Grundlage also täglich die Grenze überschritten werden – nur eben nicht länger als 24 Stunden. Zur Grenzregion zählen dabei in der Schweiz die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), Aargau, Basel, Basel- Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

 

„Mit dieser Regelung wird der Verflochtenheit des gemeinsamen Lebens in der Grenzregion Rechnung getragen. Hier ist das Grenzüberschreitende eben gerade nicht die Ausnahme, sondern die Regel“, so Andreas Jung und Felix Schreiner. Die Konstellationen seien so vielfältig, dass man ihnen nicht durch die Beschreibung von „Ausnahmegruppen” gerecht werden könne. Der 24-Stunden- Regelung würde deshalb besonders dann Gewicht zukommen, wenn auch unsere Nachbarkantone Risikogebiet würden. Bislang gelte sie nur für Einreisen aus Zürich, dem derzeit einzigen Kanton aus der Grenzregion, das als Risikogebiet eingestuft wurde, so Andreas Jung und Felix Schreiner.

 

Die beiden Bundestagsabgeordneten halten nochmals ausdrücklich fest: „Da die unmittelbar angrenzenden Kantone derzeit nicht Risikogebiete sind, gilt hier derzeit von vorneherein keine Quarantänepflicht. Ausnahmen sind deshalb auch nicht nötig. Auch die 24-Stunden-Regel braucht es hier daher nicht, es gibt wie in den letzten Wochen keinerlei Ein- oder Ausreisebeschränkung, der Grenzübertritt ist nicht befristet.“

 

Andreas Jung und Felix Schreiner kündigen an, weiterhin auf eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu drängen. Intensiver Austausch, vergleichbare Regeln und die grenzüberschreitende Nachverfolgung von Kontakten seien wichtige Säulen der gemeinsamen Bekämpfung von Corona. Darauf müsse weiter aufgebaut werden. Im Rahmen der europaweiten Verknüpfung der Corona-App müsse nun auch endlich die Schweiz mit einbezogen werden: “Hier müssen Brüssel und Bern jetzt zusammen kommen, da ist höchste Eisenbahn!”

 

Denn die Entwicklungerfordere konsequentes gemeinsames Handeln, im Kampf gegen das Virus dürfe nicht nachgelassen werden. Für die beiden Abgeordneten ist deshalb klar: „Erfolg werden wir haben, wenn alle überall die jeweiligen Regeln einhalten. Es kommt dabei auf Vorsicht und Konsequenz an, nicht auf Nationalität und Herkunft. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist eben nicht etwas nur für Sonnentage, sie muss sich auch im Herbststurm beweisen. Deshalb setzen wir gerade jetzt auf gemeinsame Lösungen, Alleingänge führen in die Sackgasse. Gemeinsam sind wir stärker als jeder für sich alleine.”

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PM Schreiner/Jung: Gemeinsam gegen Corona – Keine Grenzschließung und Ausnahmen für die Grenzregion
17.10.2020
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17. Oktober 2020

Gemeinsam gegen Corona: Keine Grenzschließung – Ausnahmen für die Grenzregion

Gemeinsame Erklärung von Andreas Jung und Christophe Arend

Der starke Einsatz der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung in den letzten Wochen und Monaten hat sich gelohnt. Wir haben zunächst erfolgreich für die Grenzöffnung gekämpft und dann sehr deutlich gewarnt:

 

Auch wenn die Infektionszahlen wieder steigen, dürfen die Schlagbäume nicht wieder runter gehen. Nicht Grenzschließungen sind die Antwort auf Corona, sondern gemeinsame Strategien! Die jetzt ergriffenen Maßnahmen zeigen: Wir sind viel weiter als im Frühjahr und es wurden wichtige Lehren gezogen. Mit den neuen Regeln kann konsequenter Gesundheitsschutz mit der Verflochtenheit unserer Grenzregion in Einklang gebracht werden.

 

So stellt sich die aktuelle Situation dar:

 

Seit heute Morgen hat die Bundesregierung nun auch die Region Grand-Est als Risikogebiet eingestuft. Dies erfolgte aufgrund der in der Region gestiegenen Infektionszahlen - und nach vorheriger Information der französischen Seite und mit einem Vorlauf von zwei Tagen.

Es gibt trotzdem keine Grenzschließungen: Alle Grenzübergänge bleiben offen, es werden keine Zäune hoch gezogen. Und es gibt auch keine rechtlichen Sperren: An der Grenze finden keine coronabedingten Zurückweisungen statt. Franzosen werden nicht an der Einreise gehindert, Deutsche nicht an der Ausreise.

