16. August 2020
„Die Schweiz muss von vornherein in die Verknüpfung der Corona-Warn-Apps in Europa einbezogen werden, es darf keine Zeit verloren gehen!“ Das fordern der Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab und die Bundestagsabgeordneten Andreas Jung, Felix Schreiner und Armin Schuster in einem Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Wir brauchen eine gemeinsame grenzüberschreitende Strategie gegen Corona“, betonen die Südbadener. Das Virus unterscheide dabei nicht zwischen EU-Mitgliedsstaaten und anderen Ländern. „Deshalb sollten wir das auch nicht tun“, so die vier Abgeordneten in ihrem Schreiben nach Brüssel. Keinesfalls dürfe dabei die Zusammenarbeit mit der Schweiz zur Bekämpfung von Corona mit anderen zwischen der EU und der Schweiz diskutierten Fragen verknüpft werden. Es gehe jetzt darum, mit einem gemeinsamen Vorgehen entschieden die Gesundheit der Menschen auf beiden Seiten der Grenze zu schützen. Alleine fast 50.000 Deutsche würden täglich als Berufspendler die Grenze überschreiten. Das zeige exemplarisch die übergreifende Verflochtenheit der Grenzregion.
Im Rahmen der Zusammenarbeit der EU mit der Schweiz müsse der Datenschutz sichergestellt werden und alle mit der Anwendung der Corona-Warn-App verbundenen Fragen müssten verbindlich geklärt
werden. „Aber eben auch nur diese“, meinen die Abgeordneten. Alle anderen Themen müssten dagegen anderweitig in den bestehenden Prozessen weiter verhandelt und gelöst werden. Die
grenzüberschreitende Warn-App solle deshalb angesichts der Dringlichkeit und Bedeutung der gemeinsamen Bekämpfung der Corona-Pandemie schon „in Erwartung“ der von der EU mit der Schweiz
verhandelten umfassenden Abkommen umgesetzt werden. Unabhängig davon erwarten die Abgeordneten von der Schweiz allerdings die klare Bereitschaft eines zeitnahen Abschlusses der Verhandlungen zu
einem Rahmen- und einem Gesundheitsabkommen. Gerade die Corona-Pandemie zeige wie unter einem Brennglas, dass die Europäer die großen Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen können, „nicht
jeder für sich alleine.“
Im Rahmen der „europäischen Antwort“ auf Corona betreibt die EU-Kommission derzeit die europaweite Verknüpfung der Corona-Warn-Apps der einzelnen Mitgliedsstaaten. Damit soll „Interoperabilität“
hergestellt werden. Das heißt: Die mit der App erfassten Daten werden miteinander abgeglichen. Im Falle einer „Corona-Warnung“ soll so eine grenzüberschreitende Nachverfolgung der Kontakte
ermöglicht werden.
Allerdings wird die Schweiz dabei zunächst nicht einbezogen. Dafür werden in der EU-Kommission rechtliche Gründe angeführt. Seit langem verhandelt die EU mit der Schweiz über ein
„Rahmenabkommen“. Zudem soll ein „Gesundheitsabkommen“ abgeschlossen werden. Im Rahmenabkommen soll es etwa um Fragen des gleichberechtigten Marktzugangs gehen und um
Schiedsgerichtsvereinbarungen. Das Gesundheitsabkommen sieht Regelungen zum Beispiel für die Kostenübernahme von Behandlungen im Nachbarland vor und für den Austausch von Patientendaten. Ein
Abschluss der Abkommen vor Jahresende ist dabei nicht realistisch. Zuvor steht in der Schweiz noch eine Abstimmung über das Freizügigkeitsabkommen mit der EU am 27. September an. Erst danach
soll es um die weiteren Vereinbarungen gehen. Die grenzüberschreitende Verbindung der Corona-Warn-Apps soll nach dem Zeitplan der EU-Kommission dagegen bereits ab September erfolgen.
Technisch wäre eine Einbeziehung der Schweiz wohl gut machbar: Genau wie etwa auch Deutschland hat die Schweiz sich bei der Warn-App für einen dezentralen Ansatz entschieden. Diese technische
Möglichkeit solle nun ohne Verzögerung auch wirklich genutzt werden, so die Forderung der südbadischen Abgeordneten.
15. Juni 2020
Persönliche Erklärung von Christophe Arend und Andreas Jung, Co-Vorsitzende der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung zur Beendigung der Grenzmaßnahmen heute Nacht:
„Dieser Schritt war überfällig: Endlich trennt uns die Grenze nicht mehr, sondern verbindet uns wieder! Die letzten Wochen zeigen: Man kann nicht einfach wieder einen künstlichen Schnitt zwischen unsere Länder ziehen ohne das Zusammenleben und den Binnenmarkt hart zu treffen. Wegen der erheblichen Folgen für Menschen und Wirtschaft müssen wir jetzt die Lehren für die Zukunft ziehen: Es darf keine Schlagbäume und Einreisesperren mehr an unseren Grenzen geben, stattdessen brauchen wir grenzüberschreitende Strategien. Deshalb müssen wir jetzt zusammen konsequent Corona bekämpfen und vorsorglich sofort umfassende gemeinsame Pandemie-Pläne entwickeln. Dazu haben sich in der Befragung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung am 28. Mai auch unsere beiden Innenminister Horst Seehofer und Christopher Castaner bekannt. Wir setzen natürlich alle darauf, dass es weder eine zweite „Corona-Welle" gibt noch eine andere Pandemie. Für den Fall des Falles müssen wir aber besser vorbereitet sein und von vorneherein eine europäische Antwort geben. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wurde im Aachener Vertrag mit einem ehrgeizigen Kapitel gestärkt. Dieses Bekenntnis zur Gemeinsamkeit ist nicht etwas nur für Schönwetterphasen, es muss gerade auch in stürmischer Zeit bestehen! Aufbauen können wir dabei auf die guten Erfahrungen der Solidarität etwa bei der Versorgung französischer Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern. Und gefordert sind wir nun gemeinsam, um nachhaltiges Wachstum in ganz Europa zu befördern. Deshalb unterstützen wir die Initiative von Angela Merkel und Emmanuel Macron für einen europäischen Aufbaufonds und werden sie am kommenden Mittwoch in einer weiteren Sondersitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung mit den Finanzministern unserer beiden Ländern diskutieren. Wie unter einem Brennglas zeigen die letzten Monate: Wir müssen die europäischen Errungenschaften bewahren und weiter entwickeln - die deutsch-französische Partnerschaft ist dabei gefragt, gut dass sie nun wieder barrierefrei ist.“
Zum Hintergrund:
A) Stellungnahmen der Innenminister in der Sondersitzung der DFPV am 28. Mai 2020:
Christopher Castaner:
„Es gibt eine große Dynamik, um in diesen Fragen Fortschritte zu erzielen. Dank der Verfolgungsinstrumente und all unserer Systeme werden wir im Falle eines neuen Höchststandes oder einer potenziellen Krise reaktionsfähiger sein, wir werden in der Lage sein, Mikroregionen einzugrenzen, und wir werden daher keine Grenzen mehr schließen müssen.“
Horst Seehofer:
„Für den Fall weiterer Infektionswellen oder erneuter Pandemien muss es europäische Lösungen geben, bei denen Grenzen keine Rolle spielen.“
(Link zum Video der Sondersitzung: https://dbtg.tv/cvid/7447574)
B) Öffentliche Sondersitzung der DFPV (Livestream auf Bundestags-Homepage, www.bundestag.de) mit Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire am Mittwoch, den 17. Juni von 13.30 Uhr bis 14.45 Uhr zu den „finanziellen Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie“
4. Juni 2020
Ein Zukunftsprogramm mit 4K: Konjunktur, Klimaschutz, Kinder und Kommunen! So ist es geworden, ein wirklich gutes Paket für ALLE Bürger und Betriebe mit Senkung von Steuern, Unterstützung für Familien, Deckelung von Sozialabgaben und Bremsen von Energiekosten. Und es ist ein Programm für ALLE Kreise und Kommunen in Deutschland, mit Unterstützung bei Sozialabgaben, Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen und Investitionen etwa in Kitas, Schulen und digitale Infrastruktur. KONJUNKTUR und KLIMASCHUTZ werden zusammen gebracht. Die Umverteilung alter Schulden wurde abgesagt, neue Technologien und Zukunftsinvestitionen stehen im Mittelpunkt. Das ist das Ergebnis des Koalitionsausschusses von gestern Abend.
29. Mai 2020
Unter Vorsitz der Parlamentspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble und Richard Ferrand kam die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) am gestrigen Donnerstag, 28. Mai 2020, zu einer Sondersitzung zusammen. Dabei stellten sich Bundesinnenminister Horst Seehofer und der französische Innenminister Christophe Castaner den Fragen der je 50 Abgeordneten aus dem Bundestag und der Assemblée nationale zu den im Kampf gegen das Corona-Virus ergriffenen Grenzmaßnahmen. Schon vor der Versammlung hatten die beiden Präsidenten Wolfgang Schäuble und Richard Ferrand in einer gemeinsamen Erklärung gefordert, die Freizügigkeit im Schengen-Raum umgehend wiederherzustellen, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind.
"Die Schließung der Grenzen ist nicht mehr zu rechtfertigen. Wir wollen, dass die Grenzen vor Mitte Juni wieder geöffnet werden“, sagte Christophe Arend aus Lothringen auch im Namen seines baden-württembergischen Co-Vorsitzenden Andreas Jung.
Die beiden Innenminister erklärten, die gelockerten Grenzmaßnahmen würden am 15. Juni vollständig beendet. Zu den Lehren aus der aktuellen Krise machten beide dieselbe Aussage: Für den Fall weiterer Infektionswellen und zukünftiger Pandemien sagten sie ein von vorneherein abgestimmtes Vorgehen zu, um Grenzbeschränkungen zu vermeiden: „Es gibt eine große Dynamik, um in diesen Fragen Fortschritte zu erzielen. Dank der Verfolgungsinstrumente und all unserer Systeme werden wir im Falle eines neuen Höchststandes oder einer potenziellen Krise reaktionsfähiger sein, wir werden in der Lage sein, Mikroregionen einzugrenzen, und wir werden daher keine Grenzen mehr schließen müssen", antwortete der französische Innenminister Christophe Castaner. Auch Bundesinnenminister Seehofer sagte, dass eine der wichtigsten Schlussfolgerungen sei, dass es bei zukünftigen Pandemien „europäische Lösungen gibt, bei denen Grenzen keine Rolle spielen.“
In der folgenden Debatte stand der europäische Aufbaufonds im Mittelpunkt. Andreas Jung begrüßte auch im Namen seines Co-Vorsitzenden Christophe Arend die Initiative von Angela Merkel und Emmanuel Macron. Eine deutsch-französische Haltung sei Voraussetzung für eine gemeinsame europäische Antwort. „Es geht um nachhaltiges Wachstum und Zukunftstechnologien, um Klimaschutz und Digitalisierung!“ Nur ein starkes Europa könne im Wettbewerb mit den USA, China oder Russland bestehen.
