Am Mittwoch, dem 5. Juli 2023, hat das Bundesverfassungsgericht. Inzwischen ist klar, dass für die Verabschiedung des Gesetzes keine Sondersitzung während der parlamentarischen Sommerpause stattfinden, sondern die parlamentarischen Beratungen im September weitergehen sollen. Hierzu habe ich mich am 9. Juli gegenüber der "Funke Mediengruppe" geäußert:
Es gibt jetzt ein neues Fenster für einen breiten parteiübergreifenden Wärme-Konsens von Bund, Ländern und Kommunen. Das muss genutzt werden, es wäre viel wert. Der Weg zu einer ökologischen Wärmeversorgung ist eine zentrale Frage des Klimaschutzes und sie betrifft die Menschen sehr unmittelbar. Ein breiter Konsens würde dabei Verlässlichkeit schaffen und neues Vertrauen ermöglichen - und nur mit Akzeptanz kann dieser Weg erfolgreich sein.
Voraussetzung ist ein grundlegend neuer Anlauf in der Sache, nicht nur im Verfahren. Alle sollten jetzt aufeinander zu gehen. Friedrich Merz hat nach dem Beschluss aus Karlsruhe den ersten Schritt gemacht und der Ampel gemeinsame Gespräche angeboten, um eine breite parlamentarische Mehrheit zu erreichen. Nach der Verunsicherung durch diesen ganzen Prozess kann nur so verloren gegangenes Vertrauen zurück gewonnen und Planungssicherheit geschaffen werden. Die Umsetzung muss doch vor Ort erfolgen und der Weg zur Klimaneutralität dauert länger als die Halbwertszeit der Ampel. Gemeinsame Grundlage ist der im Klimaschutzgesetz verankerte Pfad zur Klimaneutralität 2045. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung dafür. Es liegt damit jetzt bei der Koalition. Sie muss entscheiden, ob sie tatsächlich engstirnig den Weg der Polarisierung mit dem Durchdrücken des unveränderten Gesetzes fortsetzen will oder ob sie eine Dynamik ermöglicht, die gesellschaftliche Akzeptanz sichert. Rollladen unten lassen oder neue Offenheit? Diese Frage stellen wir der Ampel.
Eine neue Gemeinsamkeit wird möglich, wenn die Ampel von ihrer Überregulierung komplett Abstand nimmt. Die Korrekturen wie etwa beim Heizen mit Holz reichen nicht, sie muss ihre dirigistischen Vorgaben für neue Heizungen in Bestandsbauten ganz streichen. Nur so wird echte Technologieoffenheit mit gleichem Recht für alle Formen ökologischer Wärme möglich. Nach wie vor hält die Ampel etwa an komplexen und praxisuntauglichen Anforderungen für grüne Gase wie Biomethan oder Wasserstoff fest. Das wurde auch in der Sachverständigenanhörung kritisiert. Die Ampelfraktionen haben das aber komplett ignoriert und nichts davon aufgenommen. Es wurden nach der Anhörung nach eigenem Bekunden der Ampel nur noch “redaktionelle Änderungen” am Gesetzestext vorgenommen und genau so soll es Stand jetzt durchgedrückt werden.
Wenn die Ampel diesen Ballast der Überregulierung abwirft, dann kann ein Wärme-Konsens mit kommunaler Wärmeplanung als Fundament auf den Pfeilern “Fördern, Fordern und möglich machen” gebaut werden. Mit einer verlässlichen und sozialen Unterstützung, damit niemand überfordert wird. Mit einem Fahrplan zur schrittweisen Weiterentwicklung der marktwirtschaftlichen CO2-Bepreisung mit sozialem Ausgleich im Rahmen der Verknüpfung mit dem künftigen europäische Emissionshandel für Wärme. Und mit einer Ermöglichungsstrategie, mit der die jeweiligen regionalen Potenziale aktiv und umfassend voran gebracht werden - auch von Geothermie, Biomasse und Wasserstoff. Dazu muss das Wärmeplanungsgesetz nun tatsächlich mit dem Gebäudeenergiegesetz harmonisiert werden. Nach den Plänen der Ampel soll es ja weiterhin erst nach dem Gebäudeenergiegesetz kommen. Das bleibt die falsche Reihenfolge. Es braucht umfassende Klarheit, bis wann welche Kommune eine Wärmeplanung haben muss, welches die Anforderungen dabei sind, welche Kosten der Bund trägt und welches die Auswirkungen auf die Wirkung des Gebäudeenergiegesetzes in der jeweiligen Kommune sind. Sonst ist da kein Fundament, sondern weiter nur eine Baulücke!
Meine Stellungnahme wurde am 10. Juli 2023 unter anderem von der "Berliner Morgenpost" sowie "ZEIT online", "ZDF heute" oder dem "Spiegel" aufgegriffen.