 

Allerdings gilt grundsätzlich aufgrund der Corona-Einreiseverordnungen der angrenzenden Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland eine 14- tägige Quarantänepflicht für Personen, die aus dem Risikogebiet einreisen - unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die Quarantäne kann frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Testergebnis beendet werden.

 

Von dieser allgemeinen Quarantäne-Regelung gab es aber wichtige Ausnahmen:

Generell ausgenommen - unabhängig von der Aufenthaltsdauer - sind Berufs- und Bildungspendler sowie Personen, die sich zwingend und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch bedingt im Risikogebiet aufgehalten haben oder einen sonstigen triftigen Reisegrund haben. Hierzu zählen insbesondere medizinische und soziale Aspekte, wie etwa die Wahrnehmung des geteilten Sorgerechts oder der Besuch des nicht im selben Hausstand lebenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand und Pflege schutzbedürftiger Personen. Eine weitere Ausnahme in Baden- Württemberg gilt zudem für alle Personen, die sich nicht länger als 48 Stunden in dem Risikogebiet aufgehalten haben, in Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt die Ausnahmeregelung bis zu einem Aufenthalt von 72 Stunden.

 

Neu gilt nun in allen drei an Grand-Est angrenzenden Bundesländern die „24-Stunden- Ausnahme“ für Grenzregionen: Wer aus der Grenzregion einreist und die Grenze nicht länger als 24 Stunden übertritt, muss ohne Angabe von Gründen trotz der Einstufung als Risikogebiet nicht in Quarantäne und keinen Test machen. Die Anzahl dieser Aufenthalte ist nicht begrenzt. Theoretisch kann auf dieser Grundlage also täglich die Grenze überschritten werden - nur eben nicht länger als 24 Stunden. Zur Grenzregion zählen dabei bei der Einreise nach Baden-Württemberg die an das Bundesland angrenzenden Départements Haut-Rhin und Bas-Rhin, bei der Einreise nach Rheinland-Pfalz und ins Saarland das Département Moselle.

 

Mit dieser Regelung wird der Lebenswirklichkeit in der Grenzregion Rechnung getragen. Das Grenzüberschreitende ist hier eben gerade nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Die Konstellationen sind so vielfältig, dass man ihnen nicht durch „Ausnahmen“ gerecht werden kann. Ohne diese Regelung hätte die Einstufung der Region Grand-Est als Risikogebiet für viele Menschen eine faktische Grenzschließung bedeutet.

 

Für die Belange der Menschen in den Grenzregionen haben wir in vielfacher Weise sensibilisiert. In Videokonferenzen des mit dem Aachener Vertrag ins Leben gerufenen Ausschusses für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit berieten die Vertreter aller staatlichen Ebenen unserer beiden Länder über notwendige Konsequenzen. Die Deutsch- Französische Parlamentarische Versammlung hat nach Diskussionen mit den Innen-, Finanz- und Gesundheitsministern unserer beiden Regierungen die Erarbeitung einer gemeinsamen Pandemie-Strategien gefordert. Wir müssen auf die intensivierte Zusammenarbeit weiter aufbauen. Wir brauchen gemeinsame Krisenstäbe und eine zuverlässige grenzüberschreitende Nachverfolgung von Kontakten: Wenn nun in Frankreich eine neue Corona-Warnapp kommt, dann muss sie von vorneherein auch mit der deutschen App verknüpft werden.Die grenzüberschreitende Belegung von Intensivbetten muss selbstverständlich werden.

 

Unsere deutsch-französischen Initiativen sehen wir immer auch im Kontext der europäischen Zusammenarbeit. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Einigung im Rat der Europäischen Union auf einheitliche Kriterien in der Pandemiebekämpfung. Diese sollen bei der Umsetzung von Quarantäne- und Einreiseregelungen berücksichtigt werden. Auch grenzüberschreitenden Kontaktnachverfolgung, Teststrategien und gemeinsamen Quarantäne-Regeln sollen in ganz Europa besser koordiniert werden.

 

Die Entwicklung zeigt: Wir dürfen im Kampf gegen das Virus nicht nachlassen, sondern müssen ihn konsequent fortführen - und wir müssen das gemeinsam tun. Erfolg werden wir dabei haben, wenn wir uns eng abstimmen und alle überall die jeweiligen Regeln einhalten. Entscheidend sind Vorsicht und Konsequenz, nicht Nationalität und Herkunft.

 

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist nicht etwas nur für Sonnentage, sie muss sich auch im Herbststurm beweisen. Deshalb setzen wir gerade jetzt auf gemeinsame Lösungen, Alleingänge führen in die Sackgasse. Gemeinsam sind wir stärker als jeder für sich alleine! Diese Überzeugung ist die Wurzel der deutsch-französischen Partnerschaft - in guten wie in schweren Tagen!