Noch vor der Sommerpause soll eine weitere Sondersitzung der DFPV folgen. Dann wollen sich die Abgeordneten über die Initiativen zum wirtschaftlichen Wiederaufschwung in Europa diskutieren. Hierzu sollen Bundesfinanzminister Olaf Scholz und sein französischer Kollege Bruno Le Maire eingeladen werden und die deutsch-französische Position erläutern.
Hintergrund : Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung (DFPV) wurde mit dem deutsch-französische Parlamentsabkommen zwischen dem Deutschem Bundestag und Assemblée nationale im März 2019 ins Leben gerufen. Der DFPV gehören je 50 Mitglieder aus allen Fraktionen beider Parlamente an. Sie tagt mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich unter Leitung der Parlamentspräsidenten. Die Vorsitzenden des Vorstands sind Andreas Jung (CDU/CSU) und Christophe Arend (LREM).
Das Video der gestrigen Sitzung kann hier abgerufen werden: https://dbtg.tv/cvid/7447574.
28. Mai 2020
Heute Nachmittag kommen wir ab 17 Uhr zur Video-Schalte der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung zusammen (Livestream www.bundestag.de) Es geht um grenzüberschreitende Strategien gegen Corona und eine gemeinsame europäische Antwort auf die Pandemie und ihre Folgen. Dazu habe ich heute früh mit Bayern 2 und WDR5 gesprochen.
WDR5:
26. Mai 2020
Jung und Schwung: Mit Gregor Schwung habe ich über die Initiative von Angela Merkel und Emmanuel Macron für nachhaltiges Wachstum in Europa gesprochen.
Hier die aktuelle Folge "Politik mit Schwung" hören.
Am Donnerstag wird darüber intensiv debattiert, erst um 13.30 Uhr in einer „Aktuellen Stunde“ im Bundestag und dann um 17 Uhr in einer Video-Konferenz der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung: Mit 50 deutschen und 50 französischen Abgeordneten sprechen wir auch mit unseren beiden Innenministern Horst Seehofer und Christophe Castaner über die Wiederöffnung der Grenzen. Beides wird per Livestream auf der Homepage des Bundestags übertragen unter www.bundestag.de.
15. Mai 2020
Der Zaun ist auf - jetzt kommt er weg! Darauf stoßen wir an mit OB Uli Burchardt, Landrat Zeno Danner und unseren Schweizer Freunden, der Thurgauer Regierungsrätin Cornelia Komposch, dem Kreuzlinger Stadtpräsident Thomas Niederberger und seinem Vorgänger Josef Bieri, der den Grenzzaun vor 14 Jahren schon einmal abgebaut hat.
Auch die Schlagbäume an den gesperrten Grenzübergängen gehen heute Nacht hoch und bleiben ab sofort offen.
Jetzt müssen auch die rechtlichen Barrieren abgeräumt werden. Denn ein offener Grenzübergang bringt nur dem etwas, der auch drüber darf! Einreisesperren und Zurückweisungen ohne medizinischen Grund verursachen Belastungen, helfen aber nicht gegen Corona. Die Gestattung des Grenzübertritts darf nicht Ausnahme bleiben, sondern muss wieder der Normalfall werden. Jede weitere Ausnahme etwa für Familien und Lebenspartner ist ein Fortschritt. Aber gerade die letzten neun Wochen haben gezeigt, dass die Verflochtenheit über Grenzen hinweg eben nicht auf Ausnahmen reduziert werden kann. Ein grenzüberschreitendes Zusammenleben ist hier vielmehr die Regel. Deshalb müssen wir das Virus jetzt gemeinsam konsequent bekämpfen - mit abgestimmten Regeln, aber ohne Grenzbeschränkungen. Wir haben jetzt eine andere Lage als vor zwei Monaten und die Infektionszahlen sind hüben wie drüben vergleichbar. Deshalb können und müssen wir diesen Schritt jetzt gehen.
Das sind die neuen Regelungen:
Ab dem morgigen Samstag, 16. Mai 2020, treten Lockerungen an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz ein. Zwar ist für den Grenzübertritt weiterhin ein triftiger Grund notwendig. Die Definition, was genau einen triftigen Grund darstellt, wurde jedoch erweitert und umfasst jetzt unter anderem auch:
Die vollständigen Regelungen finden Sie hier:
Einreise in die Schweiz: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html (es ist davon auszugehen, dass zum morgigen Tag auch die FAQ unter https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/aktuell/faq-einreiseverweigerung.html#Lockerungen%20der%20Nachbarl%C3%A4nder%20Schweiz%20/%20Deutschland%20/%20%C3%96sterreich entsprechend aktualisiert werden)
Einreise nach Deutschland: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/05/200515_pm_erleichterung_down.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Nachweis
Der Nachweis eines triftigen Grundes erfolgt sowohl bei der Einreise in die Schweiz als auch bei der Einreise nach Deutschland über eine Selbstdeklaration. Das Vorlage für die Einreise nach Deutschland finden Sie hier: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/05/200515_pm_lockerung_down.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Für die Einreise in die Schweiz finden Sie die entsprechenden Vorlagen hier:
Selbstdeklaration Besucher: https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/aktuell/aktuell/einreisestopp/selbstdeklaration-besuch-d.pdf
Selbstdeklaration Besitzer: https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/aktuell/aktuell/einreisestopp/selbstdeklaration-besitzer-d.pdf
Viele Grüße und ein herzliches Grüezi - wir bleiben dran!
Ihr Andreas Jung
15. Mai 2020
Mit Weisung der Bundespolizei vom 15. Mai 2020 wird die Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehrs zwischen Deutschland und der Schweiz wieder möglich. Hierüber informieren die CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Jung, Felix Schreiner, Armin Schuster und CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller in einer Pressemitteilung. Am gestrigen Abend hatten sich die CDU-Bundestagsabgeordneten in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Innenminister des Landes Baden-Württemberg, Thomas Strobl, zu dem Thema ausgetauscht, Dieser kündigte die Wiederaufnahme an. Ebenfalls waren sie mit dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG sowie dem Schweizerischen Bundesamt für Verkehr (BAV) in Kontakt, welche bestätigen, dass die Wiederaufnahme auf deutscher als auch auf Schweizer Seite in die Wege geleitet wird.
„Die Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs ist ein weiterer Schritt für unsere Grenzregion“, so die Abgeordneten. „Das ist eine zusätzliche Erleichterung für die betroffenen Personengruppen, wie beispielsweise Schüler und Berufspendler.“
Nach der Ankündigung des Bundesinnenministers vom vergangenen Mittwoch, ab dem 16. Mai alle grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen für den Grenzübertritt wieder zuzulassen, hatten sich die Abgeordneten in Gesprächen mit dem baden-württembergischen Innenminister Strobl, dem Direktor des schweizerischen Bundesamtes für Verkehr, Dr. Peter Füglistaler, und dem Konzernbevollmächtigten für Baden-Württemberg der Deutschen Bahn AG, Thorsten Krenz, nochmals für eine zeitnahe Aufnahme des grenzüberschreitenden Schienenverkehr ausgesprochen.
13. Mai 2020
Am Samstag gehen die Schlagbäume an den geschlossenen Grenzübergängen endlich wieder hoch. Das ist ein wichtiger Schritt, aber wir sind noch nicht am Ziel. Wir brauchen eine europäische Antwort ohne Grenzbeschränkungen zur Bekämpfung von Corona. Dafür werden wir weiter kämpfen. In unserer Region leben wir gemeinsam und deshalb müssen wir das Virus mit grenzüberschreitenden Strategien bekämpfen. Auch das Robert-Koch-Institut hat gestern ausdrücklich erklärt, eine Grenzöffnung sei bei Angleichung des Infektionsgeschehens möglich. An der Grenze zur Schweiz ist das der Fall.
Die Öffnung der Grenzübergänge bringt vor allem den Pendlern Entlastung: Sie müssen dann bei ihrem täglichen Arbeitsweg nicht mehr große Umwege fahren, um in den Ort gegenüber zu kommen. Das ist ein Fortschritt! Bislang sind lediglich 25 von 53 Übergängen für Straßenverkehr und Fußgänger geöffnet. Am Samstag machen also die übrigens 28 Übergänge wieder auf.
Mit den Schlagbäumen müssen am Samstag auch die Gitterzäune abgeräumt werden. Der Doppel-Zaun zwischen Konstanz und Kreuzlingen muss endlich wieder weg! So etwas darf es im Herzen Europas nicht länger geben.
Als nächster Schritt müssen Einreisesperren entfallen und Zurückweisungen aufhören: Ein offener Grenzübergang bringt ja nur dem etwas, der auch drüber kann! Familien und Lebenspartner dürfen nicht länger durch einen künstlichen Schnitt getrennt werden. Die Menschen müssen wieder zueinander kommen können - mit Abstand, aber über Grenzen hinweg. Da brauchen wir jetzt schnell Bewegung, nicht erst Mitte Juni. Um das Virus konsequent zu bekämpfen kommt es auf Vorsicht an, nicht auf Staatsbürgerschaft!
Umgehend muss zudem der grenzüberschreitende Verkehr wieder aufgenommen werden. Die Schüler etwa aus dem Jestetter Zipfel müssen endlich wieder ihren normalen Schulweg durch die Schweiz nehmen können.
5. Mai 2020
Bundesinnenminister Horst Seehofer will die Grenzbeschränkungen zu unseren europäischen Nachbarn bis zum 15. Mai fortsetzen. Das ist grenzwertig, denn die Situation hat sich grundlegend geändert: Das Robert-Koch-Institut stuft keine Risikogebiete mehr ein, das Virus ist überall und das Risiko auch. Das Infektionsgeschehen bei unseren Nachbarn und bei uns hat sich angeglichen. Überall werden konsequente Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Pandemie umgesetzt.
Eine Verlängerung bedeutet, dass Familien weiter getrennt, Pendler massiv behindert und jetzt auch noch Schulwege blockiert werden! Kinder müssen mitten in der Nacht aufstehen und vor sechs Uhr auf den Bus, weil ihre übliche Verbindung durchs Grenzland abgeriegelt ist.
Das alles sind einschneidende Eingriffe. Die Parlamente wurden zu alldem bislang aber nicht gefragt, weder in Berlin noch in Brüssel oder Straßburg! Innen lockern, außen aber weiter dicht machen, das widerspricht zudem europäischem Recht.
