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Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD

Der Bundestag befasst sich heute mit zwei Gruppenanträgen zur Frage der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD.

 

Ich habe mich entschieden, den Gruppenantrag „Feststellung der Verfassungswidrigkeit der ‚Alternative für Deutschland’" zu unterstützen - eingebracht von Renate Künast und weiteren Abgeordneten.

 

Mit dem Antrag wird die Präsidentin des Deutschen Bundestages beauftragt, alsbald Gutachter zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrages auf Verbot der „Alternative für Deutschland“ zu bestimmen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle ihr und den ihr nachgeordneten Behörden zur Verfügung stehende Materialien, die für die genannte Prüfung sachdienlich sein könnten, den beauftragten Gutachtern zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse soll der Bundestag dann über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheiden.

 

Es liegen erhebliche Anhaltspunkte vor, dass bei der AfD die hohen Anforderungen unserer Verfassung an ein Parteienverbot erfüllt sein könnten:

 

Die AfD ist antisemitisch, ausländerfeindlich und rechtsradikal. Sie vertritt offen das menschenverachtende und verfassungswidrige Konzept der "Remigration". Das OVG Münster hat konkrete und hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür festgestellt, dass Menschen mit Migrationshintergrund die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft, ohne dass es dabei auf den einzelnen Menschen, sein Verhalten und seine Haltung ankommt, generell versagt werden soll. Diese menschenverachtende Haltung hat etwa auch Bernd Eisenhut, AfD-Kandidat für den Wahlkreis Konstanz in der Südkurier-Wahlkampfarena mit dem Satz offenbart: „Jeder Moslem ist ein Antisemit.“ Schon dort bin ich dem direkt und hart entgegengetreten.

 

Zudem hat das OVG Münster festgestellt, dass sich konkrete Anhaltspunkte für die Bestrebungen der AfD gegen das Demokratieprinzip aus Äußerungen ergeben, in welchen die Demokratie und das parlamentarische System abgelehnt und ein gewaltsamer Umsturz befürwortet werden. Dasselbe gelte für das wiederholte Verächtlichmachen von staatlichen Institutionen.

Gestern hat die AfD nun selbst einem Antrag im Bundestag zugestimmt, in dem klar benannt wird, dass sie eine große Gefahr für Deutschland ist und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

 

Wenn ein Verbotsverfahren angestrengt wird, dann muss es aber auch hohe Aussichten auf Erfolg haben. Ein Ausgang wie bei den NPD-Verbotsverfahren muss auf jeden Fall verhindert werden. Deshalb ist es der richtige Weg, jetzt ein fundiertes Gutachten zu erstellen, alle Materialien zu sammeln und in diesem Lichte dann zu entscheiden. Dieser Weg wird mit dem Antrag beschrieben.

 

Für ein Parteiverbot sieht das Grundgesetz zu Recht hohe Hürden vor. Nicht politische Wettbewerber entscheiden darüber, sondern alleine das Bundesverfassungsgericht. Nicht politische Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern können oder sollen damit verboten werden, sondern ausschließlich Parteien, die nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und zu beseitigen. Das sind sehr hohe Hürden. Wenn sie aber vorliegen, dann muss die Demokratie wehrhaft sein. Dann liegt es an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, einen Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit zu stellen.