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PM Arend/Jung: Gemeinsam gegen Corona: Keine Grenzschließung - Ausnahmen für Grenzregionen
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28. September 2020

Vorstellung des "Zwischenbericht Teilgebiete"

Am heutigen Montag hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht. Darin werden alle Gebiete in Deutschland aufgeführt, die nach ausschließlich geologischen Kriterien für weitergehende Untersuchungen zur Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle in Frage kommen.

 

In diesem frühen Schritt wurden Gebiete vom Suchverfahren ausgeschlossen, die für ein Endlager von vorneherein ausgeschlossen sind – weil die geologischen Voraussetzungen nicht stimmen oder weil etwa Erdbebengefahr besteht. Durch weitere Untersuchungen werden in den kommenden Jahren schrittweise immer mehr Gebiete ausgeschlossen, bis schließlich im Jahr 2031 eine Entscheidung für ein Endlager fallen soll.

 

Die heutige Veröffentlichung stellt einen der ersten Schritte eines langen Auswahlverfahrens dar. Entsprechend hoch ist auch noch die Zahl der möglichen Teilgebiete. Insgesamt weist der Bericht 90 Teilgebiete aus, die insgesamt 54 Prozent der deutschen Landfläche ausmachen und in Baden-Württemberg 39 von 44 Landkreisen betreffen. Darunter fallen auch Gebiete im westlichen und nordwestlichen Teil des Landkreises Konstanz. Ausgeschlossen wurden hier – wie überall anders – dagegen bereits alle Flächen, die als Erdbebengebiet der Stufe „größer eins“ eingestuft sind. Zwischenbericht und eine interaktive Karte sind unter https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/ abrufbar.

 

Die weiteren Schritte sehen vor, dass die Öffentlichkeit durch eine digitale „Fachkonferenz Teilgebiete“ beteiligt wird. Dafür ist eine Anmeldung auf der Webseite der BGE möglich. Die Sitzungen sollen an mehreren Tagen bis Juni 2021 stattfinden. Parallel dazu geht die Auswertung der Daten durch die zuständigen Behörden weiter. Darauf aufbauend sowie nach den ersten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und gegebenenfalls einer Anwendung planungswissenschaftlicher Abwägungskriterien wird die BGE einen Vorschlag für Standortregionen erarbeiten, die übertägig erkundet werden sollen. Erst in einem darauffolgenden Schritt erfolgt dann auch eine untertägige Erkundung an wenigen Standorten.

 

Genauere Informationen zum weiteren Ablauf finden sich auch im Informationsschreiben „Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle - Was Sie jetzt dazu wissen müssen“ (Link).

 

In die weitere Bewertung werden alle vorhandenen Erkenntnisse einfließen. Dabei müssen mit Blick auf die Flächen im Landkreis Konstanz auch alle Faktoren einbezogen werden, die aufgrund des dargestellten schrittweisen Vorgehens bislang noch nicht berücksichtigt wurden – wie etwa die Zerklüftung aufgrund der früheren vulkanischen Tätigkeit in unserem Gebiet. Eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hatte etwa schon 2007 die Eignung der Barriereeigenschaften im Umkreis der vulkanischen Eruptionsröhren und die damit verbundene Eignung für ein Endlager in Frage gestellt.

 

Das Verfahren zur Suche eines Endlagers wurde so aufgestellt, dass die einzelnen Schritte auf der wissenschaftlichen Grundlage geologischer Fakten bei gleichzeitig maximaler Transparenz durchgeführt werden und dass alle Aspekte verlässlich berücksichtigt werden. Als Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Konstanz stehe ich Ihnen gerne für alle Hinweise und Fragen zur Verfügung. 


22. September 2020

4. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung

Am 21. und 22. September 2020 ist die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung im Rahmen einer Videokonferenz zu Ihrer vierten Sitzung zusammengekommen. Unter dem Vorsitz der beiden Parlamentspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) und Richard Ferrand (LaREM) forderten die jeweils 50 deutschen und französischen Abgeordneten mit großer Mehrheit den Ausbau einer Schnellverbindung Berlin-Paris. Das Verkehrsprojekt wurde schon 1992 im Vertrag von La Rochelle vereinbart. In der Prioritäten-liste zum Vertrag von Aachen wurde der Ausbau grenzüberschreitender Verkehrsprojekte aufgenommen. Die EU-Verkehrsminister hatten zudem gestern über ein Netz schneller Verbindungen zwischen den europäischen Metropolen beraten. Die beiden Vorsitzenden Andreas Jung (CDU/CSU) und Christophe Arend (LaREM) appellierten gemeinsam: „Den Worten müssen jetzt Taten folgen! Berlin-Paris sollte als gemeinsames deutsch-französisches Projekt mit Mitteln aus dem europäischen Aufbaufonds finanziert werden.“