Nach über sieben Wochen muss Schluss sein mit Gitterzäunen und Schlagbäumen im Herzen Europas! Deshalb fordern wir jetzt die sofortige Wiedereröffnung aller geschlossenen Grenzübergänge an den Grenzen zur Schweiz, nach Frankreich und nach Luxemburg. Spätestens mit dem 15. Mai müssen alle als Notmaßnahmen befristet verhängten Grenzbeschränkungen dann entfallen. Das kann keinen Tag länger gehen! Die EU darf ihre Genehmigung dann nicht mehr verlängern. Das muss Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen entsprechend ihres Bekenntnisses zum Multilateralismus bei der Bekämpfung des Virus sicherstellen.
Im Kampf gegen das Virus dürfen wir nicht nachlassen, aber wir brauchen jetzt grenzüberschreitende Antworten: Eine enge Abstimmung der Nachbarländer und gut koordinierte Maßnahmen. Die europäische Idee und die entschiedene Bekämpfung der Pandemie - das ist kein Widerspruch, beides gehört zusammen! Europa muss gerade angesichts der Krise Handlungsfähigkeit beweisen: Gemeinsam können wir Corona besser bekämpfen!
Zum Hintergrund:
Familien werden zerschnitten: Erwachsene Kinder etwa dürfen ihre Eltern nicht sehen, solange diese nicht pflegebedürftig oder krank sind - und Geschwister bleiben auf zwei Seiten des Grenzzauns.
Pendler werden fortgesetzt behindert: Zahlreiche Grenzübergänge werden weiter mit Schlagbäumen abgeriegelt. Menschen die oft nur einen Steinwurf entfernt von ihrem Wohnort arbeiten, müssen lange Umwege fahren.
Schulwege werden blockiert: Wegen des Umwegs etwa um gesperrtes Schweizer Gebiet, müssen die Schüler mitten in der Nacht aufstehen, ihr Schulbus geht vor sechs Uhr.
10. April 2020
Zur Einigung der EU-Finanzminister auf eine Erklärung des Rats der EU nimmt Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Haushalt und Finanzen wie folgt Stellung:
„Europa rückt zusammen. Aufbauend auf den schon beschlossenen europäischen Hilfsmaßnahmen ist das ein Solidarpakt zur Bekämpfung der Corona-Krise, der deutlich macht: Wir lassen keinen allein! Mit ESM, EIB und SURE kann den Menschen in hart getroffenen Ländern jetzt kurzfristig und kraftvoll geholfen werden. Das muss jetzt konkretisiert und zeitnah umgesetzt werden: ESM zur Stärkung der Gesundheitssysteme, SURE zur Unterstützung der Arbeitnehmer in Kurzarbeit und EIB zur Stützung mittelständischer Betriebe - ein Dreiklang der Solidarität für die Menschen in Europa. Die notwendige Befassung des Bundestags kann schon in der nächsten Sitzungswoche erfolgen. Die Union ist bereit, dabei Verantwortung zu übernehmen. Bereits jetzt ist zudem klar: Auch nachhaltiges Wachstum ist eine europäische Aufgabe. Mehr als bislang müssen wir hier nach der Krise gemeinsam investieren. Dazu müssen konsequent die Möglichkeiten der europäischen Verträge und des europäischen Haushalts genutzt werden. Das alles zeigt: Beistand geht ohne Bonds!
Den Weg zu der Einigung mit allen Mitgliedsstaaten hat auch eine enge deutsch-französische Zusammenarbeit bereitet. Die im Aachener Vertrag neu besiegelte Partnerschaft bewährt sich in der Krise. Wir müssen weiter einen wichtigen Beitrag leisten, um Europa zusammen zu halten.“
8. April 2020
Erklärung von Mitgliedern des Vorstands der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung
Christophe Arend (LREM), Andreas Jung (CDU/CSU), Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU), Angelika Glöckner (SPD), Dr. Nils Schmid (SPD), Patrick Hetzel (LR), Michael Link (FDP), Dr. Franziska Brantner (Grüne), Sylvain Waserman (MoDem), Cécile Untermaier (Socialistes et apparentés), Antoine Herth (UDI), Jean-Michel Clément (LT)
Europa leidet unter der Corona-Krise. Aber das Virus darf nicht die europäische Idee zerstören! Wir werden in Europa gemeinsam gut leben oder miteinander scheitern. Deshalb müssen wir Europäer jetzt zusammen stehen. Wir brauchen europäische Solidarität in der Krise und beim Aufbau danach. Deutsche und Franzosen müssen in dieser Stunde treibende Kräfte für Europa sein. Das ist unsere Botschaft an unsere beiden Regierungen: Mit deutsch-französischer Gemeinsamkeit zu einer europäischen Einigung!
Als Mitglieder des Vorstands der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung fordern wir:
1) Zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen in Europa brauchen wir eine „Gesundheitsunion“ mit europäischer Verteilung von Intensivpatienten bei einer Pandemie wie der Corona-Krise, gemeinsamer Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten und mit einem europäischen „Schutzschirm für Medizingüter“ eine gemeinsame Koordinierung einer europäischen Produktion und europäische Lieferketten statt interne Beschränkungen für Beatmungsgeräte, Atemschutzmasken und Testmaterialien.
2) Mit einer europäischen Luftbrücke und engster diplomatischer Abstimmung müssen Europäer aus allen Staaten der Welt zurück nach Hause geholt werden.
3) Mit vereinten Kräften müssen wir die Mittel mobilisieren, die jetzt zur Bekämpfung der Krise und danach für gesamteuropäisches nachhaltiges Wachstum notwendig sind. Wirtschaftlicher Aufbau, soziale Sicherung und Green Deal müssen dabei zusammen gebracht werden und Ziel muss eine positive Entwicklung in der ganzen EU mit allen Mitgliedsstaaten sein. Angesichts der Größe dieser Herausforderung müssen wir entsprechend mehr gemeinsame Mittel in Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz, Innovation und Infrastruktur in Europa investieren, ohne dabei eine neue Schuldenkrise zu riskieren.
4) Die zur Eindämmung des Corona-Virus erforderlichen Kontrollen und Beschränkungen an der deutsch-französischen Grenze und an den Grenzen zu unseren anderen Freunden müssen auf die zur Gesundheitsvorsorge unbedingt notwendige Dauer befristet werden. Sie müssen mit Augenmaß umgesetzt werden und einen üblichen grenzüberschreitenden Verkehr von Pendlern und Waren ungehindert ermöglichen. Das Schengener Abkommen ist eine wichtige Errungenschaft. Wir wollen so schnell als möglich zu freiem Reiseverkehr zurückkehren.
5) Deutsche und Franzosen müssen gerade jetzt enger zusammen rücken. Deshalb begrüßen wir die Etablierung des Bürgerfonds noch in diesem Monat und regen für die Zeit der Krise einen intensiven virtuellen Austausch von Partnergemeinden und Zivilgesellschaft an. Steuerrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Behinderungen des grenzüberschreitenden Arbeits- und Wirtschaftslebens gilt es jetzt erst recht im Sinne eines einheitlichen Wirtschaftsraums zu beseitigen.
6) Deutsche und Franzosen müssen gerade in der Krise gemeinsam mit den europäischen Partnern für offene Märkte in einer multilateralen Ordnung stehen und konkrete Initiativen dafür insbesondere in Zusammenarbeit mit Afrika auf den Weg bringen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die strategisch wichtige Industrie im medizinischen Bereich innerhalb des Binnenmarktes erhalten bleibt. Wir sollten jedoch alle notwendigen Lektionen für den internationalen Handel aus dieser Krise ziehen.
7) Als deutsche und französische Abgeordnete sind wir solidarisch mit den Parlamentariern in allen Staaten der Europäischen Union. Wir weisen alle Versuche in Staaten der EU zurück, parlamentarische Rechte und Grundrechte stärker einzuschränken, als es durch den Gesundheitsschutz befristet erforderlich ist.
6. April 2020
Gemeinsame Erklärung von Christophe Arend, Abgeordneter in der französischen Nationalversammlung, und Andreas Jung MdB. Beide sind Co-Vorsitzende der im letzten Jahr ins Leben gerufenen Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
Die Corona-Pandemie ist eine globale Bedrohung. Jeden Tag fordert das Virus neue Todesopfer und die Gesundheitssysteme geraten weiter massiv unter Druck. Die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind schon heute dramatisch!
Die Krise ist eine Bewährungsprobe für Europa. Wenn die EU eine Wertegemeinschaft sein will und kein Schönwetter-Club, dann muss sich die oft beschworene Partnerschaft gerade in der Not bewähren. Das gilt ganz besonders für Deutsche und Franzosen. Seit dem Elysée-Vertrag von Konrad Adenauer und Charles de Gaulle von 1963 sind wir beste Freunde. Vor zwei Jahren wurde mit dem Aachener Vertrag das Freundschaftsversprechen erneuert. Das muss jetzt gelebt werden!
Das Virus macht vor Grenzen nicht Halt. Und auch seine Bekämpfung kann nur international abgestimmt gelingen. Trotzdem besteht Anlass zur Sorge: Die erste Reaktion war vielerorts erst einmal die Besinnung auf sich selbst. Während in Italien Menschen sterben, weil es an Intensivversorgung mangelt, stehen anderswo in Europa Betten leer. Das ist unerträglich. Wenn die EU in der Krise versagt, wird das Virus die europäische Idee befallen und zerstören. Genauso gilt umgekehrt: Wenn wir in Europa Herz zeigen und Hilfe leisten, dann wird es die Gemeinschaft auf Dauer stärken. Zur Aufnahme französischer Patienten in deutschen Krankenhäusern sagte Jean Rottner, Präsident der Region Grand Est: „Wir werden das nie vergessen!“
Das zeigt, was auf dem Spiel steht. Wir werden miteinander gut leben oder zusammen scheitern. Für uns ist deshalb klar, als überzeugte Europäer und aus eigenem Interesse: Wir müssen jetzt in europäischem Geist beherzt handeln.
Gemeinsam müssen wir Leben und Gesundheit schützen. Zusammen müssen wir die Ausbreitung des Virus eindämmen. Wir müssen schon jetzt die Weichen stellen, um nach der Krise gemeinsam den Pfad zu nachhaltigem Wirtschaften zu beschreiten. Nach unkoordiniertem Vorgehen der Mitgliedstaaten zu Beginn der Krise müssen wir das Handeln jetzt und die folgenden Schritte aus der Krise heraus umso besser abstimmen. Wir müssen wichtige Lehren aus dieser Krise und unserem Umgang damit ziehen. Der deutsch-französischen Partnerschaft kommt bei alldem eine wichtige Rolle zu - für unser Miteinander und für den Zusammenhalt in Europa. Es darf keine Schlagbäume in den Köpfen geben, Solidarität ist das Gebot der Stunde - gemeinsam für Europa!
