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Ampel-Wahlrecht höhlt Basisdemokratie aus

Sonntag gewählt, Montag abgesägt! So ist das Wahlrecht, das die Ampel sich gezimmert hat. Die fundamentalste Veränderung des Wahlrechts seit Bestehen der Bundesrepublik wurde von der Regierungsmehrheit einseitig durch den Bundestag gedrückt. Das edelste demokratische Prinzip wird damit auf den Kopf gestellt: Das Volk wählt seine Abgeordneten, Mandate werden nicht irgendwie “zugeteilt”. Die Rechte der Wählerinnen und Wähler werden damit eklatant beschnitten, die Basisdemokratie wird ausgehöhlt. Viele Bürgerinnen und Bürger befassen sich in ihrem Wahlkreis mit dem Bewerberfeld, gehen zu Podien, vergleichen Positionen und treffen dann eine Entscheidung. Und dann kann es sein, dass die oder der vom Volk Gewählte gar nicht in den Bundestag kommt! 100 Prozent der Erststimmen im Wahlkreis sind dann wertlos. Der Wahlkreis ist dann entweder gar nicht in Berlin vertreten oder zufällig von jemand anderem von einer Parteiliste.

 

Das stößt die Wählerinnen und Wähler vor den Kopf: Wenn sie feststellen, dass ihre Wahl ignoriert wird, werden sie sich bei der nächsten Wahl drei Mal überlegen, ob die Mühe überhaupt Sinn macht. Eine Wahl veranstalten und dann den Gewinner ausbooten, das ist schlicht undemokratisch!

 

Auf der Zielgerade auf ihr Wahlrecht oben drauf gesattelt hat die Ampel noch die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Das könnte bewirken, dass die CSU in Bayern bis zu 46 Wahlkreise gewinnt, aber trotzdem keiner der Gewählten in den Bundestag kommt. Die Linke wäre auf dieser Grundlage nicht im aktuellen Bundestag. Es spricht sehr viel dafür, dass dieser Vorstoß der Ampel nicht nur parteipolitisch motiviert, sondern auch offenkundig verfassungswidrig ist.

 

Alternativen hätte es gegeben, als Union haben wir sie vorgelegt, für einen Kompromiss über die Grenzen von Regierung und Opposition hinweg waren wir gesprächsbereit. Noch in dieser Woche haben wir der Ampel Offenheit für weitere Gespräche signalisiert. Doch anstelle eines wie auch immer gearteten Kompromissangebots wurde dann noch die Abschaffung der Grundmandatsklausel draufgesattelt. Die Ampel hat damit die Tür bewusst zugeschlagen und ihr Wahlrecht dann knallhart in wenigen Tagen mit ihrer Mehrheit durchgedrückt.

 

Das Ziel einer Verkleinerung des Bundestags teilen wir. Früher und konsequenter hätte das von allen verfolgt werden müssen. In dieser Wahlperiode haben wir als Union allerdings einen weitgehenden Vorschlag vorgelegt, um die Verkleinerung mit einer Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise zu erreichen. Dabei waren wir bereit, erheblich über die in der letzten Wahlperiode schon beschlossene Wahlkreis-Reduzierung hinaus zu gehen - obwohl auch das im Hinblick auf die Bürgernähe in den Wahlkreisen kein einfacher Schritt ist.

 

Denselben Weg wollten FDP und Grüne noch in der letzten Wahlperiode gehen. Jetzt aber hat die Ampel sich früh und einseitig auf ihr völlig neues Modell festgelegt und war von vorneherein nicht bereit, über andere Wege zu sprechen. Die Ampel hat stattdessen bewusst die Konfrontation gesucht und ein neues Wahlrecht geschaffen, das nicht gemeinsame Grundlage für den demokratischen Wettbewerb ist, sondern ein von der Mehrheit gegen die Minderheit durchgesetztes Regelwerk: Ausschließlich die Opposition wird benachteiligt und da besonders die Union. Das ist unfair und unredlich. 

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Pressemitteilung Wahlrecht
Pressemitteilung Andreas Jung "Ampel-Wahlrecht höhlt Basisdemokratie aus"
23-03-17 PM Wahlrecht.pdf
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