 

Für eine Befragung durch die Abgeordneten zur deutsch-französischen Zusammenarbeit in der Pandemiebekämpfung nahmen auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und sein französischer Amtskollege Olivier Véran an der Sitzung teil. Die beiden Minister betonten, dass das Coronavirus nur grenzüberschreitend bekämpft werden könne. Es sei wichtig, dass sich Europa gemeinsam für den Fall weiterer Infektionswellen vorbereitet. „Wir müssen gezielt da zusammenarbeiten, wo die europäische Zusammenarbeit einen Mehrwert für alle bietet“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn. Sein französischer Amtskollege unterstrich, dass die deutsch-französische Zusammenarbeit bei der Versorgung von Intensivpatienten auch Leben gerettet habe.

 

In einem Beschluss sprachen sich die Abgeordneten mit großer Mehrheit für den Ausbau der grenzüberschreitenden Gesundheitszusammenarbeit aus. Der deutsche Vorsitzende der Versammlung, Andreas Jung, führte hierzu aus: „Um erneute Grenzschließungen zu verhindern fordern wir die Erarbeitung grenzüberschreitender Pandemiestrategien. Wir müssen gemeinsam Lehren aus dieser Krise ziehen und auf eine europäische Gesundheitsunion hinarbeiten.“ Deutschland und Frankreich müssten hier als Vorreiter vorangehen, forderte der französische Vorsitzende Christophe Arend. „Zusammenarbeit ist jetzt wichtiger denn je. Den Kampf gegen Corona können wir in Europa nur gemeinsam gewinnen. »

 

Ebenfalls den Fragen der Abgeordneten stellte sich die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde. Sie betonte, dass die EZB die Entwicklung im Euro-Raum weiter aufmerksam verfolgen und bei Bedarf die Nutzung ihrer Instrumente anpassen werde. Weitere Themen in der Diskussion waren die Anleihekaufprogramme, die Schaffung einer europäischen Digitalwährung und die Unterstützung des Green Deals durch währungspolitische Maßnahmen. In einem weiteren Beschluss legten die Abgeordneten konkrete Vorschläge zur Stärkung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vor. Zudem begrüßten sie die deutsch-französische Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron, auf deren Grundlage im Europäischen Rat eine Grundsatzeinigung zum Wiederaufbaufonds und mehrjährigen Finanzrahmen erreicht wurde. Die Parlamentspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble und Richard Ferrand dankten Präsidentin Christine Lagarde für ihre Bereitschaft zur Diskussion mit den Abgeordneten.

Außerdem wurden zwei Arbeitsgruppen zu den Themen „Außen- und Verteidigungspolitik“ und „Migration, Asyl und Integration“ eingesetzt. Diese sollen bis zur Sitzung der Versammlung in der zweiten Jahreshälfte 2021 ihren Bericht vorlegen. Am Rande der Sitzung der Versammlung sind zudem die bestehenden Arbeitsgruppen zusammengekommen. Die Mitglieder der AG „European Green Deal“ konnten den Vize-Präsidenten der EU-Kommission Frans Timmermans befragen.

 

Die beiden Vorsitzenden zeigten sich zufrieden mit dem Verlauf der Sitzung. „Dass wir in dieser Sitzung mit der EZB-Präsidentin und mit den für die Bekämpfung von Corona in unseren Ländern zuständigen Minister diskutieren konnten unterstreicht die Bedeutung, die due Versammlung erreicht hat“, so Christophe Arend. Auch Andreas Jung unterstrich die Signalwirkung der vierten Sitzung. „Gerade in der Krise ist es wichtig, die Kräfte zu bündeln und gemeinsam voranzugehen. Hierfür haben wir als Parlamentarier konkrete Vorschläge gemacht. Nun ist es an den Regierungen, diese aufzugreifen.“

 

Hintergrund: Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) wurde mit dem deutsch-französische Parlamentsabkommen zwischen dem Deutschem Bundestag und Assemblée nationale im März 2019 ins Leben gerufen. Der DFPV gehören je 50 Mitglieder aus allen Fraktionen beider Parlamente an. Sie tagt mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich unter Leitung der Parlamentspräsidenten. Die Vorsitzen-den des Vorstands sind Andreas Jung (CDU/CSU) und Christophe Arend (LREM).

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Jung/Arend: Grenzüberschreitende Gesundheitszusammenarbeit ausbauen und deutsch-französische Impulse für die WWU
Gemeinsame Pressemitteilung von Andreas Jung und Christophe Arend anlässlich der 4. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung am 22. September 2020
2020_09_22 PM AJ&CA 4. DFPV.pdf
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