Für Solidarität in Europa!
Solidarität in der Krise heißt zuallererst Zusammenarbeit beim Schutz von Menschenleben und beim Schutz der Gesundheit.
Eine Gesundheitsunion zum Schutz der Europäer
Wir haben eine Friedensunion, eine Wirtschafts- und eine Währungsunion. All das dient den europäischen Bürgerinnen und Bürgern. Jetzt brauchen wir auch eine Gesundheitsunion zum Schutz der Menschen in Europa. Dabei geht es nicht um ein einheitliches Gesundheitssystem oder um gemeinsame Krankenkassen. Wir brauchen erstens eine enge Abstimmung bei der Verteilung von Intensivpatienten, zweitens gemeinsame Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten und drittens einen europäischen Schutzschirm für Medizingüter.
Freunden in der Not helfen!
Angesichts von Pandemien wie der Corona-Krise brauchen wir eine intensive Abstimmung und eine enge Kooperation bei der Nutzung der Kapazitäten von Intensivbetten. Es darf nicht sein, dass in Europa Menschen sterben, weil keine Intensivbetreuung in ihrem Land mehr verfügbar ist, wenn anderswo in Europa Intensivbetten leer stehen. Deutschland hat 90 französische und 75 italienische schwer erkrankte Patienten bundesweit in Intensivstationen aufgenommen. Die Krankentransporte wurden dabei auch von der Luftwaffe der Bundeswehr übernommen. So wird der Geist europäischer Solidarität aktiv gelebt: Ein wichtiger Schritt dazu ist die Einrichtung eines europäischen Zentrums zur Koordinierung dieser Nothilfe. Dort muss europaweit die Verteilung von Schwerstpatienten auf Intensivbetten geleistet werden. Natürlich ist jeder Staat für seine Bürgerinnen und Bürger und deren Versorgung verantwortlich. Diese Schutzpflicht darf nicht vernachlässigt werden. Aber wenn trotzdem einerseits Kapazitäten fehlen und andererseits Kapazitäten noch verfügbar sind, müssen wir uns in Europa gegenseitig helfen. Die Corona-Pandemie zeigt sehr deutlich, dass der zeitliche Verlauf in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist. Die Betroffenheit ist nicht in allen Ländern gleichzeitig gleich hoch, sondern sie „wandert“. Und genau umgekehrt muss die Verteilung der Schwerstpatienten sein. Wo die Betroffenheit aktuell geringer ist, müssen freie Betten zur Verfügung gestellt werden. Dann rettet Europa Menschenleben. Konkret muss aktuell Italien, Spanien und Frankreich geholfen werden. Das ist praktizierte Nothilfe. Es geht um Kapazitäten, nicht um Nationalitäten. Was zählt ist der Mensch, nicht die Staatsangehörigkeit.
Europa forscht!
Besonders dringlich ist aktuell die Erforschung und Entwicklung eines Impfstoffes gegen eine Corona-Infektion und eines Medikaments zur Behandlung der Erkrankung. Dazu müssen europaweit Erkenntnisse und Daten aus den Krankenhäusern mit den Kompetenzen der Forschungsinstitute zusammengeführt werden. Je mehr Daten vorliegen und je mehr Exzellenz zusammenarbeitet, desto schneller wird es gelingen, Erfolge zu erzielen, um vor der Krankheit zu schützen oder sie heilen zu können. Europäische Netzwerke müssen deshalb stärker vorangebracht und gemeinsame Forschung muss noch besser europäisch gefördert werden. Deutschland und Frankreich können einen wichtigen Beitrag dazu leisten: Im Aachener Vertrag wurden gemeinsame Forschungsinitiativen vereinbart, die offen für eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sind. Für die Gesundheit muss jetzt gelten: Europa forscht!
Ein Schutzschirm für Medizingüter
Wesentlich für bestmögliche Vorsorge, Schutz und Behandlung sind Testmaterialien, Atemschutzmasken und Beatmungsgeräte. In der gesamten EU muss eine umfassende medizinische Ausstattung gesichert werden. Aktuell zeigt sich, dass das noch nicht gewährleistet ist. Zwar gibt es Hilfe der Mitgliedsstaaten untereinander – so liefern etwa Deutschland und Frankreich viele Tonnen Hilfsgüter wie Beatmungsgeräte und Atemmasken nach Italien. Aber eine umfassende und langfristige Sicherung im europäischen Kontext ist bislang nicht etabliert. Das ist aber eine europäische Aufgabe, die nicht allein dem Markt überlassen werden kann: Es gilt deshalb, Kapazitäten zusammen zu führen, durchgängige europäische Lieferketten zu sichern und EU-interne Beschränkungen zu vermeiden. All das ist im besten Sinne des Wortes „systemrelevant“, es geht um das höchste Gut, den Schutz von Menschenleben - und deshalb brauchen wir einen europäischen „Schutzschirm für Medizingüter“.
Eine europäische Luftbrücke
Viele Europäer sind bei ihren Reisen in alle Welt buchstäblich gestrandet und sitzen fest - oft unter belastenden Bedingungen. Deshalb wurde eine beispiellose Rückholaktion gestartet. Die „Luftbrücke“ arbeitet europäisch: Auf deutschen und französischen Rückflügen werden viele Europäer anderer Mitgliedsstaaten heim nach Europa geholt und die Flieger der europäischen Partner nehmen viele Deutsche und Franzosen mit nach Hause. Auch die diplomatischen Bemühungen, um Rückholung zu ermöglichen werden europäisch koordiniert. Diese Zusammenarbeit in Luft und Krise muss Schule machen. Unsere Botschaft: Wir Europäer treten gemeinsam auf!
Mit vereinten Kräften
Wir müssen die Krise mit vereinten Kräften bekämpfen. Umfassende Hilfe und Unterstützung sind notwendig. Krankenhäuser müssen unterstützt und Gesundheitssysteme gestärkt werden. Menschen brauchen Brücken, wenn ihre Betriebe stillstehen. Unternehmen müssen gestützt werden.
Die Europäische Union hat bereits gehandelt: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat angesichts der Krise ein zusätzliches Anleihekaufprogramm für Staats- und Unternehmensanleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro beschlossen. Beim Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde durch mehr Flexibilität den Staaten die Aufnahme von Krediten ermöglicht. 35 Milliarden Euro wurden im Europäischen Haushalt durch Anpassung der Strukturfonds-Regelungen zur Krisenbewältigung aktiviert. Das alles zeigt: Schon jetzt sind wir Europäer in der Bekämpfung der Krise solidarisch. Angesichts der Dramatik der Folgen müssen wir jetzt aber noch weiter gehen. Es geht um Hilfe in der Not. Es muss jetzt alles getan werden, um Härten zu vermeiden und Strukturen zu erhalten. Schon jetzt müssen auch die Grundlagen für Wiederbelebung, Aufbau und nachhaltiges Wachstum gelegt werden.
Nothilfe in der Krise
Angesichts der Dramatik ist schnelles Handeln geboten. Dazu müssen die vorhandenen Instrumente flexibel genutzt und ausgeweitet werden.
Ein Marshallplan für nachhaltiges Wachstum
Neben der Nothilfe müssen wir schon jetzt den Blick auf die Zeit nach der Krise richten. Es gilt, gemeinsam alles Notwendige zu tun, damit die europäische Wirtschaft wieder Fahrt aufnimmt. Die EU und die Mitgliedsstaaten müssen dazu Handlungsfähigkeit beweisen und klare Prioritäten setzen. Wir brauchen einen europäischen Marshallplan für nachhaltiges Wachstum. Damit stellen wir heute die Weichen für ein gutes und starkes Europa von morgen - ökonomisch, sozial und ökologisch. Diese Investition lohnt sich. Es ist die Pionierleistung unserer Generation für unsere Kinder und Enkel. Wir müssen dafür bereit sein, mehr als bislang für den europäischen Haushalt zu bezahlen.
Deutschland und Frankreich: Gemeinsam für Europa!
Auch die deutsch-französische Partnerschaft muss sich in dieser Krise bewähren. In vielfacher Weise demonstrieren wir schon jetzt: Unsere Freundschaft ist auch in der Krise belastbar! Aber es zeigt sich auch: Wir müssen weiter dazu lernen und noch besser werden. So können wir das Freundschaftsversprechen umsetzen, die ehrgeizigen Ziele des Aachener Vertrags mit Leben füllen - und gemeinsam mit weiteren Partnern Impulse geben für Europa.
Im Aachener Vertrag wird die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hervorgehoben. Bestehende Hindernisse in den Grenzregionen sollen beseitigt werden, um den Alltag der Menschen zu erleichtern. Denn gerade in den Grenzregionen muss Europa erlebbar sein! Zudem wird in dem Vertrag die Vertiefung der Integration unserer Volkswirtschaften zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln im Wirtschafts- und Arbeitsleben vereinbart. Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und für den deutsch-französischen Wirtschaftsraum ist die Corona-Krise der Stresstest! Gerade in einer Extremsituation müssen die gemeinsam formulierten Werte und Ziele Bestand haben.
Grenzüberschreitende Pandemie-Strategie
Wir fordern die gemeinsame Entwicklung einer grenzüberschreitenden PandemieStrategie. Das muss als eine prioritäre Aufgabe in die Vorhabenliste des Aachener Vertrags aufgenommen werden.
Krisenstab mit parlamentarischer Beteiligung
In der Krise wurden regelmäßige Schaltkonferenzen der Region Grand Est und der drei an Frankreich angrenzenden Bundesländer etabliert. Dadurch können praktische Probleme in der Grenzregion geklärt werden. Dieses Format muss gestärkt und zu einem Krisenstab unter Einbeziehung aller Ebenen weiterentwickelt werden. Über den aufgrund des Aachener Vertrags gegründeten Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind hierbei auch Abgeordnete beider Länder einzubeziehen. Auch in der Krise braucht es parlamentarische Mitwirkung.
Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen
Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, haben sowohl Deutschland als auch Frankreich weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens erlassen. Dazu gehören neben der Schließung von Kindergärten, Schulen und Geschäften, dem Verbot von Versammlungen und Kontakt- bzw. Ausgangsverboten auch Grenzmaßnahmen. Auch an der deutschfranzösischen Grenze wird wieder kontrolliert und es gibt Einreisebeschränkungen. Das sind Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, die das Schengener Abkommen für Katastrophenfälle wie die Corona-Pandemie vorsieht. Gleichzeitig führen uns die Einschränkungen vor Augen, welche Errungenschaft offene Grenzen in Europa sind. Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus temporär sind und dass bei der Umsetzung eine enge Abstimmung und eine umfassende gegenseitige Information gewährleistet werden. Zudem müssen die berechtigten Interessen von Arbeitnehmern und Unternehmen berücksichtigt werden. Zum Erhalt des europäischen Binnenmarktes müssen die jeweilige Einreise für Pendler und der Transport von Waren rechtlich und faktisch sichergestellt sein.
