Unsere Region braucht einen Anschluss an das geplante Wasserstoff-Kernnetz. Wir dürfen hier nicht abgehängt werden. Es darf kein weißer Fleck im Süden entstehen. So ist das aber beim Entwurf, den Robert Habeck vorgestellt hat. Dabei darf es nicht bleiben. Es muss dringend nachgebessert werden. Auch Singen als wichtiger Industriestandort mit großer Bedeutung für unsere ganze Region muss einbezogen werden. Das Wasserstoffnetz ist eine wichtige Lebensader der Zukunft. Robert Habeck hat das Kernnetz die „Autobahn“ des Wasserstoffs genannt. Das beschreibt die Bedeutung. Singen ohne Kernnetz, das wäre wie Singen ohne A81! Wir müssen bei dieser wichtigen Infrastruktur der Zukunft von vorneherein dabei sein.
Die Fernleitungsnetzbetreiber haben jetzt ihre Planungen an die Bundesnetzagentur übergeben. Damit soll bis 2032 ein Gerüst von "Wasserstoff-Autobahnen" durch Deutschland gezogen werden – das genannte Kernnetz. In den Planungen klafft aber eine große Lücke: Weite Teile Baden-Württembergs, darunter die Bodenseeregion, der Schwarzwald sowie Hoch- und Oberrhein (mit Ausnahme von Freiburg) sollen nicht angeschlossen werden. Damit ist völlig unklar, wie der Wasserstoffhochlauf in unserer Region erreicht werden soll.
Bis zum 8. Januar läuft jetzt die sogenannte „Konsultationsphase“. Hier können Stellungnahmen zu dem Entwurf eingebracht werden. Dabei gilt es jetzt aus unserer Region den Anspruch glasklar zu formulieren und die Bedarfe zu beschreiben: Wir wollen beim Wasserstoffhochlauf von vorneherein dabei sein, es darf keine Schlagseite im Süden geben. Als Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Konstanz und als Sprecher meiner Fraktion für Klimaschutz und Energie werde ich das mit Nachdruck unterstützen.
Wir müssen Klimaneutralität und Wirtschaftskraft zusammenbringen. Ein entscheidender Schlüssel beim Umbau zu einer klimaneutralen Industrie ist Wasserstoff. Dazu braucht es eine Infrastruktur, die alle Industriezentren erreicht.
Hier muss jetzt zwingend nachgesteuert werden. Auch die Industrie in unserer Region braucht Klarheit: Weitreichende Entscheidungen müssen getroffen werden. Eine verlässliche Ausbauplanung ist unverzichtbar für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts und viele Arbeitsplätze.
Hintergrund:
Am 22. September 2023 hat die Bundesregierung die Fortschreibung der Wasserstoffstrategie im Deutschen Bundestag beraten. Diese Fortschreibung baut dabei auf der von der Vorgängerregierung im Jahr 2020 verabschiedeten Wasserstoffstrategie auf. Diese Fortschreibung adressiert im Wesentlichen die Felder Erzeugung, Importe, Infrastrukturen und Anwendungsgebiete. Ein leistungsstarkes und bundesweites Wasserstoff-Kernnetz ist eine notwendige Bedingung des Wasserstoffhochlaufs – Leitungen, die zügig mit allen Arten emissionsfreien und emissionsarmen Wasserstoffs gefüllt werden müssen.
Während das Kernnetz große Mengen an Wasserstoff über weite Wege transportieren wird, muss schon jetzt gleichzeitig die nächste Ausbaustufe der anzuschließenden Verteilnetzebene sichergestellt werden, um flächendeckend Kunden vor Ort tatsächlich zu erreichen. Dafür muss das Kernnetz deutschlandweit ausgewogen konzipiert werden.
Konsultation zum Entwurf eines Wasserstoff-Kernnetzes bis zum 8. Januar 2024 und weiteres Verfahren
Die Ende des Jahres in Kraft tretende Anpassung des Energiewirtschaftsrechts ist eine Grundlage für das Wasserstoff-Kernnetz. Mit ihm sollen große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und so zentrale Wasserstoff-Standorte, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, angebunden werden. Das Kernnetz soll wichtige Wasserstoffinfrastrukturen beinhalten, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen, so die Bundesnetzagentur. Die Fernleitungsnetzbetreiber haben in den zurückliegenden Wochen, auch in Konsultation mit der Branche, das Wasserstoff-Kernnetz modelliert und der Bundesnetzagentur am 15. November 2023 einen entsprechenden Antragsentwurf vorgelegt. Dieser wird nun bis zum 8. Januar 2024 konsultiert.
Dazu schreibt die Bundesnetzagentur auf ihrer Website: „Die Bundesnetzagentur möchte [...] allen Stakeholdern und der Öffentlichkeit Gelegenheit geben, sich zu dem Antragsentwurf der Fernleitungsnetzbetreiber zu äußern.“ Diese Konsultation läuft bis zum 8. Januar 2024. Die Bundesnetzagentur wird dann „die Stellungnahmen auswerten und im Rahmen des weiteren Prozesses berücksichtigen." Nach Eingang des dann formellen Antrags der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB Gas) für das Wasserstoff-Kernnetz wird erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Die Frist zur Stellungnahme wird dann aber aufgrund der engen gesetzlichen Fristen für die Erteilung der Genehmigung und der Tatsache, dass bereits jetzt die Möglichkeit zur Stellungnahme eröffnet wird, deutlich kürzer ausfallen, so die Bundesnetzagentur.
Weitere Hinweise zum Verfahren siehe: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/start.html