Gesundheitssysteme verzahnen
In den Grenzregionen müssen die Gesundheitssysteme grenzüberschreitend verzahnt werden. So kann grenzüberschreitende Zusammenarbeit Leben retten. Dabei muss auch das Meldewesen zusammengeführt werden: Der Austausch von Informationen über Infektionskrankheiten darf nicht an der Grenze enden!
Gemeinsam für Sicherheit!
Die effektive polizeiliche Zusammenarbeit der deutsch-französischen Einsatzeinheit (DFEE) muss weiter gestärkt und ausgebaut werden, um gemeinsam die Sicherheit in der Grenzregion zu stärken.
Hilfe ohne Grenzen
Die Kooperation von deutschen und französischen Blaulichtorganisationen muss ausgebaut werden. Das gilt insbesondere im Rettungswesen, in der Zusammenarbeit im Katastrophenfall und in der Unterstützung der Gesundheitsversorgung.
Soldaten unterstützen gemeinsam
Der gemeinsame Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten der deutschfranzösischen Brigade und des Eurokorps in Lagezentren, in der Logistik, zur Unterstützung des Gesundheitswesens oder bei der Bewachung kritischer Infrastrukturen ist ein besonderes Zeichen europäischer Solidarität und muss weiter ausgebaut werden.
Brücken bauen, Hürden abbauen
Die bestehenden Regelungen für Grenzgänger reichen in der Krise nicht aus. Das Ziel eines einheitlichen Wirtschaftsraums wird dadurch konterkariert. Wer wegen der Kontaktbeschränkungen innerhalb seines Betriebs im Homeoffice arbeitet, gilt plötzlich nicht mehr als Grenzgänger und wird rechtlich anders behandelt. Anders als sein in Deutschland lebender Kollege, muss der in Frankreich lebende Grenzgänger sein Kurzarbeitergeld versteuern. Und ein weiteres Problem: Unternehmen, die nach deutschem Recht in Deutschland Arbeitnehmer beschäftigen, in Deutschland aber keine Betriebsniederlassung haben, können kein Kurzarbeitergeld beantragen. Für all diese Konstellationen und viele weitere durch die Grenzsituation bedingte Fragestellungen müssen kurzfristig unbürokratische Lösungen gefunden werden. Denn das ist das Versprechen des Aachener Vertrags: Es geht darum, den Alltag der Menschen in einer eng verflochtenen Region zu erleichtern. Dazu müssen Hürden abgebaut und Brücken gebaut werden. Damit Europa erlebbar wird.
16. März 2020
Das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) und die damit verbundene Atemwegskrankheit COVID-19 breitet sich in Deutschland zunehmend aus. Unter https://www.andreas-jung.info/corona finden Sie zusammengestellte Informationen zum Umgang, Auswirkungen und Maßnahmen. | mehr ...
14. März 2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gestern folgenden Tweet versendet:
„Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in #Italien, in der #Schweiz oder in #Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 2 Wochen zu Hause - unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.“
Diese Mitteilung hat er nun - gerade auch mit Blick auf die Situation in den Grenzregionen wie folgt präzisiert:
„Besonders Reisende und Ski-Urlauber, die aus der Schweiz, Italien und Österreich zurückkehren, sollten so weit möglich ein bis zwei Wochen zu Hause bleiben, auch ohne Symptome. Wer zur Arbeit über die Grenze pendeln muss, kann durch einfache und bekannte Verhaltensweisen das Risiko reduzieren.Man muss sich im Alltag so verhalten, als wolle man sich vor einer Grippeansteckung schützen."
Damit wird zweierlei klar:
Auch hier gilt der Grundsatz, dass auf alles verzichtet werden sollte, was nicht unbedingt notwendig ist - also besonders Urlaube in stark betroffenen Gebieten.
Bei Corona ist nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums die Situation in den Skigebieten eine ganz andere als im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet.
Zudem habe ich heute früh mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier gesprochen und er hat Unterstützung für die besondere Situation der Grenzregionen zugesagt. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung unserer Region mit der Schweiz ist eine sehr enge Beobachtung aller Konsequenzen notwendig. Es können sich aufgrund der Grenzsituation noch einmal besondere Fragen für Arbeitnehmer und Unternehmen stellen. Als Vertreter der Region werden wir das genau verfolgen und die Interessen der Menschen in unserer Region in Berlin konsequent vertreten.
Sollten Sie Fragen oder Hinweise hierzu haben, melden Sie sich bitte. Wir werden dann versuchen, das zu beantworten bzw. Lösungen zu finden.
Mit herzlichen Grüßen
Andreas Jung
6. Februar 2020
Zur Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung in Straßburg erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Vorstandsvorsitzende der Versammlung, Andreas Jung:
„Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung nimmt Fahrt auf: In der für die gemeinsame deutsch-französische Geschichte symbolträchtigen Stadt Straßburg kam die noch junge Versammlung unter Vorsitz der beiden Parlamentspräsidenten Schäuble und Ferrand zum dritten Mal zusammen. Die lebhafte Debatte der Abgeordneten mit den beiden Verteidigungsministerinnen brachte viele in Deutschland und Frankreich virulente Themen auf und verdeutlichte: Unsere Länder müssen und wollen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiterhin immer enger zusammenarbeiten.
Wir haben außerdem die konkrete Sacharbeit fortgesetzt und deutsch-französische Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Green Deals und zur Harmonisierung des Wirtschafts- und Insolvenzrechts eingesetzt. Zudem haben wir uns für eine spürbare Verbesserung der grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastruktur ausgesprochen.
Bei der bisherigen französischen Ko-Vorsitzenden im Vorstand Sabine Thillaye bedanken wir uns für die immer gute und freundschaftliche Zusammenarbeit. Gemeinsam mit dem neu gewählten französischen Ko-Vorsitzenden Christophe Arend freuen wir uns nun auf die weitere Zusammenarbeit in der Versammlung.“
18. Dezember 2019
Der Vermittlungsausschuss hat einen Kompromissvorschlag angenommen, den der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Jung MdB, und der Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Meyer, mit einer 18köpfigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet haben. Bundestag und Bundesrat werden über das Ergebnis am kommenden Freitag abstimmen. Damit ist der Weg bereitet für die Umsetzung des Klimapakets.
Dazu sagt SFV Andreas Jung MdB:
„Der gordische Knoten ist zerschlagen, eine Blockade abgewendet. Ab Januar geht es los: Konsequent, gemeinsam und nachhaltig forsten wir die Klimapolitik in Deutschland auf. Mit dieser starken Innovations-Agenda schließen wir die Lücke bei den Klimazielen und schaffen Akzeptanz. Wir verbinden dabei Umweltschutz mit wirtschaftlicher Entwicklung und sozialem Ausgleich.
Die Maßnahmen zur Unterstützung von Umstieg und Umbau sind für uns dabei ein Herzstück des Klimapakets: Zu den schon beschlossenen Maßnahmen zur Förderung von Öko-Autos und zur Stärkung der Schiene kommen nun schon ab Januar 2020 billigere Zugtickets und Steuerförderung von Gebäudesanierung und Heizungsaustausch hinzu. Die zusätzlichen Einnahmen aufgrund des nun höheren CO2-Preises werden in vollem Umfang zur Senkung der Stromkosten für Bürger und Mittelstand und zur stärkeren Unterstützung der Fernpendler eingesetzt.“
Hintergrund:
Die Bundesregierung hat die wesentlichen Bestandteile des Klimaschutzprogramms 2030 in vier Gesetzen auf den Weg gebracht. Dazu gehörten mit dem Klimaschutzgesetz, dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und den Änderungen beim Luftverkehrsteuergesetz drei Einspruchsgesetze und mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Steuerrecht ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Das Steuergesetz hat am 29. November 2019 im Bundesrat keine Zustimmung gefunden und es wurde der Vermittlungsausschuss einberufen. Die Einspruchsgesetze sind vom Bundesrat nicht gestoppt worden.
Am 9. Dezember 2019 hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine offizielle Arbeitsgruppe, bestehend aus allen Bundestagsfraktionen und Vertretern der Länder, zum Klimaschutzprogramm 2030 eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern aller Bundestagsfraktionen und von einem Teil der Länder. Heute hat der Vermittlungsausschuss sein Ergebnis auf Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe getroffen. Damit könnten die Maßnahmen zur Entlastung bei der energetischen Sanierung von Gebäuden und Heizungen und die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes bei der Bahn zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Umsetzung der in der Protokollerklärung vorgesehenen gesetzlichen Regelungen würde dann im kommenden Jahr erfolgen. Hierzu im Einzelnen:
Steuergesetz
Beim Steuergesetz konnte die Umsetzung des bereits vom Bundestag beschlossene unbürokratischen Modells der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung vereinbart werden. Damit wird es weder beim Auftrag noch bei der Abnahme für die steuerliche Förderung der Sanierungsmaßnahme zusätzliche Anforderungen geben. Als zusätzliche Änderung wird nun eine höhere Förderung des Energieberaters, wenn er freiwillig zu der Maßnahme hinzugezogen wird, umgesetzt (50 % der Kosten, statt bisher 20 %, steuerlich abzugsfähig).
Die gesonderte Grundsteuer für Windkraft wird zugunsten von besseren Modellen zur Erreichung des Ziels mehr Akzeptanz zu schaffen komplett aus dem Gesetz gestrichen. Die gesetzlichen Maßnahmen sollen im 1. Quartal 2020 vereinbart und im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens eingebracht werden.
Bei der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für den Bahnfernverkehr gab es keine Änderungen.
Bei der Ausgestaltung der Entfernungspauschale einschließlich der Mobilitätsprämie soll es beim im Bundestag beschlossenen Ansatz bleiben. Zusätzlich wurde nun beschlossen, für Fernpendler ab dem 1. Januar 2024 befristet bis zum 31. Dezember 2026 die Entfernungspauschale von 5 Cent auf 8 Cent pro km ab dem 21. Entfernungskilometer zu erhöhen, entsprechendes gilt für die Mobilitätsprämie. Das heißt: Die Entfernungspauschale wird von 2021 bis 2023 von 30 Cent pro Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer, von 2024 bis 2026 auf 38 Cent pro Kilometer jeweils ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht.
Finanzieller Ausgleich zwischen Bund und Ländern
Neben der deutlichen Erhöhung der Regionalisierungsmittel sollen die Länder für den Zeitraum 2021 bis 2024 zusätzlich vom Bund insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Damit werden überwiegend die Steuermindereinahmen der Länder und Kommunen kompensiert, die aus der Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7 % beim Fernverkehr der Bahn resultieren (ca. 1,1 Mrd. Euro). Dies entspricht einer Forderung der Länder, da die Mehreinnahmen aus der Luftverkehrsteuer dem Bund zufließen. Die übrigen 400 Mio. Euro sind ein Ergebnis der Verhandlungen zu den Einnahmen und Ausgaben aus dem Klimaschutzprogramm von Bund und Ländern. Zusätzlich wurden im Vermittlungsausschuss 188 Mio. € jährlich für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen. Diese weitere Kompensation wurde vom Bund den Ländern gegeben, um die Steuerausfälle aus der weiteren Anhebung der Pendlerpauschale und der Mobilitätsprämie von 2024 bis 2026 zu erstatten.
CO2-Bepreisung und Entlastungen
Diese Änderung war in dem Steuergesetz nicht möglich. Daher wird es folgende Protokollerklärung der Bundesregierung hierzu geben:
„Die Bundesregierung wird bis zum Frühjahr 2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des BEHG einbringen, in dem die Preise für Emissionszertifikate für den Zeitraum 2021 bis 2025 wie folgt festgelegt werden:
- im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021: 25 Euro,
- im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022: 30 Euro,
- im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023: 35 Euro,
- im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024: 45 Euro,
- im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025: 55 Euro.
Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.
Zusätzliche Einnahmen werden vollständig zur Senkung der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2021 und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler verwendet. Der Zahlungsanspruch gemäß EEG für die Erneuerbaren Energien bleibt davon unberührt.
Die Bundesregierung sagt zu, dass sie schnellstmöglich im Rahmen der Erarbeitung der Rechtsverordnung gem. § 11 Abs. 3 BEHG gemeinsam mit den Ländern im Einklang mit den europäischen Vorschriften die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage und zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen mit besonderer Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Unternehmen mit Rückwirkung zum 1. Januar 2021 regeln wird.“
Andreas Jung äußert sich auch im Video auf dem Facebook-Auftritt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: https://www.facebook.com/cducsubundestagsfraktion/videos/2595599937335638/
25. Juni 2019
Die Koalitionsfraktionen haben heute die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Am Donnerstag werden die dazu notwendigen Gesetze in den Bundestag eingebracht, im Herbst sollen Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden.
„Mit diesem Weg sichern wir die Einnahmen der Kommunen und stärken föderale Vielfalt“, erklärte Andreas Jung, der das Paket als stellvertretender Fraktionsvorsitzender für Haushalt und Finanzen für die Union verhandelt hat. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Das heißt: Jedes Land kann dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen. „Das ist ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermöglicht passgenaue Lösungen“, betont Andreas Jung. Auf unterschiedliche Gegebenheiten von Kiel bis Konstanz - etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen – könne so flexibel eingegangen werden. Zudem werde so ein „Wettbewerb der Modelle“ ermöglicht.
Die Union hat in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entsteht. „Das erreichen wir mit den Verbesserungen am Grundsteuergesetz und mit der Öffnung für Abweichungen“. Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer.
Erforderlich ist nun die für eine Grundgesetz-Änderung notwendige Zwei-drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wird die Reform dann so im Herbst beschlossen, kann jedes Land entscheiden, ob es das Bundesrecht anwendet oder sein eigenes Gesetz beschließt. Eine Landesregelung ist dann ab sofort möglich, kann aber auch erst in den kommenden Jahren er-folgen. Denn die Neuregelung des Bundes bewirkt nach einer Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass die bestehende Grundsteuer-Regelung noch bis 2024 unverändert angewendet werden kann. Die Neuregelung durch Bund oder durch ein Land gilt dann ab dem Jahr 2025 - und kann bis dahin vorbereitet werden.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, das Aufkommen ist bundesweit bei über 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zu Gute. Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.
17. April 2019
Der Brand der Kathedrale von Notre-Dame hat uns zutiefst getroffen. In einem gemeinsamen Schreiben der Vorstände der Deutsch-Französischen parlamentarischen Versammlung sowie der Deutsch-Französischen Parlamentariergruppe haben wir unsere Solidarität und Freundschaft zu Frankreich zum Ausdruck gebracht. Die Kathedrale ist ein bedeutender Teil unseres gemeinsamen europäischen Kulturerbes mit einer Strahlkraft weit über Paris hinaus. Daher wollen wir uns auch gemeinsam dafür einsetzen, dass sie schnellstmöglich wieder aufgebaut wird.
Informationen zu den Möglichkeiten einer Spende finden Sie auf der Website der Französischen Botschaft in Deutschland: https://de.ambafrance.org/Notre_Dame-de-Paris
Der Wortlaut des Schreibens in deutscher und französischer Sprache:
10. April 2019
Der Bund unterstützt im Rahmen des Sonderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ die Sanierung der Stockacher Bäder mit rund 1,7 Millionen Euro. Das teilte der Bundestagsabgeordnete Andreas Jung mit. Von der Förderung entfallen 1.147.500 Euro auf die Erweiterung des Freibads und 573.750 Euro auf die Teilsanierung des Hallenbads. Beide Einrichtungen sollen bis Ende 2023 für insgesamt 4,5 Millionen Euro modernisiert werden. Der Stockacher Stadtrat hatte das einstimmig beschlossen und die Bewerbung für die Förderung auf den Weg gebracht.
Vorgesehen sind neben der Schwimmbeckensanierung in beiden Bädern im Hallenbad die Erneuerung der Glasfassade sowie die Gestaltung eines barrierefreien Zugangs. Im Freibad soll unter anderem die solare Beckenheizung erneuert und die Badewasseraufbereitung überarbeitet werden.
Zum Programm:
Das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung. Mit dem Programm unterstützt der Bund seit 2016 die Sanierung der sozialen Infrastruktur in Städten und Gemeinden mit einem Fördervolumen von insgesamt rd. 340 Millionen Euro. Gefördert werden Projekte mit besonders sozialer und integrativer Wirkung. Für das Programm wurden im Bundeshaushalt 2019 200 Millionen Euro bereitgestellt.
21. Februar 2019
Der Vermittlungsausschuss hat am Mittwoch, dem 20. Februar 2019, mit breiter Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Grüne und Linke seitens der Vertreter des Bundestags sowie mit den Stimmen aller Ländervertreter einen Kompromissvorschlag angenommen, den die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (Bild) und der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andreas Jung mit einer 18-köpfigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet hat. Der Bundestag setzte das Ergebnis bereits am Tag darauf um, der Bundesrat wird am 15. März 2019 darüber abstimmen. Die Zustimmung gilt nach dem eindeutigen Votum des Vermittlungsausschusses als sicher.
Damit ist der Weg frei für die Umsetzung des Digitalpakts, für das Engagement des Bundes beim sozialen Wohnungsbau sowie für die Aufstockung der Bundesmittel für den regionalen Schienenverkehr.
Mit dem Digitalpakt stellt der Bund Ländern und Kommunen fünf Milliarden Euro für den Ausbau der digitalen Infrastruktur der Schulen zur Verfügung. Finanziert werden damit etwa WLAN-Anschlüsse, die Anschaffung digitaler Lerngeräte oder entsprechender Anzeigegeräte wie „digitale Tafeln“. Damit soll erreicht werden, dass schnelles Internet in allen Schulen verfügbar wird und der Einsatz digitaler Medien in die Lerninhalte integriert werden kann. Sie sollen die traditionellen Lernmethoden ergänzen, aber können sie keinesfalls ersetzen. Auch die „Nutzbarmachung“ der Infrastruktur und der Lehrmittel durch Systemadministratoren wird unterstützt. Gefördert wird schließlich die Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern zur Nutzung digitaler Medien und zur Vermittlung digitaler Kompetenzen im Unterricht.
Die Verteilung der Mittel an die einzelnen Bundesländer erfolgt über den sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Nach Baden-Württemberg fließen demnach 650 Millionen Euro. Das Kultusministerium wird das Programm umsetzen und damit den Ausbau der digitalen Infrastruktur der Schulen im Land fördern.
Möglich wird der Digitalpakt durch eine Änderung des Grundgesetzes in Art. 104 c GG. Der Bund kann demnach künftig den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur in allen Gemeinden fördern. Bislang können nur sogenannte „finanzschwache“ Gemeinden unterstützt werden - mit der Folge, dass aufgrund der soliden kommunalen Haushalte im Land keine Mittel nach Baden-Württemberg fließen. Die Zustimmung des Bundesrats zu dieser Änderung wurde gesichert durch die Aufnahme der Formulierung, dass die Finanzhilfen konkret der „Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ dienen sollen, nicht der „Förderung von Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“. Damit ist klargestellt, dass an der Architektur des Grundgesetzes nicht gerüttelt wird und Bildungspolitik Länderkompetenz bleibt. „Der Bund ist nicht der bessere Schulmeister und will es auch nicht werden“, betont Andreas Jung. Gleichzeitig sei durch die Möglichkeit zur Förderung der Infrastruktur jetzt aber klar: „Die Schultür ist nicht mehr Stoppschild für Bundesförderung von Investitionen.“ Der Ausbau der digitalen Infrastruktur sei eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Es sei nicht sinnvoll gewesen, hier ausgerechnet die Infrastruktur in den Schulen auszunehmen. Denn gerade den Schulen komme eine besondere Aufgabe dabei zu, Kompetenzen im Umgang mit den digitalen Medien zu vermitteln und diese so gewinnbringend einzusetzen.
Den sozialen Wohnungsbau will der Bund bis 2021 mit zwei Milliarden Euro fördern. Dies wird als wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt gesehen und erfolgt im Rahmen der „Wohnraumoffensive“, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Da der Bund für sozialen Wohnungsbau aber derzeit keine Kompetenz hat, ist eine weitere Grundgesetz-Änderung durch die Aufnahme des neuen Art. 104 d GG erforderlich.
Schließlich soll eine dritte Grundgesetz-Änderung die Aufstockung der Bundesmittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ermöglichen. Damit werden unter anderem regionale Schienenverbindungen wie zum Beispiel die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn gefördert. Die Mittel sollen 2020 von derzeit 333 Millionen Euro auf 665 Millionen Euro verdoppelt und ab 2021 auf eine Milliarde Euro angehoben werden.
Zwei Fragen galt es auf dem Weg zum Kompromiss von Bund und Ländern zudem zu klären.
Im Grundgesetz wird in Art. 104 b GG festgeschrieben, dass Mittel des Bundes „zusätzlich“ zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt werden. Das heißt: Damit der Zweck der Maßnahme gesichert wird, können die Länder in dem Förderbereich ihre eigenen Mittel nicht kürzen. Nicht mehr enthalten in dem verabschiedeten Kompromiss ist die Maßgabe, dass die Länder für jeden „Bundes-Euro“ selbst einen Euro „drauflegen“ müssen.
Geklärt wurde auch die Frage der sogenannten „Kontrollrechte“. Hier geht es um die Instrumente, mit denen der Bund die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachvollziehen kann. Die Länder werden hierzu Berichte zum Einsatz der Gelder vorlegen. Bei den Mitteln für sozialen Wohnungsbau und Regionalverkehr kann der Bund zudem auch die Vorlage von Akten anfordern und eigene Erhebungen durchführen, nicht aber bei der Bildungsinfrastruktur. Da Bildung Kernbereich eigener Länderzuständigkeiten ist, bleiben Erhebungen des Bundes in den Landesbehörden ausgeschlossen und die Vorlage von Akten kann lediglich „anlassbezogen“ verlangt werden.
9. Januar 2019
Andreas Jung zum Kabinettsbeschluss über den "Aachener Vertrag" als neuem deutsch-französischen Freundschaftsvertrag am 9. Januar 2019:
"Die deutsch-französische Freundschaft ist ein Glücksfall. Daher begrüße ich die Erneuerung des Freundschaftsversprechens mit dem Aachener Vertrag. Unsere Zeit stellt uns vor neue Herausforderungen, auf die wir gemeinsam Antworten geben müssen. Der neue Vertrag bringt uns dabei mit Initiativen in wichtigen Bereichen voran und schafft eine gute Grundlage, auf die jetzt aufgebaut werden kann. Wir müssen unserer Partnerschaft neue Impulse geben und den Rahmen, den der Vertrag gibt, mit Leben füllen. Entscheidend sind konkrete Fortschritte wie etwa die Vereinbarungen in dem Grenzregionen-Kapitel, die Errichtung eines ‚deutsch-französischen Zukunftswerks‘, die Einführung eines Bürgerfonds zur Unterstützung der Städtepartnerschaften oder die Etablierung einer mehrjährigen Vorhabenplanung. Wir werden die parlamentarische Dimension der Zusammenarbeit mit einem Deutsch-Französischen Parlamentsabkommen stärken und die Umsetzung des Aachener Vertrags mit Nachdruck unterstützen.“
Der Vertrag soll am 22. Januar 2019 von der deutschen Kanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron in Aachen unterzeichnet werden. Auch die Parlamente werden ihre Zusammenarbeit mit der Verabschiedung eines deutsch-französischen Parlamentsabkommens auf eine neue Stufe stellen.
4. Januar 2019
Bild: Frank Vincentz, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Stellungnahme der Bundestagsabgeordneten Andreas Jung (Konstanz) und Lothar Riebsamen (Bodenseekreis) zur Presseberichterstattung zur Bodenseegürtelbahn:
„Die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn ist auf einem guten Weg“ stellen Andreas Jung und Lothar Riebsamen klar. Während der Abschnitt Friedrichshafen – Lindau im Rahmen des laufenden Ausbaus der Südbahn elektrifiziert wird, soll der Abschnitt Friedrichshafen – Radolfzell durch Mittel aus dem Bundesprogramm zur Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG) realisiert werden. Der Bund übernimmt hierbei 60 Prozent der Kosten. Maßnahmen werden entweder über den Bundesverkehrswegeplan finanziert oder eben über die GVFG-Mittel. Deshalb wird die Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan nicht genannt. Der Bund beabsichtigt dabei, die GVFG-Mittel von derzeit 333 Millionen Euro jährlich über 665 Millionen Euro im Jahr 2020 auf eine Milliarde Euro im Jahr 2021 anzuheben. „Damit erhöht der Bund sein Engagement deutlich und bekennt sich klar zum Ausbau leistungsfähiger Verbindungen in der Fläche“, unterstreichen Andreas Jung und Lothar Riebsamen.
Die hierzu notwendigen Schritte zur Elektrifizierung der Strecke zwischen Radolfzell und Friedrichshafen seien eingeleitet: Das Projekt sei bei Land und Bund als Maßnahme hinterlegt, die Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung wurde Ende 2018 abgeschlossen. „Möglich gemacht wurde dies durch ein zielgerichtetes Vorgehen der Landkreise Konstanz und Bodenseekreis gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg“, so Andreas Jung und Lothar Riebsamen weiter. Ausdrücklich heben sie dabei das besondere Engagement der Landkreise und Gemeinden hervor, sich an den Planungskosten zu beteiligen. Die Vorplanung selbst soll bis 2020 Klarheit darüber bringen, ob die veranschlagten Kosten von 140 Millionen Euro ausreichend sind.
4. September 2018
Gemeinsam mit den Stuttgarter Wahlkreisabgeordneten Karin Maag und Stefan Kaufmann, mit Markus Grübel, Wahlkreisabgeordneter von Esslingen sowie mit der CSU-Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner, Obfrau der CDU/CSU im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen und mit Alexander Throm, wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Bundestag aus Heilbronn haben wir eine Initiative für eine wirksame Begrenzung der durch die Umlage von Sanierungskosten bewirkten Mieterhöhungen auf den Weg gebracht.
Denn wir sehen hier Handlungsbedarf über die im Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzten Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus. Im anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir deshalb darauf drängen, dass ergänzend ein „Wucher-Riegel“ eingeführt wird, mit dem unverhältnismäßig hohe Umlagen verhindert werden. Gleichzeitig sollten energetische Sanierungen und Sanierungen zur Barrierefreiheit bei der Umsetzung höchster Standards mit einem „Klima-Bonus“ bzw. einem „Inklusions-Bonus“ stärker gefördert werden als bislang.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Mieterinnen und Mieter besser vor bewusstem Missbrauch bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen geschützt werden sollen. Dies soll erreicht werden, indem einerseits in Gebieten geltender Kappungsgrenze statt heute 11 Prozent zukünftig höchstens acht Prozent der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahme umgelegt werden können und andererseits die monatliche Miete nach einer Modernisierung um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden darf.
Diese Maßnahmen sind in der Tendenz richtig, aber zum Erreichen des genannten Ziels nicht ausreichend. Das zeigen exemplarisch Fälle von Modernisierungen durch das Unternehmen Vonovia SE in den Städten Stuttgart, Esslingen und Konstanz. Dort kommt es durch die Umlage von Sanierungen nach § 559 BGB zu Mieterhöhungen von 30 und 40 Prozent und in einigen Fällen bis zu 50 Prozent.
In den Medien wurde in jüngster Zeit immer wieder über Fälle von Sanierungen berichtet, bei denen sogar noch erheblich höhere Mietsteigerungen durch die „Modernisierungsumlage“ verursacht wurden. Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen werden dabei im Einzelfall häufig kritisch hinterfragt, sind aber nach der geltenden Rechtslage nicht Voraussetzung für die Umlagefähigkeit.
Bei einem Gespräch mit Vertretern der Vonovia SE im Fall der Konstanzer Maßnahme wurden nicht nur die oben genannten Mieterhöhungen bestätigt. Zudem wurde vorgetragen, dass sowohl das Vorgehen als auch die Höhe der Modernisierungsumlage nicht nur geltendem Recht entspreche, sondern darüber hinaus die von der Koalition geplanten und oben genannten Gesetzesänderungen bereits in die Berechnungen einbezogen worden seien, dass also nicht mehr als acht Prozent der Kosten umgelegt werde und eine Erhöhung von drei Euro pro Quadratmeter auch nicht überschritten werde.
Das macht erstens deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen zur Umlage von Modernisierungen von bestimmten Wohnungsbauunternehmen ausgenutzt werden, um eklatante Mietpreiserhöhungen durchzusetzen und zweitens zeigt es auf, dass die vereinbarten Verschärfungen nicht ausreichend sind, dies grundlegend zu ändern. Denn die Angaben in dem genannten Einzelfall können im Detail zwar nur bei umfassender Kenntnis der internen Unterlagen überprüft werden. Unstreitig ist jedoch, dass auch nach Umsetzung der von der Koalition geplanten Maßnahmen Mieterhöhungen im genannten Ausmaß möglich sind. Mit unseren Vorstellungen von sozialer Marktwirtschaft ist das aber nicht vereinbar. Deshalb sehen wir dringenden Handlungsbedarf über die vereinbarten Maßnahmen hinaus. Dabei sollten aus unserer Sicht weitere Verschärfungen umgesetzt werden, die ein solches Ausnutzen unmöglich machen und die gleichzeitig sinnvolle energetische und altersgerechte Sanierungen nicht verhindern. Es ist ein angemessener Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern herzustellen.
In diesem Sinne sprechen wir uns für die Einführung einer prozentualen Höchstgrenze der sich aufgrund der Modernisierungsumlage ergebenden Mieterhöhung aus - und zwar überall, nicht nur in den Gebieten mit Kappungsgrenze. Denkbar wäre dabei etwa eine Beschränkung der Mieterhöhung durch Modernisierung bei 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Gegenzug zu dieser Beschränkung der Umlagefähigkeit könnten höhere KfW-Zuschüsse gewährt werden, wenn bei energetischen Maßnahmen oder bei Sanierungen zur Herstellung der Barrierefreiheit höchste Standards berücksichtigt werden. So würde nicht nur die Partnerschaft zwischen Vermieter und Mieter gestärkt, sondern auch die Belange des Klimaschutzes durch einen starken Anreiz zur Umsetzung hoher Effizienzstandards und die Inklusion durch Förderung barrierefreier Wohnungen.
Zudem muss geprüft werden,
Konsequentes gesetzgeberisches Handeln ist hier nach unserer Auffassung geboten - und zwar gerade auch im Interesse der ganz überwiegenden Zahl mittelständischer Vermieter, die ein derartiges Ausnutzen bestehender Regelungen ablehnen und ein partnerschaftliches Miteinander von Vermietern und Mietern pflegen.
1. August 2018
Gäubahn, Bodenseegürtelbahn, Hochrheinbahn, Seehas. Ob im Fern- oder Nahverkehr: Wir müssen die Bahn stärken und attraktiver machen. Bei einem „Bahn-Gipfele“ in Singen haben wir darüber gesprochen, was konkret getan werden muss, um die Schiene in unserer Region zu stärken und die Anbindung zu verbessern. Die wichtigste Botschaft: Der Ausbau der Gäubahn wird, wie im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen, mit einem Volumen von 550 Millionen Euro kommen. Sowohl Steffen Bilger als auch Sven Hantel, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG in Baden-Württemberg bestätigten, dass der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zeitnah vorgesehen sei.
„Zeitnah“ war auch das Stichwort beim gemeinsamen Termin in Espasingen. Dort informierten wir uns über den aktuellen Stand zur Ortsumfahrung westlicher Bodensee. Seit Jahrzehnten hoffen die Betroffenen auf eine Lösung und Entlastung von Lärm und Verkehr. Die erste gute Nachricht: Noch in diesem Jahr soll das Planfeststellungsverfahren aufgenommen werden. Bei einem reibungslosen Ablauf des Verfahrens sollen der Planfeststellungs-beschluss und damit das Baurecht in zwei Jahren vorliegen. Die zweite gute Nachricht: Liegt das Baurecht vor, wird es an der Finanzierung nicht scheitern. Steffen Bilger betonte: „Das Geld ist da, deshalb gilt: Planen, planen, planen." Sobald die Pläne fertig sind, werde ich mich in Berlin dafür einsetzen, dass die Umfahrung in das entsprechende Programm aufgenommen wird.
13. Juli 2018
Die Deutsch-Französische Arbeitsgruppe zum Elysée-Vertrag traf sich am 13. Juli 2018 in Straßburg und Kehl. Am Vormittag besuchten die deutschen und französischen Abgeordneten gemeinsam mit ihren Kollegen aus den Europaauschüssen beider Länder den Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau und den Sitz des deutsch-französischen Fernsehsenders ARTE und überquerten mit der neuen grenzüberschreitenden Straßenbahnlinie den Rhein. Am Nachmittag fand eine Anhörung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit statt, die Andreas Jung gemeinsam mit seinen französischen Ko-Vorsitzenden Sabine Thillaye und Christophe Arend leitete. Eingeladen waren der Regionalpräsident der französischen Region Grand Est und Vertreter der Bundesländer, die an Frankreich angrenzen, sowie der grenzüberschreitenden Eurodistrikte. Deutlich wurde, dass der neue Elysée-Vertrag die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Fokus nehmen und stärken muss, um einen echten Mehrwert im Alltag der Menschen zu schaffen. Die Eurodistrikte und andere grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Deutschland und Frankreich dürfen keine Papiertiger sein, sie müssen echte Kompetenzen erhalten.
11. Juli 2018
Bei einem Gespräch mit Vertretern von Handwerksorganisationen, Betrieben und Helfern am Montag, 9. Juli 2018, in Radolfzell sicherte der Konstanzer Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Landesgruppenchef Andreas Jung seine Unterstützung für die Forderungen nach Rechtssicherheit und dauerhaften Perspektiven für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung zu.
„Es gibt hier bemerkenswerte Erfolge und es ist beeindruckend, was gerade im Handwerk geleistet wird“, sagte Andreas Jung. „Die Politik muss jetzt für Klarheit sorgen und darf nicht die in der Luft hängen lassen, die für Integration arbeiten.“ Dadurch entstehe nur Verunsicherung. Da der „Masterplan Migration“ von Innenminister Horst Seehofer auf diese drängenden Fragen von Integration und Arbeit keine Antwort gebe, brauche es eine neue politische Initiative. Dafür werde er sich in Berlin einsetzen.
Eine Neuregelung solle dabei anknüpfen an die bestehende sogenannte „3 plus 2“-Regel. Demnach erhält aktuell ein Flüchtling in Ausbildung Bleiberecht für die dreijährige Lehrzeit und für zwei weitere Jahre danach. Nach Ablauf dieser insgesamt fünf Jahre müsste er nach derzeitiger Rechtslage Deutschland verlassen. „Das ist doch widersinnig“, erklärte Andreas Jung. Dann müsste der integrierte Flüchtling zurück und über das neue Einwanderungsgesetz könnte auf die selbe Stelle ein anderer Zuwanderer kommen, der Deutschland noch gar nicht kennt. Deshalb fordert der Abgeordnete: „Wenn ein Flüchtling drei Jahre eine Ausbildung macht, danach zwei Jahre arbeitet, deutsch lernt, sich integriert, sich nichts zuschulden kommen lässt und dann weiter beschäftigt werden soll, dann muss er auch bleiben dürfen.“
Der neue Grundsatz müsse demnach heißen: „3 plus 2 plus Arbeit plus Integration gleich Bleiberecht“. Damit werde auch unterstrichen, dass Deutschland von den Flüchtlingen Anstrengungen zur Integration erwarte – und diese dann auch honoriere. Bleiberecht für Integrierte und konsequente Rückführung von Integrationsverweigerern seien damit Ausdruck neuer Konsequenz und zwei Seiten einer Medaille. Auch für diejenigen integrierten Flüchtlinge, die ohne Ausbildung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis seien, müssten deshalb Lösungen gefunden werden. Dabei denkt Andreas Jung an eine Stichtagsregelung. Grundsätzlich müsse es bei der Unterscheidung von Asylrecht und Einwanderungsrecht bleiben. Dies werde durch das neue Einwanderungsgesetz, das nach einer Vereinbarung der Regierungskoalition noch dieses Jahr verabschiedet werden soll, ja gerade klargestellt. Zudem unterstütze er, dass künftig nur noch solche Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt werden sollen, die von vorneherein eine Bleibeperspektive haben. Damit könne es zur jetzigen Situation, dass Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive in Ausbildung oder Arbeit sind, in Zukunft gar nicht mehr kommen. So werde auch ausgeschlossen, dass von einer Stichtagsregelung eine Signalwirkung im Sinne eines Anziehungseffekts ausgehe. Eine Lösung für bestehende Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse müsse aber gefunden werden, es könnten nicht die Betriebe dafür verantwortlich gemacht werden, dass bislang anders verfahren wurde.
Die vollständige Pressemitteilung der Handwerksammer zum gemeinsamen Gespräch finden Sie hier:
26. Juni 2018
Die 38 baden-württembergischen CDU-Bundestagsabgeordneten drängen weiter auf einen schnellen Ausbau der Gäubahn zwischen Singen und Stuttgart. "Es darf keine Zeit mehr verloren gehen", erklären der Landesgruppenvorsitzende Andreas Jung (Konstanz) und der bahnpolitische Sprecher Michael Donth (Reutlingen). In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer drängen sie darauf, den Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG zeitnah zu realisieren. "Das muss jetzt in trockene Tücher", so die Bundestagsabgeordneten in einer Pressemitteilung dazu. "Und dann muss mit Hochdruck die Umsetzung beginnen." Parallel sollte dann der spätere Einsatz der Neigetechnikzüge sichergestellt werden.
Im vergangenen Jahr hatte die CDU-Landesgruppe er-reicht, dass der Ausbau der Strecke in der ersten Priorität des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wurde und 550 Millionen Euro dafür vorgesehen wurden. Irritationen hatten nun Meldungen ausgelöst, erst wenn das Konzept zum Einsatz der schnellen Neigetechnik-Züge stehe, solle die für den weiteren Prozess erforderliche Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden. Da die Beschaffung dieser für die Verkürzung der Fahrtzeit erforderlichen Züge schwierig ist, würden dadurch erhebliche Verzögerungen entstehen. "Das darf nicht sein", erklären die Abgeordneten und verweisen in ihrem Schreiben an den Bundesverkehrsminister auf eine Zusage seines Vorgängers Alexander Dobrindt. Dieser hatte im Juni dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder mitgeteilt, dass zu einem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung lediglich noch die erforderliche Baufreigabe fehle. Diese wurde mittlerweile erteilt. "Damit liegen jetzt alle Voraussetzungen vor, neue Hürden dürfen nicht aufgebaut werden", betonen die Vertreter der CDU-Landesgruppe.
Die Beschleunigung der Strecke sei dringlich und notwendig. Nur so werde die Strecke attraktiver und könne einen Beitrag zum im Koalitionsvertrag fest geschriebenen Ziel leisten, die Anzahl der Bahnkunden bis 2030 deutlich zu erhöhen.
Zudem kritisieren die baden-württembergischen CDU-Abgeordneten die Ankündigung der Deutschen Bahn AG, die Verbindung von Singen nach Stuttgart für einen Zeit-raum von mindestens zwei Jahren nicht wie bisher im Hauptbahnhof, sondern bereits am Bahnhof Stuttgart-Vaihingen enden zu lassen. Ursprünglich war die frühe "Endstation" in Vaihingen nur für einen Zeitraum von sechs Wochen vorgesehen. Von dieser Veränderung wären entlang der Strecke Singen über Rottweil und Horb nach Stuttgart täglich bis zu 10.000 Reisende betroffen. "Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel", erklären Andreas Jung und Michael Donth. "Da müssen andere Lösungen gefunden werden!".
22. Juni 2018
Einen Tag nach dem Deutsch-Französischen Ministerrat in Meseberg hat sich die Deutsch-Französische Arbeitsgruppe zum Elysée-Vertrag in Paris zu einer gemeinsamen Sitzung getroffen. Andreas Jung und seine Kollegen aus dem Deutschen Bundestag und der französischen Nationalversammlung haben sich intensiv über die Kernelemente des neuen Elysée-Vertrags ausgetauscht und diese in einem Positionspapier formuliert. Darin sprechen sie sich unter anderem für eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der Jugend, Bildung, Sprache und Kultur sowie einer Stärkung der Eurozone und eine bessere Koordinierung in der Außenpolitik aus. Beim anschließenden Gespräch der Arbeitsgruppe mit der französischen Europaministerin Nathalie Loiseau und dem deutschen Staatsminister für Europa Michael Roth haben sie das Positionspapier übergeben mit dem Ziel, dass die Forderungen in die Beratungen zum neuen Elysée-Vertrag einfließen.
ARTE hat Andreas Jung für das ARTE-Journal vom 20. Juni interviewt und über die Sitzung der Arbeitsgruppe berichtet: https://www.arte.tv/de/videos/083534-000-A/wie-realistisch-ist-ein-gemeinsames-euro-haushaltsbudget/
17. Mai 2018
Am 17. Mai 2018 hat die Deutsch-Französische Arbeitsgruppe zum Elysée-Vertrag sich für eine Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland ausgesprochen. Unter dem Vorsitz von Andreas Jung und seinen beiden französischen Kollegen Sabine Thillaye und Christophe Arend aus der französischen Nationalversammlung wurden in der zweiten gemeinsamen Sitzung der Arbeitsgruppe zwei Positionspapiere dazu beschlossen. Die Arbeitsgruppe hat auch eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen aus den deutsch-französischen Beziehungen durchgeführt, die Vorschläge für eine Erneuerung des Elysée-Vertrags vorgestellt haben.
Hier ein ausführlicher Bericht auf der Bundestags-Website (inkl. der Positionspapiere)
Hier der Link zum Bericht der Stuttgarter Zeitung.
19. April 2018
1. März 2018
Unter Vorsitz von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble haben sich am 1. März 2018, die deutschen Mitglieder der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe zum Élysée-Vertrag im Deutschen Bundestag konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde der Konstanzer CDU-Abgeordnete Andreas Jung, zugleich Vorsitzender der Deutsch-Französischen Parlamentariergruppe, benannt | mehr ...